Zeitarbeit Lohntabellen 2016 KV Lohn und Gehalt Österreich

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Zeitarbeit Lohntabellen 2016 KV Lohn und Gehalt Österreich

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Zeitarbeit Lohntabellen 2016 KV Lohn und Gehalt Kollektivvertrag

Die meisten Arbeiter unserer Firmen Betriebe Unternehmen wissen gar nicht das es in Österreich Verträge gibt, die für eine ordentliche Bezahlung der österreichischen Arbeitnehmer sorgen sollen, auch die eigenen sogenannte Stamm Mitarbeiter sind meist uninformiert über aktuelle Lohn und Gehalt Erhöhungen bzw über KV Kollektivverträge die eigentlich gelten sollen! sie sind meist nur überrascht von mehr Geld am Konto! das bringt natürlich auch viele Arbeitgeber unserer Kollegen Firmen dazu meistens weniger zu zahlen, oft gar nichts zu zahlen, geschweige denn Überstunden Zulagen und Zuschläge richtig zahlen und Geld vor Urlaub oder Weihnachten, falsche Lohn Abrechnungen und Einstufungen sind Fakten auch in der heutigen Zeit 2016!

  • und das es überhaupt eine Gewerkschaft oder Arbeiterkammer gibt wenn man Probleme hat!

Zeitarbeit Österreich Kollektivvertrag 2016 Übersicht Informationen

KV Zeitarbeit Kollektivvertrag 2016 Leiharbeit Arbeitskräfteüberlassung Lohn und Gehalt, Bezahlung, Einkommen Verdienst, Geld Zulagen Zuschläge, Reisekosten, Auslösen, Diäten für Zeitarbeiter Leiharbeiter

  • Kollektivvertrag Löhne Gehälter: Mindest Stundenlöhne Mindestlöhne 2016
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in EURO
  • Lohntabellen für qualifizierter Facharbeiter, qualifizierter Arbeitnehmer, angelernte und ungelernte Arbeitnehmer und Techniker
  • Einkommen Verdienst pro Stunden, Monatliche mit Brutto Netto Rechner
  • Referenz Zuschläge und Überlassungs Löhne
  • KV Regelungen für auswärtige Arbeiten Dienstreisen, Tagesgelder, Nächtigungsgelder
  • Zulagen und Zuschläge
  • Verwendung des KFZ des Arbeitnehmers - Kilometergeld
  • Sonderzahlungen Geld Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
  • Diäten, Auslösen, Arbeiten im Ausland
  • Arbeiterkammer Arbeitsrechtliche Bestimmungen
  • Arbeitskräfteüberlassung Rahmen KV, Ortsübliche und angemessene Entgelt in Prozent, Muster eines Dienstvertrages, Fahrtkosten, Mehrarbeit, Überstunden
  • Lohn Informationen und Tipps für Zeitarbeiter, Leiharbeiter - Überlassen in folgenden Sparten: Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung, Industrie, Transport und Verkehr

Zeitarbeit Österreich Kollektivvertrag 2016 Mindest Stundenlöhne Mindestlöhne

Für Arbeitnehmer Zeitarbeiter Leiharbeiter: Sowohl während der Dauer einer Überlassung als auch in überlassungsfreien Zeiten (Stehzeiten) darf der Stundenlohn keinesfalls geringer sein als der nach den folgenden Bestimmungen zu zahlende Mindestlohn. Die nachstehenden Mindestlöhne gelten ferner auch für Arbeitnehmer, die im Überlasser Betriebe Firmen selbst beschäftigt sind, hier die Lohntabellen Gehaltstabellen

  • Der neue kollektivvertragliche Mindest Monatslohn beträgt 1.518,32 Euro
  • Berechnung Brutto Monatslohn (Stundenlohn x 166,7 [38,5 x 4,33] = Durchschnittsberechnung) (ohne Zulagen!)
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in EURO

Zeitarbeit Österreich Kollektivvertrag 2016 Lohntabellen Gehaltstabellen

Lohntabelle Gehaltstabelle 2016  

Bezeichnung, Einstufung als..

