Rauchen am Arbeitsplatz Pro und Contra Rauchverbote in Firmen
Nichtraucher haben Vorrang Rauchen am Arbeitsplatz im Büro oder in der Arbeit daher gibt es Regeln für Betriebe. Sie müssen vor Tabakrauch geschützt werden. Der Spielraum für Raucher wird auch am Arbeitsplatz immer enger
- jeder Mensch hat das Recht, gesund zu sein oder zu
rauchen oder eben nicht, zu saufen in einer freien
Gesellschaft in Österreich, leider nimmt das Leute
vernadern und denunzieren extrem zu heutzutage, mit
dem dont smoke Volksbegehren sieht man wie extrem eine
Minderheit Österreich von Facebook aus regiert! und
das ist das wahre gefährliche...
Wo gelten Rauchverbote in Betrieben?
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Nichtraucher vor der Einwirkung von Tabakrauch geschützt werden. Das Rauchen ist verboten, wenn mindestens ein Raucher und ein Nichtraucher gemeinsam in einem Büroraum oder vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten. Vergleichbare Arbeitsräume und Tätigkeiten sind beispielsweise Meisterkojen, Lager, Qualitätssicherung, Programmierung, Fein- und Elektrotechnik, Uhrmacher und
Optiker
Weiters gelten arbeitnehmerschutzrechtliche Rauchverbote
in Sanitätsräumen und Umkleideräumen, natürlich bei Brand- oder Explosionsgefahr sowie darüber hinaus
allenfalls aus produktionstechnischen bzw hygienischen Gründen
(zB bei der Herstellung von Lebensmitteln oder in Reinräumen)
Darf in Aufenthaltsräumen geraucht werden?
Auch in Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen ist laut Gesetz der Nichtraucher vor der Einwirkung von Tabakrauch zu schützen. Der wirkungsvollste Schutz ist das Rauchverbot. Allenfalls möglich ist die räumliche Trennung oder zeitlich getrennte Nutzung der Aufenthalts- und Bereitschaftsräume durch Nichtraucher und
Raucher
WICHTIG: Nach dem Mutterschutzgesetz müssen werdende Mütter vor der Einwirkung von Tabakrauch speziell geschützt
werden
Ist ein Geschäftslokal ein öffentlicher Ort, an dem nicht geraucht werden
darf?
Nach dem Tabakgesetz gelten Rauchverbote in Räumen öffentlicher
Orte
Was sind öffentliche Orte?
Ein öffentlicher Ort ist jeder Ort, der von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden. Solche Orte sind beispielsweise
- Geschäftslokale
- Einkaufszentren
- Büroräume oder ähnliche Räume mit Kunden- bzw Parteienverkehr zu festgelegten Dienstzeiten bzw zu Zeiten, in denen üblicherweise Kunden- bzw Parteienverkehr
stattfindet
- Weiters gelten Rauchverbote in Bus, Bahn, Schiffen und
Flugzeugen
Gibt es Ausnahmen vom Rauchverbot?
Eine Ausnahme vom Rauchverbot ist in einzelnen Räumen nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich. Demnach können nur bei ausreichender Zahl von Räumen einzelne Räume als Raucherräume bezeichnet werden, wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in Rauchverbotsbereiche dringt und
das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird
Die Raucherräume müssen dem zu Folge verschließbar sein. Sie benötigen eine von den anderen Räumen getrennte Entlüftung. Gibt es einen Betriebsrat, kann eine erzwingbare Betriebsvereinbarung über die örtliche Festlegung einzelner Raucherräume abgeschlossen
werden
WICHTIG: Rauchverbote sind kennzeichnungspflichtig. Die Rauchverbotshinweise oder die Rauchverbotssymbole sind in ausreichender Zahl und Größe so anzubringen, dass sie überall im Raum klar ersichtlich und eindeutig sind. Ergänzend empfiehlt sich, Räume mit Raucherlaubnis mit Raucherlaubnishinweise oder Raucherlaubnissymbole zu
kennzeichnen
Wer überprüft das Einhalten von Rauchverboten?
Die Einhaltung der Rauchverbote nach dem Tabakgesetz und dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz hat der Arbeitgeber zu überwachen.
Wenn keine Betriebsvereinbarung vorliegt, muss der Arbeitgeber das Rauchverbot
anordnen
Kann jemand wegen Rauchen am Arbeitsplatz gekündigt
werden?
Grundsätzlich ist Rauchen kein Entlassungsgrund. Wenn aber ein Rauchverbot besteht und der verstößt, kann bei beharrlicher Weigerung eine „personenbedingte“ Kündigung ausgesprochen
werden
Muss man beim Einstellungsgespräch die Frage „Sind Sie Raucher“
beantworten?
Diese Frage muss ein Bewerber nicht beantworten, da sie keine unmittelbare Auswirkung auf das Dienstverhältnis hat. Wenn man antwortet, muss man das aber wahrheitsgetreu
tun
Wo darf man als Arbeitnehmer überhaupt noch
rauchen?
Bei Einhaltung von ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Tabakgesetz besteht am Arbeitsplatz nur noch Raucherlaubnis,
wenn ein Arbeitnehmer allein in seinem Einzelbüro ohne Kunden- bzw Parteienverkehr bei geschlossener Tür arbeitet, oder
wenn es sich um typische Werks- bzw. Fabrikshallen handelt, und keine brand- oder explosionsgefährlichen Arbeitsstoffe verwendet werden bzw. keine produktionsbedingten Hinderungsgründe vorliegen, oder
in weiten Bereichen der Gastronomie, oder wenn ausschließlich Raucher in ihrem Arbeitsraum ohne Kunden- bzw. Parteienverkehr tätig
sind
Wie oft steht eine Rauchpause zu?
Übersteigt die Arbeitszeit 6 Stunden, so steht eine halbstündige Ruhepause zu, in denen sich der Arbeitnehmer frei bewegen darf. Da kann in dazu geeigneten Räumen geraucht werden. Nach Absprache mit den Arbeitgeber können diese Pausen auch in kleineren Einheiten konsumiert werden. Kurze Unterbrechung („I geh kurz eine Rauchen“) während der Arbeitszeit können vom Arbeitgeber untersagt, aber auch geduldet werden
Erfahrung zeigt aber: Raucher sind meist
die besseren Kollegen
Anmerkung: Viele Unternehmer werden ihre Mitarbeiter weiter paffen lassen, eine Zigarette hin
und wieder kann auch gewaltige Leistungssteigerung bringen, das war schon immer so - Probleme in ihrer
Firma mit Rauchen hat nichts zu tun mit Lohnzeiten oder Fehlzeiten, meist stimmt die Organisation des
Betriebes nicht, das Management sucht eben die Fehler immer bei den Mitarbeitern und nicht bei sich selbst
(Spiele, Surfen, Facebook und Twittern während der Arbeitszeit sind wahrlich weit größere und echte
Arbeitszeitkiller)
[In unserer 30 Jährigen Betriebserfahrung hat es sich gezeigt
das Raucher auch bessere Kollegen sind als militante Nichtraucher,
die haben auch mit neumodernen Mobbing begonnen] Nichtraucher und Gutmenschen Wahnsinn in Wiener Lokalen
zeigt uns Raucher das da einiges falsch läuft im Land
- Arbeiterkammer Rauchen
am Arbeitsplatz Home
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