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Steuerausgleich Österreich Lohnsteuerausgleich Steuern Tipps

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Steuerausgleich Lohnsteuerausgleich Arbeitnehmerveranlagung Österreich Tipps

  • Steuerausgleich Österreich Lohnsteuerausgleich Arbeitnehmerveranlagung 2017
  • Steuerausgleich Österreich beantragen - Formulare und Finanzamt Finanzonline
  • Steuerausgleich Österreich Finanzamt Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung
  • Steuerausgleich Österreich Arbeiterkammer Tipps: Geld zurück vom Finanzamt
  • Steuerausgleich Österreich Berufung gegen Bescheide
  • Steuerausgleich Österreich Pflichtveranlagung
  • Steuerausgleich Österreich Absetzbeträge und Steuertarife
  • Steuerausgleich Österreich Sonderausgaben
  • Steuerausgleich Österreich Werbungskosten Beispiele
  • Steuerausgleich Österreich Pendlerpauschalen
  • Steuerausgleich Österreich Außergewöhnliche Belastungen
  • Steuerausgleich Österreich Steuergutschrift für Kleinverdiener (Negativsteuer)

Wie lange kann man in Österreich einen Steuerausgleich machen?

  • das geht übrigens auch noch fünf Jahre rückwirkend, also bis einschließlich 2012

Unsere Tipps gelten natürlich auch für 2018 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012


Steuerausgleich Österreich Lohnsteuerausgleich Arbeitnehmerveranlagung 2017

Achtung genau lesen sonst wirds nichts mit automatisch Geld, ich mache es nicht so..

2017 ändert sich einiges bei unseren Steuerausgleich - in manchen Fällen braucht zum Beispiel gar kein Antrag mehr gestellt werden. Der Kinderfreibetrag wird verdoppelt, die Negativsteuer erhöht - für den so genannten Lohnsteuerausgleich ist künftig kein Antrag mehr notwendig. Wer wenig verdient oder schon in Pension ist, spart sich so auch den Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer. Diese wird in der zweiten Jahreshälfte automatisch ausgezahlt. Eingeführt wurde die antragslose Veranlagung mit der letzten Steuerreform, damit vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder Mindestpension ihre Steuergutschrift jedenfalls bekommen – und nicht aus Unkenntnis darum umfallen, weil sie bisher keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben

  • Arbeiterkammer: Was sich 2017 alles ändert Homepage
  • Steuerreform 2016, da schau was da über bleibt: online Rechner Arbeiterkammer Home

Steuerausgleich Österreich beantragen - Formulare und Finanzamt Finanzonline

  • Berechnung der Steuer ohne Anmeldung Finanzonline Österreich Home

Bis Ende Februar müssen Arbeitgeber dem Finanzamt von jedem Mitarbeiter einen Jahreslohnzettel übermitteln. Ab dann kann das Finanzamt einen Steuerausgleich durchführen und ein sich ergebendes Steuerguthaben auszahlen. Allerdings wird der Steuerausgleich - Arbeitnehmerveranlagung genannt - nicht automatisch erledigt, er muss beantragt werden: mit dem Formular L1 beim Wohnsitzfinanzamt oder - für Online Profis - unter Finanzamt Homepage im Internet. Belege brauchen nicht beigelegt zu werden, sind aber sieben Jahre zuhause aufzubewahren. Sofern keine Pflichtveranlagung vorliegt, haben Sie für den Steuerausgleich fünf Jahre Zeit

Steuerausgleich Österreich Finanzamt Formulare für den Steuerausgleich

Alle Formulare, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zum Download angeboten werden, gelten als amtlicher Vordruck

  • Finanzamt Formulare Home

Steuerausgleich Österreich Finanzamt Formular L1i

Im Zusammenhang mit Einkünften mit Auslandsbezug müssen Sie zusätzlich zum Formular L 1 für die Arbeitnehmerveranlagung das Formular L1i ausfüllen. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn Sie folgende Einkünfte beziehen:

  • aus nichtselbständiger Arbeit ohne bisherigen Lohnsteuerabzug oder
  • aus nichtselbständiger Arbeit mit Auslandsbezug

In dieses Kapitel fallen auch Erläuterungen zum Formular L 17 sowie Informationen zur Besteuerung ausländischer Einkünfte