Brutto pro Stunde

BG F Techniker

EUR 17,28

BG E qualifizierter Facharbeiter EUR 14,04
BG D Facharbeiter EUR 12,25
BG C qualifizierter Arbeitnehmer EUR 10,89
BG B angelernte Arbeitnehmer EUR 09,69
BG A ungelernte Arbeitnehmer im 1. Jahr EUR 09,07
nur im 1 Jahr der Betriebszugehörigkeit zulässig

Dies entspricht einer Erhöhung von durchschnittlich 1,4 %. Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 1.518,32 Euro. Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2)

Zeitarbeit Österreich Kollektivvertrag 2016 Einkommen Verdienst pro Stunden, Monatliche mit Brutto Netto Rechner

  • AK: Brutto Netto Rechner online Arbeiterkammer Homepage

Zeitarbeit Österreich Kollektivvertrag 2016 Der bessere Mindestlohn zählt

  • Werde ich als Zeit - Leih - Leasing - Arbeitnehmer Arbeiter richtig bezahlt?

Grundsätzlich muss man bereits bei Vertragsunterzeichnung darauf achten, dass die korrekte Einstufung erfolgt! Der Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlassung sieht einen besonderen Schutz für ArbeiterInnen mit abgeschlossener Berufsausbildung vor. Es sei denn, dass sie ausschließlich außerhalb des erlernten Lehrberufs eingesetzt werden sollen

Die Einstufung laut Arbeitsvertrag hat insbesondere nach folgenden Kriterien, unabhängig von der zukünftigen Überlassung zu erfolgen:

  • Lehrabschluss
  • Zweckausbildung
  • Fachkenntnisse und Fähigkeiten
  • Fähigkeit selbstständig zu arbeiten
  • Arbeitserfahrung
  • Verantwortung

Bringen verschiedene Einsätze unterschiedliche Bezahlung?

  • Für die Bezahlung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter gilt

Je nachdem in welcher Firma, Betrieb, Unternehmen man überlassen wird, muss man die Löhne bekommen, die die Stamm Mitarbeiter des Beschäftiger Betriebes laut ihrem Kollektivvertrag bekommen. In einzelnen besseren Firmen werden eventuell auch noch sogenannte Referenz Zuschläge bezahlt. Wenn die Löhne im Kollektivvertrag dieser Firmen aber unter den Mindeststundenlöhnen des Arbeitskräfteüberlassung Kollektivvertrages (AKÜ-KV) liegen, dann gelten die Mindestlöhne laut AKÜ-KV. Das gilt sowohl während einer Überlassung, als auch in überlassungsfreien Zeiten. Während der sogenannten Stehzeit, hat der/die LeiharbeitnehmerIn Anspruch auf das Durchschnittsentgelt der letzten 13 Wochen

  • Gibt es eine Übernahmemöglichkeit nach Beendigung der Arbeit in solchen Firmen?

Diese Fragen kann selten jemand im Vorhinein beantworten. Von vielen Betrieben wird jedoch die Zeitarbeit Leiharbeit dafür genützt, potentielle neue Mitarbeiter länger beobachten zu können und danach Einzelne in den Stab der Stamm Arbeitnehmer zu übernehmen!

Vorsicht ist geboten bei Knebelungsverträgen durch den Leihfirma! Diese sehen Strafbestimmungen im Falle von Übernahmen in ein direktes Arbeitsverhältnis zum ehemaligen Beschäftiger Betrieb vor. Solche Verträge bzw. Vertragsbestandteile sind verboten!

  • Muss ich einen Job annehmen, wenn mich das AMS zu einer Leiharbeitsfirma schickt?

Ja, sofern dieser Job zumutbar ist! Im Arbeitslosenversicherungsgesetz ist vorgesehen, dass die Ablehnung einer zumutbaren Stelle zu einer Bezugssperre führt! Der/die Arbeitslose verliert für die Dauer von sechs Wochen den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei weiteren Ablehnungen kann sich diese Ausschlussfrist auf acht Wochen erhöhen

  • Was versteht man unter Zumutbarkeit einer Arbeit, Beschäftigung?

