Zeitarbeit Österreich - Informationen und Tipps für Leiharbeiter

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Zeitarbeit News

Zeitarbeit News 2010 - Fragen und Antworten zum Thema aus den letzten Tagen - Verbotene Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, neuer Kollektivvertrag ab Jänner der KV für die Arbeitskräfteüberlassung - Die täglichen Probleme der Leiharbeiter in Österreich immer mehr sind arbeitslos - Arbeitsstiftung und Unterschriften Aktion der Gewerkschaft Pro-Ge, Kurzarbeit Info für Arbeitnehmer.Innen

Kurzarbeit in Österreich

Kurzarbeit in Österreich - Fragen und Antworten - Die Kurzarbeit Regelung wurde rückwirkend gültig ab 1 Februar 2009 - KUA dient zur Überbrückung von wirtschaftlichen Störungen Informationen: Kurzarbeit

Zeitarbeit - zwischen Chance und Ausbeutung

Zeitarbeiter, Leiharbeiter, Arbeitskräfteüberlassung zwischen Chance und Ausbeutung  - Branche im Aufschwung - Branche in der Zukunft - Kollektivvertrag für Zeitarbeitskräfte - Illegalen Klauseln in Arbeitsverträgen - Geborgte Arbeit - Arbeitnehmer Innen auf Zeit - Schwarze Schafe - Vorsicht vor einvernehmlichen Auflösungen - Glück Auf! Zeitarbeit im Gewerkschaftsmagazin - Zeitarbeit Chance?


Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung Österreich 2010

Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung Österreich 2010 - für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlasser - Informationen und Tipps für Leiharbeiter - Stundenlöhne Taggelder und Auslösen - Zulagen und Zuschläge, Mindestlohn, Lohntabelle mit Stundenlohn für Facharbeiter Techniker und Arbeitnehmer - Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld - Auszahlungsfristen und Termine - Reisekosten und Kilometergeld


Sonderzahlungen in Österreich

Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Zulagen und Zuschläge und Überstunden Entgelte

Sonderzahlungen in Österreich - Urlaubsanspruch und Überstunden - Informationen für österreichische Arbeitnehmer speziell für Leiharbeiter: Fragen und Antworten zum Thema Lohn und Gehalt - Urlaubsanspruch und Urlaubsausmaß bei bestehendem Arbeitsverhältnis - Zuschläge für Sonntags Feiertags und Nachtarbeit und Überstundenzuschläge - Abrechnung von ÜST Entgeltregelungen sowie Normalstunden - Info: gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsremuneration laut KV


Zeitarbeitsfirmen, Leihfirmen und Betriebsräte Verzeichnis

Zeitarbeitsfirmen in Österreich - Leihfirma und Betriebsrat Verzeichnis - Arbeitskräfteüberlasser - Wiener Leihfirmen - Oberösterreichische Leihfirmen und weitere Personaldienstleister, Personalbereitstellung, Personalservice, Personalleasing und Montagefirmen - Wien Extra: gute Leihfirma, gute Jobs Ihre zukünftigen Arbeitgeber die Überlasser - Firma Berater Adressen Kontakt Telefon und Homepage


Thema: Existenzminimum in Österreich 2010

Existenzminimum und Pfändungstabelle für Österreich 2010

Existenzminimum, Lohnpfändung und Unterhaltspflicht in Österreich 2010 - Aktuelle Informationen Pfändungstabelle und Listen, Berechnungen unpfändbare Teile der Einkommens, Unterhalts, Beihilfen und Drittschuldnererklärung aus der neuen Pfändungsliste des Bundesministeriums für Justiz der Grundbetrag für gepfändete Personen, Schuldner und Schuldnerinnen - Pfändungen, Schulden, Arbeitslosengeld pfändbar, Haben Konto für sozial schwache, Schuldnerberatung Infos Links Downloads