  • Finanzamt: Wann ist das Formular L 1i auszufüllen Home

Steuerausgleich Österreich Finanzamt Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie wichtige Tipps zu kostenlosen Serviceleistungen oder zu Steuerbegünstigungen. Die Informationen basieren auf der Rechtslage ab dem Jahr 2011 und sind für die Veranlagung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2011 anzuwenden

  • Finanzamt Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung Homepage

Steuerausgleich Österreich Arbeiterkammer Tipps: Geld zurück vom Finanzamt

Eine Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich auf alle Fälle aus, wenn Sie nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren (Arbeitslos, auch für arbeitslose..) oder wenn Sie Absetzbeträge bzw. Abschreibposten beantragen können. Sie finden hier wichtige Absetzmöglichkeiten

  • AK: Geld zurück vom Finanzamt Arbeiterkammer Homepage

Steuerausgleich Österreich Berufung gegen Bescheide

Sie müssen Entscheidungen der Finanzbehörden nicht widerspruchslos hinnehmen. Ist etwa der erste Bescheid negativ, so ist eine Berufung zu überlegen (Die Berufungsfrist beträgt ein Monat ab Erhalt des Bescheides) Achtung! Bei einer Pflichtveranlagung ist eine Antragsrückziehung nicht möglich!

  • AK: Berufung gegen Bescheide Anträge Arbeiterkammer Home

Tipp! Wenn Sie das ganze Jahr beim selben Arbeitgeber gearbeitet haben können Sie eine Nachzahlung widerrufen !!!


Steuerausgleich Österreich Pflichtveranlagung

Wann sind Sie verpflichtet eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen?

  • Zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkommen gleichzeitig hatten
  • Krankengeld von der Krankenkasse oder Bezüge für Truppenübungen (Bundesheer) erhielten
  • der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Freibetragsbescheid vorgelegt bzw. den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder eine Pendlerpauschale in Anspruch genommen haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben waren
  • neben dem lohnsteuerpflichtigen Einkommen zusätzliche Einkünfte von mehr als 730 Euro bezogen haben, zum Beispiel aus selbständiger Tätigkeit oder aus Vermietungen
  • Bezüge aus dem Insolvenzfonds, aus dem Dienstleistungsscheck oder Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen aus der Sozialversicherung erhielten

Haben Sie bis 30. September des Folgejahres keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht, so wird Ihnen das Finanzamt in einigen der oben genannten Fällen das Formular L1 zusenden und Sie auffordern, eine Pflichtveranlagung durchzuführen

  • AK: Pflichtveranlagung Arbeiterkammer Home

Steuerausgleich Österreich Absetzbeträge und Steuertarife

Im Gegensatz zu den Freibeträgen (Außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten), die "nur" den Betrag, von der die Steuer berechnet wird, senken, werden die Absetzbeträge in voller Höhe direkt von der Steuer abgezogen

  • Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden
  • Absetzbeträge, die beantragt werden müssen
  • Steuertarife
  • AK: Absetzbeträge und Steuertarife Arbeiterkammer Home

Steuerausgleich Österreich Alleinverdienerabsetzbetrag

  • Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) ab 1.1.2011
  • Alleinverdienerabsetzbetrag bis 31.12.2010

AK: Alleinverdiener, Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag und neue Steuertarife

  • AK: Absetzbeträge Arbeiterkammer Home

Steuerausgleich Österreich Sonderausgaben

Unsere Top Hits (Zugriffe) Topf Sonderausgaben - Sonderausgaben mit Höchstbetrag

Für Topf-Sonderausgaben gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag

  • 2.920 € ohne Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag
  • 5.840 € mit Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag
  • 1.460 € zusätzlich, falls für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe für mindestens drei Kinder bezogen wurde (Kinder, für die Alimente zu zahlen sind, werden dabei berücksichtigt)
  • Ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von über 36.400 € vermindert sich der absetzbare Betrag aliquot, ab 60.000 € entfällt die Abzugsfähigkeit zur Gänze

Sonderausgaben ohne Höchstgrenze:

  • Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
  • Nachkauf von Versicherungszeiten
  • Kirchenbeitrag: 2005 - 2008: maximal € 100,- jährlich
  • ab 2009: maximal € 200,- jährlich
  • ab 2011: Beiträge zu Kirchen- bzw. Religionsgemeinschaften in der EU/EWR, wenn in Österreich gesetzlich anerkannt
  • Steuerberatungskosten
  • Humanitäre Spenden

