Zeitarbeit Lohntabellen 2012 KV Lohn und Gehalt Österreich

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Zeitarbeit Lohntabellen 2012 KV Lohn und Gehalt Österreich

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Arbeitskräfteüberlassung: Erfolgreicher KV-Abschluss 2012

PRO-GE (Gewerkschaft) sichert Reallohnerhöhung für rund 65.000 Zeitarbeiter Innen

Die Gewerkschaft PRO-GE konnte am 23. November 2011 bei den Kollektivvertragsverhandlungen für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung höhere Löhne für rund 65.000 Beschäftigte erreichen

DER ABSCHLUSS IM DETAIL

  • Erhöhung der KV-Löhne um 4,15 Prozent
  • Aufrechterhaltung der Überzahlung beim Grundlohn
  • Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt 1.381,05 Euro
  • Die Zulagen werden um 4,15 Prozent erhöht
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2012
  • Laufzeit: 12 Monate

Branchenbüro - Arbeitskräfteüberlassung

  • Tel.Nr.: (+43) 1 50146-405
  • Fax Nr.: (+43) 1 53444-103263
  • Gewerkschaftsportal Pro-GE Homepage

Lohntabelle 2012, Stundenlöhne

Der neue kollektivvertragliche Mindest Monatslohn beträgt 1.381,05 Euro

Bezeichnung, Einstufung als.. Brutto pro Stunde
BG F Techniker

EUR 15,74

BG E Qualifizierter Facharbeiter EUR 12,79
BG D Facharbeiter EUR 11,15
BG C Qualifizierter Arbeitnehmer EUR 09,91
BG B Angelernte Arbeitnehmer EUR 08,82
BG A Ungelernte Arbeitnehmer im 1. Jahr EUR 08,25
nur im 1 Jahr der Betriebszugehörigkeit zulässig

Referenz-Zuschläge

Der Kollektivvertrag regelt, dass für bestimmte Hochlohnbranchen sogenannt Referenz-Zuschläge/ bzw. erhöhte Referenz-Zuschläge bezahlt werden müssen. Die Referenz-Zuschläge/erhöhten Referenz-Zuschläge sorgen dafür, dass auch LeiharbeiterInnen nicht nur den kollektivvertraglichen Mindestlohn erhalten sondern auch einen (pauschalen) Ist-Lohn - wie die Stammbelegschaft

Taggelder, Aufwandsentschädigungen

Tagesgelder - Regelung für auswärtige Arbeiten
Taggeld bei mehr als 5 Stunden EUR 12,40
Taggeld bei mehr als 9 Stunden EUR 22,00
Taggeld bei Nächtigung EUR 26,40
Pauschales Nächtigungsgeld EUR 15,00

Zulagen und Zuschläge

Wichtig! die Höhen der Zulagen richtet sich auch nach den Beschäftiger KV

  • Montagezulage = 0,687 Euro pro Stunde
  • Schmutzzulage = 0,449 Euro pro Stunde
  • Erschwerniszulage = 0,0449 Euro pro Stunde
  • Gefahrenzulage = 0,0449 Euro pro Stunde
  • Nachtarbeitszulage (von 22 Uhr bis 6 Uhr) = 1,632 Euro pro Stunde
  • Schichtzulage (2. Schicht) = 0,396 Euro pro Stunde
  • Schichtzulage (3. Schicht) = 1,632 Euro pro Stunde

Es handelt sich hierbei immer um Mindest! Sätze

Kilometergeld

  • 0,42 EUR bis 15.000 Kilometer
  • 0,40 EUR ab 15.000 Kilometer (darüber)

Ich lese da gerade das eine Excel Datei für Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß ist


Arbeiterkammer Arbeitsrechtliche Bestimmungen

  • Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Ruhezeiten, Krankenentgelt, Urlaub, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Abfertigung, Verjährungsfristen und Verfallsfristen, Pflegefreistellung, Bauarbeiter..
  • Link: Arbeit und Recht Arbeiterkammer Homepage

Urlaubszuschuss, Urlaubsgeld - UG in Österreich

Der Urlaubszuschuss beträgt ohne Rücksicht auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ein Monatsentgelt auf Basis des Sechs-Monate-Durchschnittes. Der Urlaubszuschuss ist bei Antritt des Urlaubs fällig

  • LeiharbeiterInnen, die länger als 5 Monate beim Überlasser beschäftigt sind, müssen den Urlaubszuschuss jedoch spätestens mit der Monatsabrechnung Juni erhalten
  • LeiharbeiterInnen, die nach dem 30. Juni im Überlasserbetrieb eintreten, gebührt der Urlaubszuschuss bei Antritt des Urlaubs spätestens jedoch mit dem Dezember-Lohn
  • Wird ein Urlaub bis zum Ende des Kalenderjahres nicht angetreten, wird dieser aliquote Urlaubszuschuss mit der Abrechnung für Dezember ausbezahlt
  • Im Eintrittsjahr gebührt der aliquote Teil des Urlaubszuschusses (1/52)

Weihnachtsgeld (Weihnachtsremuneration) - WG in Österreich

Alle LeiharbeiterInnen haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf eine Weihnachtsremuneration im Ausmaß eines Monatsentgeltes auf Basis des Sechs-Monate-Durchschnittes inkl. aller Überstunden

Die Auszahlung der Weihnachtsremuneration hat spätestens am Ende jener Arbeitswoche zu erfolgen, in die der 1. Dezember fällt. LeihabeiterInnen, die bis zum Ende des Kalenderjahres weniger als ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind oder deren Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres endet, haben Anspruch auf einen ihrer Dienstzeit entsprechenden Teil der Weihnachtsremuneration (je Woche 1/52)


Taggelder und Auslösen - Arbeiten im Ausland - Europa

  • Quelle: (geht nicht mehr) Reisekosten Österreich (Europa, Amerika, Afrika, Asien, Australien)

Achtung ! Bei den Grenzorten (auch die Auslösen sind gleich wie 2009)

bei Montage in..

