Arbeitnehmerveranlagung, der Steuerausgleich
Aktuell vom: 08.06.2010
Warum dauert das solange? Der Schuldige ist gefunden..
Jahresausgleich dauert manchmal länger
Der Grund dafür ist die neue Absetzbarkeit der
Kinderbetreuungskosten
- Frage der richtigen SV Nummern für die Kinder
- Genaue Einzelfallprüfung Stichprobe
- Erforderliche Nachweise, Kostenbestätigungen
- Lauf Finanzministerium gibt es diese längere Dauer nur im
Einzelfall!!
Diese Einzelfälle sind wohl Tausende! sonst hätten wir nicht
so viele Anfragen dazu!
Bisher haben für das Jahr 2009 zwei Millionen Steuerpflichtige
ihren Antrag auf Steuerausgleich gestellt, darunter seien 45.000
Mal auch Kinderbetreuungskosten geltend gemacht worden. Wie viele
davon überprüft wurden bzw. werden, will man beim
Finanzministerium nicht sagen
Dauer der Auszahlung von Guthaben
18.05.2010 - Wir haben ein kleines Guthaben
beim Finanzamt, es ist Mai! Am Dienstag 18.05 haben wir es
überweisen lassen, bis heute 28.5 nichts am Konto (naja erst 10 Tage,
von einem Konto zum anderen)
04.06.2010 - Heute am 4.6 ist es da, ein Wunder, fast 3 Wochen für
eine Überweisung, der Steuerberater sagte nur nicht aufregen,
sonst bekommt man das Geld überhaupt erst mit 6 Monate Behördenfrist!
Wann ist Zeit? Steuerguthaben Auszahlung 2010
10.03.2010 - Normalerweise sind seit Ende Februar alle Jahreslohnzettel der Firmen an das FA
übermittelt worden, für einige gibt es also schon Geld vom Finanzamt, aber es gibt auch viele die auf
Ihr Geld warten müssen, der Grund ist oft nicht zu eruieren (es ist Ihr Geld, nicht das vom Finanzamt)
Wir suchen mit Ihnen jene Bürger und Selbständige die genau 6 Monate auf die Auszahlung warten müssen (Mail)
Millionen! die nicht abgeholt werden
Weil die Arbeiter und Angestellten noch immer glauben, es hat sich nichts geändert
Viele Unternehmer (Selbständige) zahlen für 2009 (und auch vorher schon) überhaupt keine Steuern,
auch unselbständig Beschäftigte können ab sofort viele Möglichkeiten ausnützen, einen negativen
Bescheid sollten Sie auf jeden Fall beeinspruchen, alleine mit Fahrtkosten und Werbungskosten können Sie
zum Beispiel die gesamte Lohnsteuer retour bekommen, seien sie ein wenig kreativ (solange es überhaupt
noch etwas zu holen gibt, der Staat wirft mit unserem Steuergeld herum!) - Kreativ sein
heißt zb bei 3.000 Euro Lohnsteuer nichts überlassen und bei keiner Lohnsteuer bis zu 240 zurückzahlen
lassen, gilt auch für Arbeitslose! (Sie brauchen dazu keinen Steuerberater)
Kreativ sein wird belohnt, einfach lesen, nachlesen müssen Sie schon,
ist besser als
Lotto spielen
Hier gibt es ab sofort alle paar Wochen einen TOP Steuertipp
Steuertipp 2010 - Kinderbetreuungskosten
04.01.2010 - Kinderbetreuungskosten ab sofort absetzbar
Erstmals können 2010 rückwirkend für 2009 Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden, und zwar von
allen Eltern. Wer für ein kleines Kind also Betreuungskosten in Form von Kindergarten-, Hortbeiträgen
oder von Babysitting bezahlt hat, kann sich dafür nun Geld von der Steuer zurückholen
Neue "Außergewöhnliche Belastung" - Maximal 2.300 Euro absetzbar - Mutter oder Vater?