Unter zumutbare Beschäftigung Arbeit ist eine solche zu verstehen, die Ihren körperlichen Fähigkeiten entspricht, die Wahrnehmung Ihrer gesetzlichen Betreuungspflichten ermöglicht, wobei Sie jedoch auf jeden Fall für eine Beschäftigung im Ausmaß von 20 Wochenstunden zur Verfügung stehen müssen. Für die Zumutbarkeit einer Arbeit, Beschäftigung ist ebenfalls ausschlaggebend, dass diese in angemessener Zeit erreichbar ist. Darunter ist bei einer Vollzeitbeschäftigung zu verstehen, dass die tägliche Wegzeit für den Hin- und Rückweg jedenfalls zwei Stunden betragen kann. Bei Teilzeitbeschäftigungen sind jedenfalls eineinhalb Stunden als zumutbare Wegzeit anzusehen. In den ersten 100 Tagen des Bezuges von Arbeitslosengeld ist eine Vermittlung außerhalb des bisherigen Tätigkeitsbereichs nur dann zumutbar, wenn dadurch eine künftige Beschäftigung im bisherigen Beruf nicht wesentlich erschwert wird

Die Bezahlung einer angebotenen zumutbaren Arbeit Beschäftigung muss mindestens dem jeweiligen Kollektivvertragslohn entsprechen. Während Sie Arbeitslosengeld beziehen, muss sich die angebotene Entlohnung, im Falle einer Vermittlung in einen anderen Beruf oder auf eine Teilzeitbeschäftigung, zusätzlich an Ihren vorhergehenden Verdiensten orientieren. Demnach gilt die vorgeschlagene Stelle nur dann als zumutbar, wenn die angebotene Entlohnung in den ersten 120 Tagen des Arbeitslosengeldbezuges mindestens 80 Prozent und danach mindestens 75 Prozent des, der letzten Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld, entsprechenden Entgelts beträgt

  • Leiharbeiter Zeitarbeiter wichtige Informationen der Gewerkschaft Proge Homepage

Zeitarbeit Österreich Kollektivvertrag 2016 Referenz Zuschläge und Überlassungs Löhne

Der Kollektivvertrag regelt, dass für bestimmte Hochlohnbranchen sogenannt Referenz-Zuschläge/ bzw. erhöhte Referenz-Zuschläge bezahlt werden müssen. Die Referenz-Zuschläge/erhöhten Referenz-Zuschläge sorgen dafür, dass auch LeiharbeiterInnen nicht nur den kollektivvertraglichen Mindestlohn erhalten sondern auch einen (pauschalen) Ist-Lohn - wie die Stammbelegschaft

Für die Dauer der Überlassung besteht Anspruch auf den im Beschäftigerbetrieb vergleichbaren Arbeitnehmern für vergleichbare Tätigkeiten zu zahlenden kollektivvertraglichen Lohn (ggf. Satzung, Mindestlohntarif, Gesetz, Verordnung usw.), wenn dieser höher ist, als der in Pkt. 1. und 2. geregelte Mindestlohn/Grundlohn. Für den Fall, dass im Beschäftigerbetrieb eine kollektivvertragliche, durch Verordnung festgelegte oder gesetzliche Regelung des Lohnes fehlt, besteht Anspruch auf den im Beschäftigerbetrieb vergleichbaren Arbeitnehmern mit vergleichbaren Tätigkeiten nach sonstigen verbindlichen Bestimmungen allgemeiner Art gebührenden Lohn, wenn dieser höher ist, als der in den Pkt. 1. und 2. geregelte Mindestlohn/Grundlohn

  • Punkt 3 Überlassungslohn, Punkt 4, 4a, Referenzverbände

weitere Wichtige Punkte aus dem Rahmen Kollektivvertrag KV

  • Wegzeiten, die in die Arbeitszeit fallen, werden wie Arbeitszeiten bezahlt
  • Heimfahrten, Beschäftigung im Ausland
  • Aufrechterhaltung einer Überzahlung
  • Entgelte bei Arbeitsverhinderung

