Zeitarbeit Österreich
Empfehlungen by Alber - Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2010
Zeitarbeit News
Zeitarbeit News 2010 - Fragen und Antworten zum Thema aus den letzten Tagen - Verbotene Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, neuer Kollektivvertrag ab
Jänner der KV für die Arbeitskräfteüberlassung - Die täglichen Probleme der Leiharbeiter in Österreich immer mehr sind arbeitslos - Arbeitsstiftung und Unterschriften Aktion der Gewerkschaft Pro-Ge, Kurzarbeit Info für Arbeitnehmer.Innen
Kurzarbeit in Österreich
Kurzarbeit in Österreich - Fragen und Antworten - Die Kurzarbeit Regelung wurde rückwirkend gültig
ab 1 Februar 2009 - KUA dient zur Überbrückung von wirtschaftlichen Störungen Informationen:
Kurzarbeit
Zeitarbeit - zwischen Chance und Ausbeutung
Zeitarbeiter, Leiharbeiter, Arbeitskräfteüberlassung zwischen Chance und Ausbeutung
- Branche im Aufschwung - Branche in der Zukunft - Kollektivvertrag für Zeitarbeitskräfte
- Illegalen Klauseln in Arbeitsverträgen - Geborgte
Arbeit - Arbeitnehmer Innen auf Zeit - Schwarze Schafe - Vorsicht vor einvernehmlichen Auflösungen
-
Glück Auf! Zeitarbeit im Gewerkschaftsmagazin - Zeitarbeit
Chance?
Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung Österreich 2010
Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung Österreich 2010 - für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlasser - Informationen und Tipps für Leiharbeiter - Stundenlöhne Taggelder und Auslösen - Zulagen und Zuschläge, Mindestlohn, Lohntabelle mit Stundenlohn für Facharbeiter Techniker und Arbeitnehmer - Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld - Auszahlungsfristen und Termine - Reisekosten und Kilometergeld
Sonderzahlungen in Österreich
Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Zulagen und Zuschläge
und Überstunden Entgelte
Sonderzahlungen in Österreich - Urlaubsanspruch und Überstunden - Informationen für österreichische Arbeitnehmer speziell für Leiharbeiter: Fragen und Antworten zum Thema Lohn und Gehalt - Urlaubsanspruch und Urlaubsausmaß bei bestehendem Arbeitsverhältnis - Zuschläge für Sonntags Feiertags und Nachtarbeit und Überstundenzuschläge - Abrechnung von ÜST Entgeltregelungen sowie Normalstunden - Info: gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsremuneration laut KV
Zeitarbeitsfirmen, Leihfirmen und Betriebsräte Verzeichnis
Zeitarbeitsfirmen in Österreich - Leihfirma und Betriebsrat Verzeichnis - Arbeitskräfteüberlasser - Wiener Leihfirmen - Oberösterreichische Leihfirmen und weitere Personaldienstleister, Personalbereitstellung, Personalservice, Personalleasing und Montagefirmen - Wien Extra: gute Leihfirma, gute Jobs Ihre zukünftigen Arbeitgeber die Überlasser - Firma Berater Adressen Kontakt Telefon und Homepage
Thema: Existenzminimum in Österreich 2010
Existenzminimum und Pfändungstabelle für Österreich 2010
Existenzminimum, Lohnpfändung und Unterhaltspflicht in Österreich 2010 - Aktuelle Informationen Pfändungstabelle und Listen, Berechnungen unpfändbare Teile der Einkommens, Unterhalts, Beihilfen und Drittschuldnererklärung aus der neuen Pfändungsliste des Bundesministeriums für Justiz der Grundbetrag für gepfändete Personen, Schuldner und Schuldnerinnen - Pfändungen, Schulden, Arbeitslosengeld pfändbar, Haben Konto für sozial schwache, Schuldnerberatung Infos Links Downloads
Drittschuldnererklärung für Arbeitgeber