2010: Steuerausgleich für 2009 - zahlt sich aus
- Steuerausgleich beantragen
- Pflichtveranlagung
- Absetzbeträge
- Sonderausgaben
- Werbungskosten
- Außergewöhnliche Belastungen
- Steuergutschrift für Kleinverdiener (Negativsteuer)
Steuerausgleich beantragen - Formular L1
Bis Ende Februar 2010 müssen Arbeitgeber dem Finanzamt von jedem Mitarbeiter einen Jahreslohnzettel
2009 übermitteln. Ab dann kann das Finanzamt einen Steuerausgleich durchführen und ein sich ergebendes
Steuerguthaben auszahlen. Allerdings wird der Steuerausgleich - Arbeitnehmerveranlagung genannt - nicht
automatisch erledigt, er muss beantragt werden: mit dem Formular L1 beim Wohnsitzfinanzamt oder - für
Online Profis - unter https://www.bmf.gv.at/ im Internet. Belege
brauchen nicht beigelegt zu werden, sind aber sieben Jahre zuhause aufzubewahren. Sofern keine
Pflichtveranlagung vorliegt, haben Sie für den Steuerausgleich fünf Jahre Zeit
Ab 2009 gibt es drei unterschiedliche Formulare zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L1, L1k, L1i). Sie
finden daher bei diversen Themenbereichen einen Hinweis darauf, welches der Formulare jeweils benötigt
wird. Möglicher Weise müssen Sie nicht nur eines, sondern mehrere der Formulare ausfüllen
Formular L1
Arbeiterkammer Tipp:
Eine Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich auf alle Fälle aus, wenn Sie nicht das ganze Jahr über
beschäftigt waren (Arbeitslos, auch für arbeitslose..) oder wenn Sie Absetzbeträge bzw. Abschreibposten
beantragen können. Sie finden hier wichtige Absetzmöglichkeiten
Machen Sie einen Steuerausgleich, es kann wenig passieren. Selbst wenn Sie einen Nachforderungsbescheid
erhalten, ist nichts vertan. Ziehen Sie in diesem Fall Ihre Arbeitnehmerveranlagung innerhalb eines Monats
schriftlich zurück. Eine Musterberufung finden Sie unter www.arbeiterkammer.com
- Achtung ! Nur wenn Sie einer Pflichtveranlagung unterliegen, gibt es diese Widerrufmöglichkeit nicht
Wenn Sie das ganze Jahr beim selben Arbeitnehmer gearbeitet haben können Sie eine Nachzahlung
widerrufen !!!
Pflichtveranlagung
Die meisten Arbeitnehmer können, manche aber müssen eine Arbeitnehmerveranlagung machen. Eine solche
Pflichtveranlagung liegt vor wenn Sie im Veranlagungsjahr 2009 (Nicht! Leiharbeiter die bei der
selben Leihfirma in mehreren Betrieben arbeiten)
- Zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkommen gleichzeitig hatten
- Krankengeld von der Krankenkasse oder Bezüge für Truppenübungen (Bundesheer) erhielten
- der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Freibetragsbescheid vorgelegt bzw. den Alleinverdiener- oder
Alleinerzieherabsetzbetrag oder eine Pendlerpauschale in Anspruch genommen haben, obwohl die
Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben waren
- neben dem lohnsteuerpflichtigen Einkommen zusätzliche Einkünfte von mehr als 730 Euro bezogen haben,
zum Beispiel aus selbständiger Tätigkeit oder aus Vermietungen
- Bezüge aus dem Insolvenzfonds, aus dem Dienstleistungsscheck oder Rückzahlungen von
Pflichtbeiträgen aus der Sozialversicherung erhielten
In diesen Fällen müssen Sie die Veranlagung bis spätestens 30. September des folgenden Jahres
abgegeben oder - falls Sie zusätzliche Einkünfte von mehr als 730 Euro im Jahr beziehen - bis 30. April
eine Einkommensteuererklärung machen
Absetzbeträge
Alleinverdienerabsetzbetrag
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht zu:
- wenn ein Ehepaar im Veranlagungsjahr mehr als 6 Monate verheiratet war und der jährliche Zuverdienst
der Partnerin, des Partners maximal 2.200 Euro (ohne Kind im Haushalt) bzw. 6.000 Euro (mit Kind, mit
Kinder..) betragen hat, oder
- wenn im Haushalt von in Lebensgemeinschaft lebenden Paaren zumindest ein Kind wohnt, für das
mindestens sieben Monate im Jahr Familienbeihilfe bezogen wurde und die Partnerin der Partner höchstens
6.000 Euro dazuverdient hat
Die Höhe des Absetzbetrages richtet sich nach der Zahl der Kinder, für die mindestens sieben Monate
Familienbeihilfe bezogen wurde. Sie beträgt pro Jahr
- 364,00 Euro - ohne Kind
- 494,00 Euro - mit einem Kind
- 669,00 Euro - mit zwei Kindern
- 889,00 Euro - mit drei Kindern
- 220,00 Euro - für jedes weitere Kind
Berechnung der Einkommensgrenze:
- Ausgangspunkt ist die Summe aller Bruttolöhne, Bruttogehälter eines Kalenderjahres - ohne Urlaubs
und Weihnachtsgeld (soweit unter 2.000 Euro pro Jahr), aber inklusive einer eventuellen Abfertigung und
Urlaubersatzleistung. Davon abzuziehen sind Sozialversicherungsbeiträge sowie Werbungskosten (mindestens
132,00 Euro Pauschale) Dazugerechnet werden müssen steuerpflichtige Gewinne aus anderen Einkünften (zb.