Zeitarbeit Österreich Kollektivvertrag 2016: KV Regelungen für auswärtige Arbeiten

A) Bei Entsendung durch den Beschäftiger:

Dienstreise

Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vom Beschäftiger für Arbeiten außerhalb des ständigen, ortsfesten Betriebes des Beschäftigers verwendet, oder zu Dienstreisen entsendet wird. Arbeiten auf Baustellen usw. gelten jedenfalls als Arbeit außerhalb des Betriebes des Beschäftigers. Die nachstehend geregelten Aufwandsentschädigungen berühren nicht den Entgeltanspruch gem. § 10 Abs 1 dritter und vierter Satz AÜG

Tagesgelder

Bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden gebührt ein Tagesgeld pro Arbeitstag

  • in der Höhe von EURO 13,20

Bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden gebührt ein Tagesgeld pro Arbeitstag

  • in der Höhe von EURO 22,00

Wenn die Beschäftigung außerhalb des ständigen Betriebes eine Nächtigung außer Haus erfordert oder eine solche angeordnet wird, gebührt täglich ein Tagesgeld

  • in der Höhe von EURO 26,40

Ein Taggeld in dieser Höhe gebührt auch, wenn die auswärtige Nächtigung für den Tag vor bzw. für den Feiertag angeordnet wird (Durchzahlen eines Feiertages)

Eine Nächtigung außer Haus kann nicht angeordnet werden, wenn der Einsatzort weniger als 120 km vom Wohnort des Arbeitnehmers entfernt ist. In diesem Fall gilt die Nächtigungsregelung nur, wenn die auswärtige Nächtigung sachlich notwendig ist – insbes. wenn dem Arbeitnehmer die Heimkehr nicht zugemutet werden kann – und der Arbeitnehmer die tatsächliche auswärtige Nächtigung durch Beleg nachweist

Die Anordnung von Nächtigungen kann nicht für die Wochen(end)ruhe erfolgen (kein Durchzahlen über Wochenenden). Es ist die Heimreise am letzten Arbeitstag der Arbeitswoche zu ermöglichen

Nächtigungsgeld

Wenn die Beschäftigung außerhalb des ständigen Betriebes eine Nächtigung außer Haus erfordert oder eine solche zulässigerweise angeordnet wird (Pkt. 2.), hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Nächtigungsgeld, wenn vom Arbeitgeber nicht in angemessener Weise die Nächtigung ermöglicht wird. Das Nächtigungsgeld gebührt

  • in der Höhe von EURO 15,00

Ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage, um diesen Betrag ein angemessenes Quartier zu erhalten, werden die Nächtigungskosten gegen Beleg vergütet; überflüssige Mehrausgaben sind hierbei zu vermeiden

Ist bei Beschäftigung außerhalb des Beschäftigerbetriebes ein Verkehrsmittel zu benutzen, so hat der Überlasser (die Leihfirma..) das Verkehrsmittel zu bestimmen und die Fahrtkosten zu ersetzen


Zeitarbeit Österreich Kollektivvertrag 2016: Zulagen und Zuschläge

Schmutzzulagen, Erschwerniszulagen, Gefahrenzulagen, gemeinsame Bestimmungen,  Nachtarbeitszulagen, Schichtzulagen, Vorarbeiterzuschlag, Überstundenzuschläge, Sonntagszuschlag, Feiertagsentlohnung, Montagezulagen

  • Wichtig! die Höhen der Zulagen richtet sich auch nach den Beschäftiger KV

Schmutzzulagen, Erschwerniszulagen und Gefahrenzulagen

1. Schmutzzulage

Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Verschmutzung von Körper und Bekleidung des Arbeitnehmers zwangsläufig bewirken, gebührt eine Schmutzzulage

  • diese beträgt pro Stunde mindestens EUR 0,519 Cent

2. Erschwerniszulage

Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis mit sich bringen, gebührt eine Erschwerniszulage