Drittschuldnererklärung für Arbeitgeber

Die Exekution auf Arbeitseinkommen stellt an den Drittschuldner hohe Ansprüche an Fachwissen. Um den Drittschuldner bei seiner vom Gesetz vorgeschriebenen Tätigkeit zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Justiz die vorliegende Informationsbroschüre in aktualisierter Form aufgelegt


Kollektivvertrag - Arbeitskräfteüberlassung Österreich 2009

Teilweise Archiv

Kollektivvertrag - Arbeitskräfteüberlassung Österreich 2009 für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlasser - Informationen und Tipps für Leiharbeiter, Mindestlohn, Lohntabelle mit Stundenlohn für Facharbeiter Techniker und Arbeitnehmer, Taggelder, anteiliges Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld trotz Kündigung und die Auszahlungsfristen, Auslösen Listen Reisekosten und Kilometergeld - Fragen Antworten zur Leiharbeit


Lohnpfändung in Österreich - Existenzminimum 2009

Archivseite

Lohnpfändung in Österreich - Existenzminimum 2009 - Aktuelle Informationen, Infos und Tipps zu Gehalts- und Lohnpfändungen und dem Existenz Minimum - hier kann du nachlesen wieviel abgezogen werden muss oder darf, es gibt dazu eine Liste - die Pfändungstabelle des Bundesministeriums - Beispiele Fragen und Antworten und was nicht gepfändet wird - Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Auslösen, Ex-min und Unterhaltspflichten


Auftraggeberhaftung

für österreichische Generalunternehmen und Baufirmen

Auftraggeberhaftung: Mit dem Auftraggeber-innen-Haftungsgesetz wurden neue Haftungsbestimmungen für Auftraggeber-innen von Bauleistungen in das ASVG aufgenommen. Mit diesen neuen Haftungsbestimmungen soll dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch Sozialbetrug entgegen gewirkt werden - Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit Soziales und Konsumentenschutz tritt die Auftraggeber-innenhaftung per 01.09.2009 in Kraft


Abmahnung

Kompromisse sind meist die richtige Lösung

Informationen aus dem Arbeitsrecht zur Abmahnung oder bei Verwarnungen - Wichtig: Bei der Kündigung hat der Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht das heisst er ist zu beteiligen. Eine Kündigung ohne seine Beteiligung ist unwirksam


Rauchen am Arbeitsplatz

Mitarbeiter müssen vor Tabakrauch geschützt werden

Arbeitsrecht: Rauchen am Arbeitsplatz - Nichtraucher haben am Arbeitsplatz Vorrang - Sie müssen vor Tabakrauch geschützt werden - Daher gibt es Regeln für Betriebe - Der Spielraum für Raucher wird auch am Arbeitsplatz immer enger - Informationen für österreichische Arbeitnehmer - Fragen und Antworten zum Thema Raucher


Kündigung und Entlassungsgründe in Österreich

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein Arbeitsverhältnis zu beenden - In jedem Fall sind betroffene Arbeitnehmer-Innen gut beraten sich bei Kündigung oder Entlassung an die Arbeiterkammer zu wenden und sich über die Rechtslage genau zu informieren: Wie lange dauert die Kündigungsfrist? Steht eigentlich eine Abfertigung zu?


Steuerausgleich in Österreich - zahlt sich aus...

Bis Ende Februar 2009 müssen Arbeitgeber dem Finanzamt von jedem Mitarbeiter einen Jahreslohnzettel 2008 übermitteln. Ab dann kann das Finanzamt einen Steuerausgleich durchführen und ein sich ergebendes Steuerguthaben auszahlen. Allerdings wird der Steuerausgleich - Arbeitnehmerveranlagung genannt - nicht automatisch erledigt, er muss beantragt werden


Aushangpflichtige Gesetze

"Aushangpflichtige Gesetze" nun auch digital über das Internet verfügbar!