Miet- oder Kapitaleinkünfte) und Wochengeld
- Der Absetzbetrag muss jedes Jahr neu beantragt werden!
Alleinerzieherabsetzbetrag
Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht Alleinstehenden (ledig, geschieden, verwitwet) zu, die im
Veranlagungsjahr mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen haben. Höhe des Absetzbetrages: siehe
oben
Mehrkindzuschlag
Dieser steht zu, wenn Familienbeihilfe für mehr als zwei Kinder bezogen worden ist und das
steuerpflichtige Vorjahreseinkommen beider Partner 55.000 Euro (ab 2007) nicht übersteigt. Das Einkommen
des (Ehe-) Partners ist nur zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr, für das der Zuschlag
beantragt wird, mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt hat
Unterhaltsabsetzbetrag
Können diejenigen beantragen, die Alimente für Kinder zu zahlen haben. Dieser beträgt monatlich für
das erste Kind 25,50 Euro, für das zweite Kind 38,20 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind 50,90
Euro
Alimente abschreiben, monatlich !
- 25,50 Euro - für 1 Kind, für das erste Kind
- 38,20 Euro - für das zweite Kind
- 50,90 Euro - für das dritte Kind, für jedes weitere Kind
Sonderausgaben
Topf Sonderausgaben - Sonderausgaben mit Höchstbetrag
Pensionsversicherungen
- Freiwillige Pensionsversicherungen (zb: Renten-, Kranken-, Unfallversicherung, Sterbeverein)
- Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung und betriebliche Pensionskasse, wenn dafür keine
staatliche Prämie in Anspruch genommen wurde
- Ablebensversicherungen
- Lebensversicherungen, die bis 31.05.1996 abgeschlossen wurden; danach abgeschlossene nur, wenn die
Auszahlung in Form einer Rente erfolgt
Wohnraumbeschaffung und Sanierung
- Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
- Baukostenzuschüsse für Gemeinde und Genossenschaftswohnungen
- Instandsetzungsaufwendungen (wenn die Nutzungsdauer des Wohnraums wesentlich verlängert oder der Wert
wesentlich erhöht wird)
- Herstellungsaufwendungen (Fenstertausch, Bad Einbau, Heizungseinbau, Wärmeschutz usw.)
- Darlehensrückzahlungen für diese Zwecke
Genuss Scheine und junge Aktien
Wenn Sie Topf Sonderausgaben abschreiben wollen, müssen Ihre Aufwendungen 240 Euro übersteigen. Ein
Viertel der beantragten Aufwendungen sind absetzbar. Weitere Einschränkung: Bei einem steuerlichen
Jahreseinkommen von mehr als 36.400 Euro vermindert sich der abschreibbare Betrag, ab 59.000 Euro
entfällt das Abschreiben zur Gänze
Höchstbetrag für alle Topf-Sonderausgaben gemeinsam:
- 2.920,00 Euro - ohne Alleinverdienerabsetzbetrag (ohne Alleinverdienerabsetzbetrag)
- 5.840,00 Euro - mit Alleinverdienerabsetzbetrag (mit Alleinverdienerabsetzbetrag)
- 1.460,00 Euro - zusätzlich, wenn für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe für mindestens drei
Kinder bezogen wurde (Kinder, für die Alimente zu zahlen sind, eingerechnet)
Sonderausgaben ohne Höchstbetrag
- Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von
Versicherungszeiten
- Kirchenbeiträge bis 100 Euro jährlich (ab 2005, vorher: 75 Euro)
Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen, die unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Wenn
Sie solche abschreiben wollen, muss der Betrag 132 Euro übersteigen - denn dieser Betrag wird als
Pauschale ohnehin automatisch bei der Lohnverrechnung Gehaltsverrechnung berücksichtigt.