  • diese beträgt pro Stunde mindestens EUR 0,519 Cent

3. Gefahrenzulage

Für Arbeiten, die infolge der schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Gasen, Dämpfen, Säuren, Laugen, Staub oder Erschütterungen oder infolge einer Sturz- oder anderen Gefahr zwangsläufig eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers mit sich bringen, gebührt eine Gefahrenzulage

  • diese beträgt pro Stunde mindestens EUR 0,519 Cent

4. Gemeinsame Bestimmungen

Die Zulagen nach den Punkten 1. bis 3. gelten nur für arbeitsbedingte Belastungen und werden für jene Arbeitszeiten bezahlt, in denen die entsprechenden Arbeiten geleistet werden. Wenn ein Lohnbewertungssystem bereits Schmutz, Erschwernis, Gefahr berücksichtigt, kommen die Punkte 1. bis 3. nicht zur Anwendung. Kommt es im Betrieb über die Frage, ob und in welcher Höhe eine Zulage nach Abschnitt XIV, Punkte 1. bis 3. gebührt, zu keiner Einigung, so ist nach einer zweiwöchigen Wartefrist die jeweilige Landesinnung und der Landesvorstand der Gewerkschaft PRO-GE zur Vermittlung einzuschalten. Kommt es auch hiebei zu keiner Einigung, so soll eine von den Kollektivvertragspartnern zu bildende Schlichtungskommission zur Entscheidung angerufen werden

5. Nachtarbeitszulage

Für jede in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr geleistete Arbeitsstunde wird, sofern es sich nicht um Überstunden handelt, eine Zulage

  • pro Stunde mindestens EUR 1,886 Cent

bezahlt. Besteht Anspruch auf Nachtarbeitszulage, gebührt eine Zulage nach Punkt 6 nicht

6. Schichtzulage bei Arbeiten in Wechselschichten

Die Arbeitnehmer erhalten bei Schichtarbeit für die

  • 2. Schicht pro Stunde mindestens EUR 0,459 Cent
  • 3. Schicht pro Stunde mindestens EUR 1,886 Cent

7. Vorarbeiterzuschlag

Dem Vorarbeiter gebührt ein Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent seines Lohnes (Akkord- bzw. Prämiendurchschnittsverdienstes). Dieser Zuschlag gebührt auch Arbeitnehmern, solange ihnen bei Montagearbeiten wenigstens vier, bei Fertigungsarbeiten wenigstens sechs Arbeitnehmer fallweise oder dauernd unterstellt sind

8. Überstundenzuschläge

Für jede angeordnete Überstunde im Sinne des Abschnittes VII ist ein Zuschlag in der Höhe von 50 Prozent zu bezahlen. Die dritte und die folgenden Überstunden an einem Tag werden, soweit sie in die Zeit nach 19 Uhr fallen, mit einem Zuschlag von 100 Prozent entlohnt. Bei mehrschichtiger Arbeit wird, mit Ausnahme der ersten Schicht, ab dritter Überstunde ein Zuschlag von 100 Prozent bezahlt, auch wenn diese Überstunden nicht in die Zeit nach 19 Uhr fallen

Zur Feststellung, ab welcher Stunde der Zuschlag von 100 Prozent gebührt, ist die an diesem Tag allenfalls geleistete Mehrarbeit (Abschnitt VIa) in die Zahl der Überstunden miteinzubeziehen. Jedenfalls ist für Überstunden zwischen 20 und 6 Uhr früh ein Zuschlag von 100 Prozent zu bezahlen. Ein Zuschlag von 100 Prozent gebührt auch für Überstunden, die nach Beendigung der Nachtschicht nach 6 Uhr geleistet werden

  • am 24. und 31. Dezember nach der Normalarbeitszeit geleistete Überstunden gebührt ein Zuschlag von 100 Prozent
  • Überstunden an Feiertagen – das sind Arbeitsleistungen, die außerhalb der für den entsprechenden Wochentag vereinbarten normalen Arbeitszeit erbracht werden – sind ab der ersten Überstunde mit einem Zuschlag von 100 Prozent zu entlohnen