Die bewährten Aushangpflichtigen Gesetze in der Online-Version enthalten aktuell das ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz und die dazugehörigen Verordnungen sowie

  • Arbeitsruhegesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Behinderteneinstellungsgesetz
  • Gleichbehandlungsgesetz
  • Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz
  • Mutterschutzgesetz

Arbeitskräfteüberlassung in Österreich

Die Überlassung von Arbeitskräfte an Dritte regelt das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) von 1988. Das Entgelt, welches die Arbeitskraft während der Überlassung an den Beschäftiger bezieht, hat sich an den kollektivvertraglichen Bestimmungen der Beschäftigerbranche zu richten. Gleiches gilt für Arbeitszeiten (Dienstnehmer darf zum Stammpersonal nicht "schlechtergestellt" werden)

Österreichische Begriffsbestimmungen (lt. AÜG) §3

  1. Überlassung von Arbeitskräften ist die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte
  2. Überlasser ist, wer Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung an Dritte vertraglich verpflichtet
  3. Beschäftiger ist, wer Arbeitskräfte einer Überlassers zur Arbeitsleistung für Betriebseigene Aufgaben einsetzt.

Wikipedia - Eine Überlassung an streikende Betriebe ist gesetzlich verboten (§9 AÜG)


Branchenbüro - Arbeitskräfteüberlassung - Thomas Grammelhofer

Beschäftigung bei Arbeitskräfteüberlassern

AMS INFORMATION für arbeitsuchende Kundinnen und Kunden

Sie haben von ihrer/ihrem AMS-BeraterIn einen Vermittlungsvorschlag für eine Stelle bei einem Arbeitskräfteüberlasser erhalten. Das AMS informiert Sie über einige wichtige arbeitsrechtliche Bestimmungen. Die Informationen basieren auf den Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG).

Was ist Arbeitskräfteüberlassung

Arbeitskräfteüberlassung ist die Bereitstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung durch einen Personalbereitsteller (Überlasser) an andere Betriebe (Beschäftiger).

Die Partner:

  • DienstnehmerIn = Arbeitskraft (Sie)
  • Überlasser = Dienstgeber (Leihfirma)
  • Beschäftiger = Dienstgeber des Betriebes, wo DienstnehmerIn tatsächlich eingesetzt ist

DienstnehmerIn mit Dienstvertrag - Überlasser - Beschäftigter

Sie begründen ein Dienstverhältnis mit dem Überlasser. Als Grundvereinbarung gilt der Dienstvertrag (§11 Überlassungsvereinbarung AÜG). Der Dienstvertrag muss unter anderem folgende Punkte enthalten:

  • Dienstbeginn, Dienstort, Qualifikation, Entlohnung

Entlohnung

Als Grundlage für die Entlohnung gilt der Kollektivvertrag (KV) „Gewerbe für Arbeitskräfteüberlassung“

Arbeitszeit

  • Während der Überlassung gelten die arbeitsrechtsrechtlichen Bestimmungen des Beschäftigerbetriebes

Kündigungsfrist

  • Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist laut Kollektivvertrag eine Kündigungszeit von 14 Tagen einzuhalten

Mitteilungspflichten (§12 AÜG)

  • Der Überlasser ist verpflichtet, den/die DienstnehmerIn jeweils vor einer Überlassung zu informieren über: nächster Beschäftiger, Arbeitszeit, Einsatzort, Entlohnung und Kollektivvertrag des Beschäftigters

Links für Zeitarbeiter

Interessensvertretung der Leasing Anbieter

Arbeitslosennetz: Plattform zum Thema Erwerbsarbeit Erwerbsarbeitslosigkeit - Blattrichtung: Berichterstattung über die Erfolge der Regierung bei der Vernichtung von Arbeitsplätzen bzw. von Erwerbszwangsarbeit. Rat und Tat für alle Erwerbsarbeitslosen beim Kampf um die Durchsetzung der Allgemeinen Menschenrechtserklärung insbesondere des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - Arbeitslosennetz


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