Ausnahmen: Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen,
Pendlerpauschale, Kostenbeiträge für Werksverkehr, selbst einbezahlte Sozialversicherungsbeiträge, wie
etwa Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung sowie
Beiträge für mitversicherte Angehörige sind voll absetzbar
Beispiele für Werbungskosten
- Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage
- Berufliche Fahrt und Reisekosten (Taggelder, Nächtigungsgelder), soweit sie nicht vom Arbeitgeber
ersetzt werden (Erhöhung des Kilometergeldes von 0,36 Euro auf 0,38 Euro ab 28.10.2005, auf 0,42 Euro ab
1.07.2008)
- Kosten einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung
- Aufwand für Heimfahrten, wenn eine tägliche Heimfahrt nicht zumutbar ist
- Schäden, die bei der Berufsausübung entstehen (z.b. Autounfall)
- Kosten für typische Berufskleidung und deren Reinigung
- Aufwand für Arbeitsmittel und Werkzeuge (z.b. Computer)
- Fachliteratur
- Vorschreibung der Gebietskrankenkasse für geringfügige Beschäftigung
- Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige
- Kosten einer berufsbedingten Fortbildung bzw Ausbildung oder Umschulung in einen neuen Beruf
Pendlerpauschale
Berufspendler, die einen weiten oder beschwerlichen Weg zur Arbeit haben, können die Pendlerpauschale
beantragen. Der jährliche Freibetrag beträgt:
Einfache Strecke - Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zumutbar
- 2 bis 20 Kilometer - keine Freibeträge
- 20 bis 40 Kilometer (ab 2006 = 495 Euro) - (ab 1.7.2007 = 546 Euro) - (ab 1.7.2008 = 630 Euro)
- 40 bis 60 Kilometer (ab 2006 = 981 Euro) - (ab 1.7.2007 = 1.080 Euro) - (ab 1.7.2008 = 1.242 Euro)
- über 60 Kilometer (ab 2006 = 1.467 Euro) - (ab 1.7.2007 = 1.614 Euro) - (ab 1.7.2008 = 1.857 Euro)
Einfache Strecke - Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel NICHT zumutbar
- 2 bis 20 Kilometer (ab 2006 = 270 Euro) - (ab 1.7.2007 = 297 Euro) - (ab 1.7.2008 = 342 Euro)
- 20 bis 40 Kilometer (ab 2006 = 1.071 Euro) - (ab 1.7.2007 = 1.179 Euro) - (ab 1.7.2008 = 1.356 Euro)
- 40 bis 60 Kilometer (ab 2006 = 1.863 Euro) - (ab 1.7.2007 = 2.052 Euro) - (ab 1.7.2008 = 2.361 Euro)
- über 60 Kilometer (ab 2006 = 2.664 Euro) - (ab 1.7.2007 = 2.931 Euro) - (ab 1.7.2008 = 3.372 Euro)
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind nicht alltägliche Ausgaben, die zwangsläufig entstehen
mit Abzug eines Selbstbehalts
- Sämtliche Krankheitskosten (auch für Kur, Pflegeheim, Zahnarzt, Prothesen, Hörgeräte)
- Kosten für Begräbnis und Grabstätte von je maximal 4000 Euro, soweit sie nicht durch den Nachlass
gedeckt sind
- Kosten der Kinderbetreuung für Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen
Der Selbstbehalt beträgt zirka ein Brutto Monatsgehalt
ohne Abzug eines Selbstbehalts
- Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden
- Kosten der auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes (monatlich 110 Euro)
- Unterhalt für im Ausland lebende haushaltszugehörige Kinder in Höhe von 50 Euro pro Kind im Monat
- Mehraufwendungen für Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird (monatlich 262 Euro;
abzüglich Pflegegeld)
- Gehbehinderte (mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung) mit eigenem KFZ können monatlich 153 Euro
pauschal geltend machen, Gehbehinderte ohne eigenes Auto Taxikosten bis zur selben Höhe
- Krankheitskosten bei einer Erwerbsminderung von mindestens 25 Prozent. Zusätzlich können die Kosten
der Heilbehandlung (Arzt, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) und der Diätverpflegung
abgesetzt werden
Steuergutschrift für Kleinverdiener (Negativsteuer)
Die Negativsteuer
Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, erhalten über die
Arbeitnehmerveranlagung bis zu 110 Euro erstattet. Voraussetzung ist, dass Sozialversicherungsbeiträge
geleistet wurden
- Neu ab Veranlagung 2008: Die Gutschrift erhöht sich auf bis zu 240 Euro, wenn zumindest in einem
Monat Anspruch auf Pendlerpauschale besteht
- Wer Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag hat, diesen aber nicht oder nicht zur Gänze nutzen
kann, weil er keine Lohnsteuer bezahlt oder diese niedriger ist als der zustehende Absetzbetrag - bekommt
den Absetzbetrag samt Kinderzuschlägen auf Antrag vom Finanzamt ausbezahlt
Steuertipps 2009 - 2010 - Beispiele Werbungskosten
Computerkauf
Wenn man sich für zu Hause einen PC anschafft und diesen auch beruflich nutzt, kann man die Ausgaben
als Werbungskosten absetzen. Allerdings nur zu jenem Prozentsatz, zu dem man ihn beruflich nutzt. Das
Finanzamt geht in der Regel von 60 Prozent beruflicher Nutzung aus. Tipp: Am besten eine Bestätigung vom
Chef geben lassen, dass man den PC zu Hause für den Job braucht
Internet absetzen
Kosten für die beruflich veranlasste Verwendung eines Internetanschlusses sind als Werbungskosten
absetzbar. Sofern eine genaue Abgrenzung gegenüber dem privaten Teil nicht möglich ist, kannst du die
Aufteilung schätzen. Abzugsfähig sind die anteilige Provider-Gebühr sowie die anteiligen Leitungskosten
(Online-Gebühren) oder die anteiligen Kosten für Pauschalabrechnungen (z.B. Paketlösung für
Internetzugang, Telefongebühr, usw.)