Wird der Arbeitnehmer nach Verlassen des Betriebes bzw. der Arbeitsstätte am selben Tag bzw. bis 5 Uhr früh des nächsten Tages zur Leistung von Überstunden, mit denen er nicht rechnen konnte, zurückberufen, so sind diese Überstunden in diesem Zeitraum mit einem Zuschlag von 100 Prozent zu bezahlen. Bestehen im Betrieb des Arbeitnehmers für solche Einsätze insgesamt günstigere Regelungen, so gelten diese anstatt des obigen Satzes

9. Sonntagszuschlag

Für jede an einem Sonntag erbrachte Arbeitsleistung gebührt auf den für die geleistete Arbeit entfallenden Lohn (Akkord- bzw. Prämienverdienst) ein Zuschlag von 100 Prozent. Dies gilt nicht für Pauschalvereinbarungen, mit denen eine Sonntagsarbeit ausdrücklich abgedungen wurde

10. Feiertagsentlohnung

Für jede an einem gesetzlichen Feiertag innerhalb der für den entsprechenden Wochentag vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit erbrachte Arbeitsleistung gebührt neben dem Entgelt im Sinne des § 9 Abs. 2 ARG auch das auf die geleistete Arbeit entfallende Entgelt

Montagezulage

5. Für Arbeiten gemäß Punkt 1. hat der Arbeitnehmer (nicht auch der Lehrling), sofern es sich nicht um Wegzeiten gemäß Punkt 6 und 7 handelt, Anspruch auf eine Montagezulage

  • diese Montagezulage beträgt mindestens EUR 0,794 Cent pro Stunde

Zeitarbeit Österreich Kollektivvertrag 2016 Kilometergeld

In allen Reise-Fällen gilt: Wird mit Zustimmung des Arbeitnehmers diesem die Verwendung seines Privat-Pkw angeordnet, hat er als Aufwandsentschädigung dafür Anspruch auf ein Kilometergeld, das zur Abdeckung des durch die Haltung des KFZ und die Benützung entstehenden Aufwandes dient

Die Höhe des Kilometergeldes bestimmt sich wie folgt

  • bis 15000 km Euro 0,42 Cent
  • über 15000 km Euro 0,40 Cent

Über die gefahrenen Kilometer ist ein Fahrtenbuch zu führen, eine Excel Datei ist für ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß!


Zeitarbeit Österreich Kollektivvertrag 2016: Sonderzahlungen Geld Urlaubsgeld

  • Sonderzahlung Urlaubsgeld, Urlaubszuschuss

1. Während der Überlassung gelten für die überlassenen Arbeitnehmer die im Beschäftigerbetrieb für vergleichbare Arbeitnehmer gültigen gesetzlichen, kollektivvertraglichen sowie sonstigen im Beschäftigerbetrieb geltenden verbindlichen Bestimmungen allgemeiner Art, die sich auf Aspekte des Urlaubs beziehen

In die Berechnung des Urlaubsentgeltes sind Überstunden einzubeziehen, wenn sie in den letzten 13 abgerechneten Wochen (oder 3 Monaten) vor Urlaubsantritt in mindestens 7 Wochen geleistet wurden oder in der Entgeltfortzahlung enthalten waren. Wochen mit Abwesenheitszeiten ohne Entgeltanspruch sind auszuscheiden. Die herangezogenen 13 Wochen (3 Monate) sind auch einer Berechnung des Durchschnittes des Entgelts zu Grunde zu legen

Der Urlaubszuschuss ist bei Antritt des Urlaubes fällig. Bei Teilung des Urlaubes gebührt nur der entsprechende Teil des Urlaubszuschusses. Regelungen, nach denen die Auszahlung ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Urlaubsverbrauches einheitlich für alle Arbeitnehmer an einem bestimmten Stichtag erfolgt, können durch Betriebsvereinbarung festgelegt werden