Die Exekution auf Arbeitseinkommen stellt an den Drittschuldner hohe Ansprüche an Fachwissen. Um den Drittschuldner bei seiner vom Gesetz vorgeschriebenen Tätigkeit zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Justiz die vorliegende Informationsbroschüre in aktualisierter Form aufgelegt
Kollektivvertrag - Arbeitskräfteüberlassung Österreich 2009
Teilweise Archiv
Kollektivvertrag - Arbeitskräfteüberlassung Österreich 2009 für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlasser - Informationen und Tipps für Leiharbeiter, Mindestlohn, Lohntabelle mit Stundenlohn für Facharbeiter Techniker und Arbeitnehmer, Taggelder, anteiliges Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld trotz Kündigung und die Auszahlungsfristen, Auslösen Listen Reisekosten und Kilometergeld - Fragen Antworten zur Leiharbeit
Lohnpfändung in Österreich - Existenzminimum 2009
Archivseite
Lohnpfändung in Österreich - Existenzminimum 2009 - Aktuelle Informationen, Infos und Tipps zu Gehalts- und Lohnpfändungen und dem Existenz Minimum - hier kann du nachlesen wieviel abgezogen werden muss oder darf, es gibt dazu eine Liste - die Pfändungstabelle des Bundesministeriums - Beispiele Fragen und Antworten und was nicht gepfändet wird - Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Auslösen, Ex-min und Unterhaltspflichten
Auftraggeberhaftung
für österreichische Generalunternehmen und Baufirmen
Auftraggeberhaftung: Mit dem Auftraggeber-innen-Haftungsgesetz wurden neue Haftungsbestimmungen für Auftraggeber-innen von Bauleistungen in das ASVG aufgenommen. Mit diesen neuen Haftungsbestimmungen soll dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch Sozialbetrug entgegen gewirkt werden - Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit Soziales und Konsumentenschutz tritt die Auftraggeber-innenhaftung per 01.09.2009 in Kraft
Abmahnung
Kompromisse sind meist die richtige Lösung
Informationen aus dem Arbeitsrecht zur Abmahnung oder bei Verwarnungen - Wichtig: Bei der Kündigung hat der Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht
das heisst er ist zu beteiligen. Eine Kündigung ohne seine Beteiligung ist unwirksam
Rauchen am Arbeitsplatz
Mitarbeiter müssen vor Tabakrauch geschützt werden
Arbeitsrecht: Rauchen am Arbeitsplatz - Nichtraucher haben am Arbeitsplatz Vorrang - Sie müssen vor Tabakrauch geschützt werden - Daher gibt es Regeln für Betriebe - Der Spielraum für Raucher wird auch am Arbeitsplatz immer enger - Informationen für österreichische Arbeitnehmer - Fragen und Antworten zum Thema Raucher
Kündigung und Entlassungsgründe in Österreich
Es gibt mehrere Möglichkeiten ein Arbeitsverhältnis zu beenden - In jedem Fall sind betroffene Arbeitnehmer-Innen gut beraten sich bei Kündigung oder Entlassung an die Arbeiterkammer zu wenden und sich über die Rechtslage genau zu informieren: Wie lange dauert die Kündigungsfrist? Steht eigentlich eine Abfertigung zu?
Steuerausgleich in Österreich - zahlt sich aus...
Bis Ende Februar 2009 müssen Arbeitgeber dem Finanzamt von jedem Mitarbeiter einen Jahreslohnzettel
2008 übermitteln. Ab dann kann das Finanzamt einen Steuerausgleich durchführen und ein sich ergebendes
Steuerguthaben auszahlen. Allerdings wird der Steuerausgleich - Arbeitnehmerveranlagung genannt - nicht
automatisch erledigt, er muss beantragt werden
Aushangpflichtige Gesetze
"Aushangpflichtige Gesetze" nun auch digital über das Internet verfügbar!