Seit 2009 können Spenden an begünstigte Spendenempfänger (siehe Spendenliste des Finanzministeriums) im Ausmaß von max. 10 % des Vorjahreseinkommens bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Diese Sonderausgaben werden zur Gänze und unabhängig von der Einkommenshöhe anerkannt

Freiwillige Pensionsversicherungen (zb: Renten-, Kranken-, Unfallversicherung, Sterbeverein) - Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung und betriebliche Pensionskasse, wenn dafür keine staatliche Prämie in Anspruch genommen wurde - Ablebensversicherungen - Lebensversicherungen, wenn die Auszahlung in Form einer Rente erfolgt, Wohnraumbeschaffung und Sanierung - Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen - Baukostenzuschüsse für Gemeinde und Genossenschaftswohnungen - Instandsetzungsaufwendungen (wenn die Nutzungsdauer des Wohnraums wesentlich verlängert oder der Wert wesentlich erhöht wird) - Herstellungsaufwendungen (Fenstertausch, Bad Einbau, Heizungseinbau, Wärmeschutz usw.) - Darlehensrückzahlungen für diese Zwecke - Genuss Scheine und junge Aktien

  • AK: Sonderausgaben Arbeiterkammer Home

Steuerausgleich Österreich Werbungskosten Beispiele

Unsere Top Hits (Zugriffe) Werbungskosten sind Aufwendungen, die unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Wenn Sie solche abschreiben wollen, muss der Betrag 132 Euro übersteigen - denn dieser Betrag wird als Pauschale ohnehin automatisch bei der Lohnverrechnung Gehaltsverrechnung berücksichtigt.

Ausnahmen: Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen, Pendlerpauschale, Kostenbeiträge für Werksverkehr, selbst einbezahlte Sozialversicherungsbeiträge, wie etwa Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung sowie Beiträge für mitversicherte Angehörige sind voll absetzbar

Steuerausgleich Österreich Beispiele für Werbungskosten

  • Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage
  • Berufliche Fahrt- und Reisekosten (KM-Geld in Höhe von € 0,42, Tag- und Nächtigungsgelder), soweit sie nicht vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin ersetzt werden
  • Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung
  • Aufwand für Heimfahrten, wenn eine tägliche Heimfahrt nicht zumutbar ist
  • Schäden, die bei der Berufsausübung entstehen (z.B. Autounfall)
  • Kosten für typische Berufskleidung und deren Reinigung
  • Aufwand für Arbeitsmittel und Werkzeuge
  • Fachliteratur
  • Kosten einer berufsbedingten Fort- bzw. Ausbildung
  • Ausgaben für die Umschulung in einen neuen Beruf
  • Berufsbedingte Ausbildungs- oder Umschulungskosten sind auch für den Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder einer Universität absetzbar (z.B. Studiengebühren, Fachbücher, Fahrtkosten)

AK: Werbungskosten Arbeiterkammer Home


Steuerausgleich Österreich Pendlerpauschalen

Berufspendler, die einen weiten oder beschwerlichen Weg zur Arbeit haben, können die Pendlerpauschale beantragen. Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit sind grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag jährlich abgegolten. Dieser wird automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich ein Pendlerpauschale beantragen. Kleines Pendlerpauschale - Großes Pendlerpauschale - Beantragung des Pendlerpauschales - Berechnungsbeispiele

  • AK Pendlerpauschale Arbeiterkammer Home

Steuerausgleich Österreich Außergewöhnliche Belastungen

Von Spitalskosten über Betreuungskosten für Kinder bis zu Aufwendungen zur Beseitigung von Sturmschäden: Außergewöhnliche Belastungen sind unter Anrechnung eines Selbstbehalts absetzbar

Voraussetzungen

mit/ohne Selbstbehalt, Pauschalbeträge: körperliche Beeinträchtigung/Diät, zusätzlich wird anerkannt..

Folgende Voraussetzungen müssen die Ausgaben erfüllen:

  • sie müssen außergewöhnlich sein
  • sie müssen zwangsläufig erwachsen (keine Freiwilligkeit)
  • sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen
Außergewöhnliche Belastungen Arbeiterkammer Home

Steuerausgleich Österreich Steuergutschrift für Kleinverdiener (Negativsteuer)

Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen - trotzdem Geld vom Finanzamt!