In allen Fällen ist der Urlaubszuschuss jedoch spätestens mit der Abrechnung des Monats Juni eines jeden Jahres fällig. Bei Eintritt nach dem 30. Juni eines Jahres gilt hinsichtlich der Fälligkeit Pkt 4

4. Arbeitnehmer erhalten im Eintrittsjahr den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses vom Eintrittsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres (je 1/­52). Wird bei Eintritten nach dem 30. Juni eines Jahres ein Urlaub bis zum Ende des Kalenderjahres nicht angetreten, wird dieser aliquote Urlaubszuschuss mit der Abrechnung für Dezember ausbezahlt Sonderzahlungen


Zeitarbeit Österreich Kollektivvertrag 2016: Sonderzahlungen Geld Weihnachtsgeld

  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld Weihnachtsremuneration

1. Anstelle der Regelungen des Beschäftiger-KollV betreffend Weihnachtsremuneration gilt einheitlich:
Alle Arbeitnehmer haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf eine Weihnachtremuneration im Ausmaß eines Monatsentgeltes auf Basis des 6-Monate-Durchschnittes inkl. aller Überstunden (der Summe der Entgelte der letzten 6 vollen Kalendermonate vor Fälligkeit; in diesem Zeitraum liegende Zeiten ohne Entgeltanspruch sind ggf. auszuscheiden und der Divisor entsprechend zu verringern). Erfolgte bis zur Fälligkeit eine Überlassung ausschließlich an Betriebe des Güterbeförderungsgewerbes, ist jedoch die im KollV Güterbeförderungsgewerbe vorgesehene Berechnung (Grundlage und Stundenzahl) anzuwenden; im Übrigen gelten die Regelungen dieses Abschnittes

2. Die Auszahlung der Weihnachtsremuneration hat spätestens am Ende jener Arbeitswoche zu erfolgen, in die der 1. Dezember fällt

3. Arbeitnehmer, die bis zum Ende des Kalenderjahres weniger als 1 Jahr im Betrieb beschäftigt sind oder deren Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres endet, haben Anspruch auf einen ihrer Dienstzeit entsprechenden Teil der Weihnachtsremuneration (je Woche 1/52) Sonderzahlungen


Zeitarbeit Österreich Kollektivvertrag 2016 Diäten, Auslösen - Arbeiten im Ausland

  • Achtung ! Bei den Grenzorten (auch die Auslösen sind gleich wie 2009)
bei Montage in..

Taggeld

Nächtigungsgeld

Albanien 27,90 Euro 20,90 Euro
Belarus 36,80 Euro 31,00 Euro
Belgien 35,30 Euro 22,70 Euro
Belgien: Brüssel 41,40 Euro 32,00 Euro
Bosnien-Herzegowina 31,00 Euro 23,30 Euro
Bulgarien 31,00 Euro 22,70 Euro
Dänemark 41,40 Euro 41,40 Euro