Taggeld

Nächtigungsgeld

Albanien 27,90 Euro 20,90 Euro
Belarus 36,80 Euro 31,00 Euro
Belgien 35,30 Euro 22,70 Euro
Belgien: Brüssel 41,40 Euro 32,00 Euro
Bosnien-Herzegowina 31,00 Euro 23,30 Euro
Bulgarien 31,00 Euro 22,70 Euro
Dänemark 41,40 Euro 41,40 Euro

Deutschland

35,30 Euro 27,90 Euro
Deutschland Grenzorte 30,70 Euro 18,10 Euro
Estland 36,80 Euro 31,00 Euro
Finnland 41,40 Euro 41,40 Euro
Frankreich (Monaco) 32,70 Euro 24,00 Euro
Frankreich: Paris/Straßburg 35,80 Euro 32,70 Euro
Griechenland 28,60 Euro 23,30 Euro
Großbritannien/Nordirland 36,80 Euro 36,40 Euro
Großbritannien: London 41,40 Euro 41,40 Euro
Irland 36,80 Euro 33,10 Euro
Island 37,90 Euro 31,40 Euro
Italien 35,80 Euro 27,90 Euro
Italien: Rom/Mailand 40,60 Euro 36,40 Euro
Italien: Grenzorte 30,70 Euro 18,10 Euro
Jugoslawien vormals 31,00 Euro 23,30 Euro
Kroatien 31,00 Euro 23,30 Euro
Lettland 36,80 Euro 31,00 Euro
Liechtenstein 30,70 Euro 18,10 Euro
Litauen 36,80 Euro 31,00 Euro
Luxemburg 35,30 Euro 22,70 Euro
Malta 30,10 Euro 30,10 Euro
Moldau 36,80 Euro 31,00 Euro
Niederlande 35,30 Euro 27,90 Euro
Norwegen 42,90 Euro 41,40 Euro
Polen 32,70 Euro 25,10 Euro
Portugal 27,90 Euro 22,70 Euro
Rumänien 36,80 Euro 27,30 Euro
Russische Föderation 36,80 Euro 31,00 Euro
Russ. Föderation: Moskau 40,60 Euro 31,00 Euro
Schweden 42,90 Euro 41,40 Euro
Schweiz 36,80 Euro 32,70 Euro
Schweiz Grenzorte 30,70 Euro 18,10 Euro
Slowakei 27,90 Euro 15,90 Euro
Slowakei Pressburg 31,00 Euro 24,40 Euro
Slowenien 31,00 Euro 23,30 Euro
Slowenien Grenzorte 27,90 Euro 15,90 Euro
Spanien 34,20 Euro 30,50 Euro
Tschechien 31,00 Euro 24,40 Euro
Tschechien Grenzorte 27,90 Euro 15,90 Euro
Türkei 31,00 Euro 36,40 Euro
Ukraine 36,80 Euro 31,00 Euro
Ungarn 26,60 Euro 26,60 Euro
Ungarn: Budapest 31,00 Euro 26,60 Euro
Ungarn: Grenzorte 26,60 Euro 18,10 Euro
Zypern 28,60 Euro 30,50 Euro

Rechte und Schutzbestimmungen für Zeitarbeiter

Rechte und Schutzbestimmungen von ZeitarbeiterInnen werden allzu gerne missachtet. Höchste Zeit, sich zu informieren!

Rechtliche Grundlagen

Für überlassene Arbeitskräfte sind vor allem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ) und der im Beschäftigerbetrieb geltende Kollektivvertrag grundlegend

Schriftliche Mitteilungen

Mit dem Grundvertrag bzw. dem Dienstzettel muss dich der Arbeitgeber (Überlasser) schriftlich über die Arbeitsbedingungen informieren. Vor jeder Überlassung musst du vom Überlasser schriftliche Informationen über den Namen des Beschäftigers, Ort und Tätigkeit der Beschäftigung, voraussichtliche Arbeitszeit, Höhe des
Entgelts und voraussichtliche Dauer der Überlassung erhalten

Achtung bei Einstellungsbeschränkungen

Solltest du nach Ende des Arbeitsverhältnisses bei einem Beschäftiger in ein festes Dienstverhältnis übernommen werden, so ist das keineswegs strafbar – auch wenn einige Überlasser das mit Einstellungsbeschränkungen und Strafen vertraglich verhindern wollen

Kündigung bei Stehzeiten ist unzulässig!

Das Risiko von Stehzeiten muss die Leiharbeitsfirma tragen – gerade darum gibt es sie ja! In vielen Fällen wird aber versucht, das Arbeitsverhältnis beim Ende einer Überlassung mit einer einvernehmlichen Auflösung zu beenden. Aber Achtung: Mit der einvernehmlichen Auflösung wird der Kündigungsschutz umgangen und es drohen Entgeltverluste. Daher nicht unterschreiben, erst einmal bei der Gewerkschaft informieren!

Gesundheitsschutz

Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses musst du auf spezielle Gefahren, Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen werden. Sind die Schutzvorkehrungen unzureichend, muss dich der Überlasser von der Arbeit abziehen. Sowohl der Überlasser als auch der Beschäftiger sind für die Einhaltung der Schutzbestimmungen verantwortlich!

Die ExpertInnen der PRO-GE-Rechtsabteilung stehen bei rechtlichen Fragen mit Rat und Tat unter der Tel.-Nr. 01/534 44-69140 bzw. per E-Mail an recht@proge.at zur Verfügung


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