Arbeitnehmer/-innen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (bis 2009: unter 1.192 € brutto monatlich; ab 2010: unter 1.205,09 brutto monatlich), können sich bis zu 110 € vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer). Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen

  • Wen betrifft die Negativsteuer?
  • Spezielle Form der Negativsteuer
  • Antragstellung
  • Auswirkungen der Negativsteuer ab 1.1.2008
  • Sie betrifft vor allem: Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter, Pflichtpraktikanten, geringfügig Beschäftigte, die einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen

Daher: Unbedingt eine Arbeitnehmer-Veranlagung beim Finanzamt einreichen und Geld holen!

Achtung! Pensionisten haben keinen Anspruch auf diese Negativsteuer!

  • AK: Negativsteuer Arbeiterkammer Home

Steuerausgleich Österreich Steuertipp - Kinderbetreuungskosten

Mehr Geld vom Staat für Eltern und Kinder

Im Budget sind fast 170 Mio. Euro dafür reserviert, dass Eltern die Kosten für qualifizierte Kinderbetreuung von der Lohnsteuer absetzen können - und so Geld sparen. Zu diesem Geld geht's jetzt noch leichter: Denn man kann auch die Ausgaben für Kinderbetreuung in den Ferien von der Steuer absetzen - das ist für viele Familien der wichtigste Posten bei den Betreuungskosten

  • Betreuungskosten Finanzamt Home

Finanzielle Unterstützungen - Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

  • Finanzielle Unterstützungen BMWFJ Home

Warum dauert das solange? Der Schuldige ist gefunden..

Jahresausgleich dauert manchmal länger

Der Grund dafür ist die neue Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten

  • Frage der richtigen SV Nummern für die Kinder
  • Genaue Einzelfallprüfung Stichprobe
  • Erforderliche Nachweise, Kostenbestätigungen
  • Lauf Finanzministerium gibt es diese längere Dauer nur im Einzelfall!!

Diese Einzelfälle sind wohl Tausende! sonst hätten wir nicht so viele Anfragen dazu!


Steuerausgleich Österreich Steuertipps Beispiele Werbungskosten

Computerkauf - Wenn man sich für zu Hause einen PC anschafft und diesen auch beruflich nutzt, kann man die Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Allerdings nur zu jenem Prozentsatz, zu dem man ihn beruflich nutzt. Das Finanzamt geht in der Regel von 60 Prozent beruflicher Nutzung aus. Tipp: Am besten eine Bestätigung vom Chef geben lassen, dass man den PC zu Hause für den Job braucht

Internet absetzen - Kosten für die beruflich veranlasste Verwendung eines Internetanschlusses sind als Werbungskosten absetzbar. Sofern eine genaue Abgrenzung gegenüber dem privaten Teil nicht möglich ist, kannst du die Aufteilung schätzen. Abzugsfähig sind die anteilige Provider-Gebühr sowie die anteiligen Leitungskosten (Online-Gebühren) oder die anteiligen Kosten für Pauschalabrechnungen (z.B. Paketlösung für Internetzugang, Telefongebühr, usw.)

Arbeitskleidung - Ist für den Beruf eine bestimmte Arbeitskleidung erforderlich, kann man die Ausgaben dafür als Werbungskosten absetzen. Die Palette reicht von Maleranzügen und Arbeitsmänteln bis zu Uniformen. Nicht absetzbar ist Kleidung, die auch privat getragen werden kann. Darunter fallen auch Anzüge

Fachliteratur - Bücher, die eindeutig der beruflichen Sphäre zuzurechnen sind, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Allgemeinbildende Lexika gehören nicht dazu. Wichtig: Auf dem Kaufbeleg muss der genaue Titel des Buches aufscheinen. Die Bezeichnung "Fachbücher" reicht nicht

Arbeitsmittel und Werkzeuge - Sind für die Ausübung des Berufs Arbeitsmittel oder Werkzeuge erforderlich, sind die Ausgaben dafür als Werbungskosten absetzbar - Einige Beispiele: Berufssportler können Sportgeräte absetzen, Musiker und Musiklehrer ihre Instrumente, Vertreter im Außendienst ihre Autos, Forstarbeiter ihre Motorsäge. Kosten die Arbeitsmittel mehr als 400 Euro, müssen sie über mehrere Jahre verteilt geltend gemacht werden

Betriebsratsumlage - Die Betriebsratsumlage wird zwar im Wege der Lohnverrechnung einbehalten, wirkt sich aber bei der laufenden Abrechnung nicht steuermindernd aus. Um die Betriebsratsumlage geltend zu machen, addiere einfach die Beträge, die monatlich einbehalten wurden, und trage diese bei den Werbungskosten ein

