Zeitarbeit Österreich Leiharbeit Arbeitskräfteüberlassung
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        aktuelle Nachrichten Heute Arbeitnehmer Lohnerhöhungen und
                  Mindestlöhne Achtung bei sogenannten einvernehmlichen Kündigungen! Achtung Konkurse und Insolvenzen! Ansprüche der Arbeiternehmer bei Insolvenzen Probleme mit Firmen Hilfe durch Arbeiterkammer AK und Gewerkschaft ProGe
        
              
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  Sehr wichtige Infos für Zeit Arbeitnehmer,
        Zeitarbeiter Leiharbeiter, Mitarbeiter
          Sozialversicherung Anmeldung vor
        dem Arbeitsantritt in Österreich!
        Bitte unbedingt kontrollieren ob Sie die Firma auch wirklich
        anmeldet (Telefon Auskunft) seit 2008 muss jede Firma - jeden
        Arbeitnehmer! bereits vor dem Arbeitsantritt anmelden Pflichtversicherte Personen nach dem ASVG müssen vom Dienstgeber ausnahmslos vor Arbeitsantritt angemeldet werden. Es gibt zwei Möglichkeiten: eine Vollmeldung vor Arbeitsantritt oder eine Doppelmeldung (Mindestangabenmeldung vor Arbeitsantritt und Vollmeldung innerhalb von 7 Tagen ab Arbeitsantritt)
        
              - Sozialversicherung Österreich Anmeldung
        neu Homepage
Zeitarbeit Österreich Probleme als Zeitarbeiter
        Arbeitnehmer = Arbeiterkammer
        - AK 
              neue Wörter für unsere Arbeitnehmer: Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitern,
            Leiharbeitnehmer, Leiharbeitern..
         Bei Problemen mit dem Lohn und Auszahlungen bzw Nicht-Auszahlungen
        müsst Ihr sofort zur Arbeiterkammer (Termin ausmachen) dort
        werden Sie gut beraten, ihre Ansprüche überprüft und abgesichert
        
        Schlimme Zustände! Probleme über Probleme in ganz Österreich, gewaltig viele Zeit,
        Personal bzw Leihfirmen die Verleiher zahlen falsche Löhne, diese Chefs meinen gar
        die Arbeiter haben keinen Kollektivvertrag oder sie nehmen einen für
        sie (Firma) besseren Stundenlohn, zahlen dafür irgendwelche Zulagen (es
        spielt sich wirklich so ab) bitte sofort zur
        
        
              
        Arbeitskräfteüberlassung AKÜ neue Regelungen und Richtlinien
         Arbeitskräfteüberlassung AKÜ neue Regelungen für
        Zeitarbeit Österreich ab 2013, das österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
        (AÜG) wurde überarbeitet und die Regierung hat die Novelle zum AÜG beschlossen, nachfolgend eine Übersicht über alle wesentlichen Neuerungen für Leiharbeiter und Zeitarbeiter
        
        Zeitarbeiter Vorteile und Nachteile Bericht der Gewerkschaft Proge
        Vorteile und Nachteile von Zeitarbeit, Leiharbeit - Bericht von der Gewerkschaft
        Pro Ge über Arbeiter auf Zeit, geborgte Arbeit, illegale Klauseln im Arbeitsvertrag - Achtung Schwarze Schafe, es gibt genug Firmen, Vorsicht vor einvernehmlichen Auflösungen und was jeder sonst noch aufpassen muss,
        viele Begriffe aus der Branche und zb Stehzeiten, Vertretung durch
        Betriebsrat, Zukunft...
        
        Zeitarbeit Österreich Kurzarbeit
        Von Kurzarbeit (KUA) spricht man, wenn in einem Betrieb die Arbeitszeit zeitlich begrenzt herabgesetzt wird. Die Kurzarbeit dient zur Überbrückung von wirtschaftlichen Störungen und soll die Beschäftigten im Betrieb halten. Kündigungen sollen vermieden
      werden Fragen und Antworten
        
              
         Arbeitskräfteüberlassungsgesetz Österreich AÜG
                      Das österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) vom 23. März 1988 regelt die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern. Es diente ursprünglich ausschließlich dem sozialen Schutz der überlassenen Arbeitnehmer und sollte diese insbesondere vor Ausbeutung bewahren. Mittlerweile verfolgt der Gesetzgeber mit dem AÜG auch arbeitsmarktpolitische Zwecke
                      Arbeitskräfteüberlassung ist ein reglementiertes Gewerbe
                    Begriffsbestimmungen (lt.
                    AÜG) §3
        
          - (1) Überlassung von Arbeitskräften ist die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an
                      Dritte
- 
                      (2) Überlasser ist, wer Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung an Dritte vertraglich
                      verpflichtet
- 
                      (3) Beschäftiger ist, wer Arbeitskräfte einer Überlassers zur Arbeitsleistung für Betriebseigene Aufgaben einsetzt
Schutzbestimmungen für Mitarbeiter § 2
        