Deutschland

35,30 Euro 27,90 Euro
Deutschland Grenzorte 30,70 Euro 18,10 Euro
Estland 36,80 Euro 31,00 Euro
Finnland 41,40 Euro 41,40 Euro
Frankreich (Monaco) 32,70 Euro 24,00 Euro
Frankreich: Paris/Straßburg 35,80 Euro 32,70 Euro
Griechenland 28,60 Euro 23,30 Euro
Großbritannien/Nordirland 36,80 Euro 36,40 Euro
Großbritannien: London 41,40 Euro 41,40 Euro
Irland 36,80 Euro 33,10 Euro
Island 37,90 Euro 31,40 Euro
Italien 35,80 Euro 27,90 Euro
Italien: Rom/Mailand 40,60 Euro 36,40 Euro
Italien: Grenzorte 30,70 Euro 18,10 Euro
Jugoslawien vormals 31,00 Euro 23,30 Euro
Kroatien 31,00 Euro 23,30 Euro
Lettland 36,80 Euro 31,00 Euro
Liechtenstein 30,70 Euro 18,10 Euro
Litauen 36,80 Euro 31,00 Euro
Luxemburg 35,30 Euro 22,70 Euro
Malta 30,10 Euro 30,10 Euro
Moldau 36,80 Euro 31,00 Euro
Niederlande 35,30 Euro 27,90 Euro
Norwegen 42,90 Euro 41,40 Euro
Polen 32,70 Euro 25,10 Euro
Portugal 27,90 Euro 22,70 Euro
Rumänien 36,80 Euro 27,30 Euro
Russische Föderation 36,80 Euro 31,00 Euro
Russ. Föderation: Moskau 40,60 Euro 31,00 Euro
Schweden 42,90 Euro 41,40 Euro
Schweiz 36,80 Euro 32,70 Euro
Schweiz Grenzorte 30,70 Euro 18,10 Euro
Slowakei 27,90 Euro 15,90 Euro
Slowakei Pressburg 31,00 Euro 24,40 Euro
Slowenien 31,00 Euro 23,30 Euro
Slowenien Grenzorte 27,90 Euro 15,90 Euro
Spanien 34,20 Euro 30,50 Euro
Tschechien 31,00 Euro 24,40 Euro
Tschechien Grenzorte 27,90 Euro 15,90 Euro
Türkei 31,00 Euro 36,40 Euro
Ukraine 36,80 Euro 31,00 Euro
Ungarn 26,60 Euro 26,60 Euro
Ungarn: Budapest 31,00 Euro 26,60 Euro
Ungarn: Grenzorte 26,60 Euro 18,10 Euro
Zypern 28,60 Euro 30,50 Euro
  • Quelle: (geht nicht mehr) Reisekosten Österreich (Europa, Amerika, Afrika, Asien, Australien)

Zeitarbeit Österreich Kollektivvertrag 2016 Arbeitsrechtliche Bestimmungen

  • Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Ruhezeiten, Krankenentgelt, Urlaub, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Abfertigung, Verjährungsfristen und Verfallsfristen, Pflegefreistellung, Bauarbeiter..
  • Link: Arbeit und Recht Arbeiterkammer Homepage

Kündigungsfristen für Zeitarbeiter Leiharbeiter in Österreich


Zeitarbeit Österreich Kollektivvertrag 2016 Arbeitskräfteüberlassung Rahmen KV

  • Ortsübliche und angemessene Entgelt in Prozent hier im Rahmen KV 2016 Homepage
  • Muster eines Dienstvertrages hier im Rahmen KV 2016 Homepage
  • Fahrtkosten hier im Rahmen KV 2016 Homepage
  • Mehrarbeit, Überstunden in VIa, VII Arbeitskräfteüberlassung hier im Rahmen KV 2016 Homepage

Lohn Informationen und Tipps für Zeitarbeiter, Leiharbeiter Innen

egal was in Dienstverträgen steht, oder sonstwo - bei der Arbeiterkammer und beim Arbeitsgericht wird immer der jeweils gültige Kollektivvertrag hergenommen.. (die meisten Leih - Zeit - Leasing, Bau und insbesonders Wachdienste Arbeiter werden ja falsch entlohnt.. und das über sehr lange Zeit..)

Überlassen in folgenden Sparten:

Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung

Überlassen in folgendes Gewerbe: Maler, Lackierer und Schilderhersteller, Baugewerbe, Bauhilfsgewerbe, z.B. Stukateure und Trockenbauer, Isolierer, Tischler, Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Elektro-, Audio-, Video- und Alarmanlagentechniker..

  • Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung Proge Homepage

Industrie

Überlassen in folgende Fachgruppen: Chemische Industrie, Bauindustrie, Metallindustrie, Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Fahrzeugindustrie, Elektro-Elektronikindustrie...

Transport und Verkehr

Überlassen in das Speditions-Gewerbe: Spedition, Güterbeförderungsgewerbe, Kraftfahrzeuge oder Sattelkraftwagen, Schienenbahnen...

Sonstige Informationen

  • meine neue Quelle für Diäten Reisespesen Tipps von Wirtschaft at: Diäten Homepage
  • Begriff der Dienstreise WKO: eine Dienstreise liegt vor wenn Homepage

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