Fahrrad - Für ein Fahrrad, welches beruflich verwendet wird, können die Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden. Liegen die Kosten unter 400 Euro, geht das sofort, andernfalls muss man die Ausgaben auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt absetzen. Statt der tatsächlichen Kosten kann für Fahrten ab zwei Kilometern auch Kilometergeld beantragt werden: Je 0,24 Euro für die ersten fünf Kilometer, ab dem sechsten je 0,47 Euro

Handy - Benötigt man für seien Beruf ein Handy, dann sind Anschaffungskosten und Gesprächsgebühren absetzbar. Allerdings nur zu jenem Anteil, zu dem man das Handy auch wirklich beruflich nutzt. Das Verhältnis zwischen privater und beruflicher Nutzung muss man schätzen (z.B. 40:60)

Umzugskosten - Muss man wegen seines Berufs den Wohnsitz wechseln, können die Umzugskosten als Werbungskosten abgesetzt werden

Das geht für folgende Fälle:

  • Umzug bei Antritt eines neuen Dienstverhältnisses
  • Umzug wegen Versetzung durch den Dienstgeber
  • Umzug zur Vermeidung eines unzumutbaren täglichen Arbeitswegs

Absetzbare Umzugskosten: Kosten für Inserate, Vermittlungsprovision, Telefonkosten, Fahrtkosten, Kosten für den Transport von Möbeln, Mietkosten der alten Wohnung bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin

Die Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich besonders für: Personen mit schwankendem Einkommen während des Jahres (z.B. wegen eines Arbeitsplatzwechsels oder dem Verlust des Arbeitsplatzes) Alleinverdiener, Alleinerzieher, Personen die für Kinder Unterhalt bezahlen..


Steuerausgleich Österreich Steuerberatung vom Fachmann Herwig Bauernfeind

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Als kleine Kanzlei bieten wir persönliche, professionelle und verlässliche Hilfe. Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie neben der laufend zu führenden Buchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsverrechnung und der Erstellung des Jahresabschlusses gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden

Damit Sie permanent über Ihre steuerliche Situation informiert sind, erstellen wir für Sie gerne Planungsrechnungen, in denen wir aus den bisher vorliegenden Daten ein Jahresergebnis und die daraus resultierende steuerliche Belastung berechnen. Das ermöglicht Ihnen, rechtzeitig Ihre Unternehmenspolitik zu korrigieren und entsprechende Maßnahmen zu setzen, um ein optimales steuerliches Ergebnis zu erziele

Laufende Steuerberatung

  • Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
  • Laufende Buchhaltung und Personalverrechung
  • Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung
  • Elektronischer Meldungsverkehr mit den Krankenkassen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen
  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vertretung gegenüber Abgabenbehörden: laufend und in Sonderfragen
  • Vertretung vor der Finanzbehörde und im Finanzstrafverfahren
  • Laufende Information über steuerliche Änderungen

Sonderberatung

  • Planung von Neu- und Umgründungen sowie Liquidationen
  • Erbschafts- und Unternehmensnachfolgefragen
  • Beratung in internationalen Steuerfragen
  • Beratung in Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungen

Sonstige Beratung und Serviceleistungen

  • Abwicklung von Betriebsprüfungen
  • Beratung bei der optimalen Rechtsform aus zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht
  • Steuerplanung und Strategieentwicklung
  • Sanierungsberatung
  • Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals
  • Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen
  • Begleitung bei Bankgesprächen

Mag. Herwig Bauernfeind

  • 9300 St. Veit an der Glan
  • Martin-Luther-Straße 12 Tel. 0 42 12 / 20 28
  • Fax: 0 42 12 / 20 28 76 kanzlei@wt-bauernfeind.at
  • Unsere Öffnungszeiten
  • Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:00
  • Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Außerhalb dieser Zeiten Termine nach Vereinbarung
  • Herwig Bauernfeind Homepage

Steuerausgleich Österreich Steuervorteile für Selbstständige und Unternehmer

Wer noch im Jahr 2009 investiert hat, kann bei Investitionen in abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, EDV, Büroeinrichtung, LKWs, Taxifahrzeuge, etc) eine vorzeitige Absetzung für Abnutzung (vzAfa) im Ausmaß von 30 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend machen - Bailo: Wo Sie Steuern sparen können Homepage

  • Steuertipps für Mitarbeiter, was kann die Firma alles Steuerfrei machen Homepage

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Zeitarbeit in Österreich Informationen 2008 - 2018 (News by Alber)