          - Durch den Einsatz überlassener Arbeitskräfte darf für die Arbeitnehmer im Beschäftigerbetrieb keine Beeinträchtigung der Lohn- und Arbeitsbestimmungen und keine Gefährdung der Arbeitsplätze bewirkt werden
Eine Überlassung an streikende Betriebe ist gesetzlich
                      verboten (§9 AÜG)
                      Weitere Informationen Bundesgesetz vom 23. März 1988, mit dem die Überlassung von Arbeitskräften geregelt
        (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz - AÜG) sowie das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das
        Arbeitsverfassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und die Gewerbeordnung 1973
        geändert werden
        
 
          - Arbeitskräfteüberlassungsgesetz Wikipedia Homepage
        alles
        über Zeitarbeit  Arbeitsvertrag, Dienstvertrag,
        Überlassungsmitteilung 
        Hat mich der Arbeitgeber vor einer Überlassung zu Informieren?
        Jede Leiharbeiterin/jeder Leiharbeiter hat im Falle einer Überlassung den gesetzlichen Anspruch auf eine Überlassungsmitteilung. In dieser müssen der zukünftige Beschäftigerbetrieb sowie alle Ansprüche der LeiharbeiterInnen schriftlich angeführt werden
        Ist in meinem Arbeitsvertrag alles korrekt?
        Manche Arbeitgeber treffen im Arbeitsvertrag Vereinbarungen, die gesetzwidrig sind. In diesem Fall bleibt der Rest des Vertrages gültig, die gesetzwidrigen Vereinbarungen sind jedoch unwirksam. Verboten sind insbesondere folgende Vereinbarungen:
        
          - dass nur während der Einsatzzeiten gezahlt wird und während der Stehzeiten kein Entgelt oder nur ein geringeres Entgelt zusteht
- Teilzeitvereinbarungen, obwohl während der Einsätze Vollzeitarbeit zu leisten ist
 eine Verpflichtung der/des Teilzeitbeschäftigten, über das vereinbarte Stundenausmaß hinaus Mehrarbeit zu erbringen
- Verfalls- oder Verjährungsbestimmungen dürfen im Arbeitsvertrag nur aufgenommen werden, wenn sie dadurch für den Arbeitnehmer günstiger sind
- dass ZeitarbeiterInnen nicht zu Beschäftigerbetrieben wechseln dürfen oder nach Ende der Beschäftigung Konkurrenzklauseln
            unterliegen
         Was ist Arbeitskräfteüberlassung und Zeitarbeit?
        Leiharbeit, Zeitarbeit, Leasingarbeit, Arbeitskräfteüberlassung -
        die Begriffe meinen alle dasselbe: Bei einer Leiharbeits- bzw.
        Zeitarbeitsfirma (dem Überlasser) sind Arbeitnehmer-Innen beschäftigt,
        die zur Arbeitsleistung an einen Kunden (den Beschäftiger) überlassen
        werden
        
          - Pflichten des Überlassers
- Pflichten des Beschäftigers
- Rechte/Pflichten der Arbeitskraft
- Haftpflicht und Auskunftspflicht
- Versicherungsnachweis
- Bürgenhaftung
- Bei Insolvenz
Informationen zum Thema Arbeitskräfteüberlassung Wirtschaftskammer Homepage
        Zeitarbeit Österreich Arbeitsrechte für alle
        österreichischen Arbeitnehmer
        Kündigungen oder Entlassungen Österreich Arbeitsrechte Fristen
        Kündigungen oder Entlassungen Arbeitsrechte wichtige Fristen Gründe es gibt mehrere Möglichkeiten in Österreich Arbeitsverhältnisse zu beenden
      Gründe für Kündigung oder Entlassung - ein wesentlicher Unterschied! - In
      jedem Fall sind betroffene Arbeitnehmer-Innen gut beraten sich bei Kündigung
      oder Entlassung an die Arbeiterkammer zu wenden und sich über die
      Rechtslage genau zu informieren: Wie lange dauert die Kündigungsfrist?
      Steht eigentlich eine Abfertigung zu?
        
        Abmahnungen Österreich Arbeitsrechte Ermahnungen Verwarnungen
        Abmahnung - Informationen aus dem Arbeitsrecht zu Abmahnungen oder bei Verwarnungen - Wichtig: Bei der Kündigung hat der Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht das heisst er ist zu beteiligen. Eine Kündigung ohne seine Beteiligung ist unwirksam - Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Österreich
      - In den meisten Fällen ist ein Kompromiss die richtige Lösung, die von beiden Parteien akzeptiert werden kann. Wichtig ist immer ein Verhalten, das den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entspricht und keinen Grund zu Beanstandungen
      bietet - Andererseits hat auch der Arbeitgeber seine Pflichten - insbesondere seine Fürsorgepflicht - zu
      beachten
        
              
        Zeitarbeit Österreich Informationen für alle
        österreichischen Arbeitnehmer
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       für die Verrechnung der Lohnnebenkosten in Österreich wird hier jene Zeit herangezogen, die der Arbeitnehmer
      dem Betrieb tatsächlich zur Verfügung steht Tipps für alle die sich selbständig machen wollen, zuerst
          kalkulieren und meine Seiten lesen!
        
        Rauchen am Arbeitsplatz Pro und Contra Rauchverbote in Firmen
                      Nichtraucher haben am Arbeitsplatz Vorrang. Sie müssen vor Tabakrauch geschützt werden. Daher gibt es Regeln für Betriebe. Der Spielraum für Raucher wird auch am Arbeitsplatz immer enger
        
              
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