Die bewährten Aushangpflichtigen Gesetze in der Online-Version enthalten aktuell das
ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz und die dazugehörigen Verordnungen sowie
- Arbeitsruhegesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Behinderteneinstellungsgesetz
- Gleichbehandlungsgesetz
- Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz
- Mutterschutzgesetz
Arbeitskräfteüberlassung
in Österreich
Die Überlassung von Arbeitskräfte an Dritte regelt das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
(AÜG) von 1988. Das Entgelt, welches die Arbeitskraft während der Überlassung
an den Beschäftiger bezieht, hat sich an den kollektivvertraglichen
Bestimmungen der Beschäftigerbranche zu richten. Gleiches gilt für
Arbeitszeiten (Dienstnehmer darf zum Stammpersonal nicht "schlechtergestellt"
werden)
Österreichische Begriffsbestimmungen (lt. AÜG) §3
- Überlassung von Arbeitskräften ist die Zurverfügungstellung
von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte
- Überlasser ist, wer Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung an
Dritte vertraglich verpflichtet
- Beschäftiger ist, wer Arbeitskräfte einer Überlassers zur
Arbeitsleistung für Betriebseigene Aufgaben einsetzt.
Wikipedia - Eine Überlassung an streikende Betriebe ist gesetzlich
verboten (§9 AÜG)
Branchenbüro - Arbeitskräfteüberlassung - Thomas Grammelhofer
Beschäftigung bei Arbeitskräfteüberlassern
AMS INFORMATION für arbeitsuchende Kundinnen und Kunden
Sie haben von ihrer/ihrem AMS-BeraterIn einen Vermittlungsvorschlag für eine Stelle bei einem Arbeitskräfteüberlasser erhalten. Das AMS informiert Sie über einige wichtige arbeitsrechtliche Bestimmungen. Die Informationen basieren auf den Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG).
Was ist Arbeitskräfteüberlassung
Arbeitskräfteüberlassung ist die Bereitstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung durch einen Personalbereitsteller (Überlasser) an andere Betriebe (Beschäftiger).
Die Partner:
- DienstnehmerIn = Arbeitskraft (Sie)
- Überlasser = Dienstgeber (Leihfirma)
- Beschäftiger = Dienstgeber des Betriebes, wo DienstnehmerIn tatsächlich eingesetzt ist
DienstnehmerIn mit Dienstvertrag - Überlasser - Beschäftigter
Sie begründen ein Dienstverhältnis mit dem Überlasser. Als Grundvereinbarung gilt der Dienstvertrag (§11 Überlassungsvereinbarung
AÜG). Der Dienstvertrag muss unter anderem folgende Punkte enthalten:
- Dienstbeginn, Dienstort, Qualifikation, Entlohnung
Entlohnung
Als Grundlage für die Entlohnung gilt der Kollektivvertrag (KV) „Gewerbe für Arbeitskräfteüberlassung“
Arbeitszeit
- Während der Überlassung gelten die arbeitsrechtsrechtlichen Bestimmungen des Beschäftigerbetriebes
Kündigungsfrist
- Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist laut Kollektivvertrag eine Kündigungszeit von 14 Tagen
einzuhalten
Mitteilungspflichten (§12 AÜG)
- Der Überlasser ist verpflichtet, den/die DienstnehmerIn jeweils vor einer Überlassung zu informieren über: nächster Beschäftiger,
Arbeitszeit, Einsatzort, Entlohnung und Kollektivvertrag des Beschäftigters
Links für Zeitarbeiter
Interessensvertretung der Leasing Anbieter
Arbeitslosennetz: Plattform zum Thema Erwerbsarbeit Erwerbsarbeitslosigkeit - Blattrichtung: Berichterstattung
über die Erfolge der Regierung bei der Vernichtung von Arbeitsplätzen bzw. von Erwerbszwangsarbeit. Rat und Tat für
alle Erwerbsarbeitslosen beim Kampf um die Durchsetzung der Allgemeinen Menschenrechtserklärung insbesondere des
Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - Arbeitslosennetz
Alber-NET: Neues für Leiharbeiter