Arbeitskleidung
Ist für den Beruf eine bestimmte Arbeitskleidung erforderlich, kann man die Ausgaben dafür als
Werbungskosten absetzen. Die Palette reicht von Maleranzügen und Arbeitsmänteln bis zu Uniformen. Nicht
absetzbar ist Kleidung, die auch privat getragen werden kann. Darunter fallen auch Anzüge
Fachliteratur
Bücher, die eindeutig der beruflichen Sphäre zuzurechnen sind, können als Werbungskosten abgesetzt
werden. Allgemeinbildende Lexika gehören nicht dazu. Wichtig: Auf dem Kaufbeleg muss der genaue Titel des
Buches aufscheinen. Die Bezeichnung "Fachbücher" reicht nicht
Arbeitsmittel und Werkzeuge
Sind für die Ausübung des Berufs Arbeitsmittel oder Werkzeuge erforderlich, sind die Ausgaben dafür
als Werbungskosten absetzbar
Einige Beispiele: Berufssportler können Sportgeräte absetzen, Musiker und Musiklehrer ihre
Instrumente, Vertreter im Außendienst ihre Autos, Forstarbeiter ihre Motorsäge. Kosten die Arbeitsmittel
mehr als 400 Euro, müssen sie über mehrere Jahre verteilt geltend gemacht werden
Betriebsratsumlage
Die Betriebsratsumlage wird zwar im Wege der Lohnverrechnung einbehalten, wirkt sich aber bei der
laufenden Abrechnung nicht steuermindernd aus. Um die Betriebsratsumlage geltend zu machen, addiere
einfach die Beträge, die monatlich einbehalten wurden, und trage diese bei den Werbungskosten ein
Fahrrad
Für ein Fahrrad, welches beruflich verwendet wird, können die Ausgaben als Werbungskosten geltend
gemacht werden. Liegen die Kosten unter 400 Euro, geht das sofort, andernfalls muss man die Ausgaben auf
die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt absetzen. Statt der tatsächlichen Kosten kann für Fahrten ab
zwei Kilometern auch Kilometergeld beantragt werden: Je 0,24 Euro für die ersten fünf Kilometer, ab dem
sechsten je 0,47 Euro
Handy
Benötigt man für seien Beruf ein Handy, dann sind Anschaffungskosten und Gesprächsgebühren
absetzbar. Allerdings nur zu jenem Anteil, zu dem man das Handy auch wirklich beruflich nutzt. Das Verhältnis
zwischen privater und beruflicher Nutzung muss man schätzen (z.B. 40:60)
Umzugskosten
Muss man wegen seines Berufs den Wohnsitz wechseln, können die Umzugskosten als Werbungskosten
abgesetzt werden
Das geht für folgende Fälle:
- Umzug bei Antritt eines neuen Dienstverhältnisses
- Umzug wegen Versetzung durch den Dienstgeber
- Umzug zur Vermeidung eines unzumutbaren täglichen Arbeitswegs
Absetzbare Umzugskosten: Kosten für Inserate, Vermittlungsprovision, Telefonkosten, Fahrtkosten,
Kosten für den Transport von Möbeln, Mietkosten der alten Wohnung bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin
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