Zeitarbeit Lohntabellen 2013 KV Lohn und Gehalt Österreich

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Zeitarbeit Lohntabellen 2013 KV Lohn und Gehalt Österreich

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Arbeitskräfteüberlassung: Erfolgreicher KV-Abschluss 2013

PRO-GE (Gewerkschaft) sichert Reallohnerhöhung für rund 65.000 Zeitarbeiter Innen

Kollektivverträge regeln wesentlich mehr als Löhne und Gehälter. Zu den traditionellen Inhalten der Kollektivverträge (KV) zählt die Festsetzung von Mindestlöhnen und Grundgehältern sowie die Lohn- bzw. Gehaltsschemata, Sonderzahlungen wie etwa 13. und 14. Monatsentgelt, Zulagen, Aufwandsentschädigungen, weiters Arbeitszeit- und Akkordfragen, Freizeitansprüche bei Dienstverhinderungen, Kündigungsfristen und Kündigungstermine. Die Kollektivverträge, die in der Regel eine Laufzeit von 12 Monaten aufweisen, werden zumeist nicht völlig erneuert, sondern durch Zusatzverträge abgeändert. Die Rechtswirkung eines Kollektivvertrages bleibt so lange aufrecht, bis für die betroffenen Arbeitsverhältnisse ein neuer Kollektivvertrag wirksam wird

Die Gewerkschaft PRO-GE konnte am 27. November 2012 bei den Kollektivvertragsverhandlungen für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung höhere Löhne für rund 65.000 Beschäftigte erreichen

DER ABSCHLUSS IM DETAIL

  • Erhöhung der KV-Löhne um 3,4 Prozent
  • Aufrechterhaltung der Überzahlung beim Grundlohn
  • Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt 1.427,92 Euro
  • Die Zulagen und Zuschläge werden um 3,0 Prozent erhöht
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2013
  • Laufzeit: 12 Monate

Lohntabelle 2013, Stundenlöhne, Löhne

Der neue kollektivvertragliche Mindest Monatslohn beträgt 1.427,92 Euro

Berechnung Brutto Monatslohn (Stundenlohn x 166,7 [38,5 x 4,33] = Durchschnittsberechnung) (ohne Zulagen!)

Bezeichnung, Einstufung als..

Brutto pro Stunde

BG F Techniker

EUR 16,28

BG E qualifizierter Facharbeiter EUR 13,22
BG D Facharbeiter EUR 11,53
BG C qualifizierter Arbeitnehmer EUR 10,25
BG B angelernte Arbeitnehmer EUR 09,12
BG A ungelernte Arbeitnehmer im 1. Jahr EUR 08,53
nur im 1 Jahr der Betriebszugehörigkeit zulässig

Taggelder, Aufwandsentschädigungen

Tagesgelder - Regelung für auswärtige Arbeiten

Taggeld bei mehr als 5 Stunden EUR 13,20
Taggeld bei mehr als 9 Stunden EUR 22,00
Taggeld bei Nächtigung EUR 26,40
Pauschales Nächtigungsgeld EUR 15,00

Referenzzuschläge

Der Kollektivvertrag regelt, dass für bestimmte Hochlohnbranchen sogenannt Referenz-Zuschläge/ bzw. erhöhte Referenz-Zuschläge bezahlt werden müssen. Die Referenz-Zuschläge/erhöhten Referenz-Zuschläge sorgen dafür, dass auch LeiharbeiterInnen nicht nur den kollektivvertraglichen Mindestlohn erhalten sondern auch einen (pauschalen) Ist-Lohn - wie die Stammbelegschaft


Zulagen und Zuschläge

  • Die Zulagen und Zuschläge werden um 3,0 Prozent erhöht

Wichtig! die Höhen der Zulagen richtet sich auch nach den Beschäftiger KV

(Achtung diese Zulagen sind von 2012)

  • Montagezulage = 0,687 Euro pro Stunde
  • Schmutzzulage = 0,449 Euro pro Stunde
  • Erschwerniszulage = 0,0449 Euro pro Stunde
  • Gefahrenzulage = 0,0449 Euro pro Stunde
  • Nachtarbeitszulage (von 22 Uhr bis 6 Uhr) = 1,632 Euro pro Stunde
  • Schichtzulage (2. Schicht) = 0,396 Euro pro Stunde
  • Schichtzulage (3. Schicht) = 1,632 Euro pro Stunde

Es handelt sich hierbei immer um Mindest! Sätze


Kilometergeld

eine Excel Datei ist für ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß!

  • 0,42 EUR bis 15.000 Kilometer
  • 0,40 EUR ab 15.000 Kilometer (darüber)

Arbeiterkammer Arbeitsrechtliche Bestimmungen

  • Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Ruhezeiten, Krankenentgelt, Urlaub, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Abfertigung, Verjährungsfristen und Verfallsfristen, Pflegefreistellung, Bauarbeiter..
  • Link: Arbeit und Recht Arbeiterkammer Homepage

Urlaubszuschuss, Urlaubsgeld - UG in Österreich 2013

KV 2013: In allen Fällen ist der Urlaubszuschuss jedoch spätestens mit der Abrechnung des Monats Juni eines jeden Jahres fällig (das heisst für heuer am 15 Juli!)

Der Urlaubszuschuss ist bei Antritt des Urlaubes fällig. Bei Teilung des Urlaubes gebührt nur der entsprechende Teil des Urlaubszuschusses. Regelungen, nach denen die Auszahlung ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Urlaubsverbrauches einheitlich für alle Arbeitnehmer an einem bestimmten Stichtag erfolgt, können durch Betriebsvereinbarung festgelegt werden

Bei Eintritt nach dem 30. Juni eines Jahres gilt hinsichtlich der Fälligkeit Pkt 4

Pkt 4: Arbeitnehmer erhalten im Eintrittsjahr den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses vom Eintrittsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres (je 1/52). Wird bei Eintritten nach dem 30. Juni eines Jahres ein Urlaub bis zum Ende des Kalenderjahres nicht angetreten, wird dieser aliquote Urlaubszuschuss mit der Abrechnung für Dezember ausbezahlt

In die Berechnung des Urlaubsentgeltes sind Überstunden einzubeziehen, wenn sie in den letzten 13 abgerechneten Wochen (oder 3 Monaten) vor Urlaubsantritt in mindestens 7 Wochen geleistet wurden oder in der Entgeltfortzahlung enthalten waren. Wochen mit Abwesenheitszeiten ohne Entgeltanspruch sind auszuscheiden. Die herangezogenen 13 Wochen (3 Monate) sind auch einer Berechnung des Durchschnittes des Entgelts zu Grunde zu legen. (mehr dazu in unseren Sonderzahlungen)


Weihnachtsgeld, Weihnachtsremuneration, WG Österreich 2013

Anstelle der Regelungen des Beschäftiger-KollV betreffend Weihnachtsremuneration gilt einheitlich

KV 2013: Die Auszahlung der Weihnachtsremuneration hat spätestens am Ende jener Arbeitswoche zu erfolgen, in die der 1. Dezember fällt (heuer spätestens am Freitag 29. November 2013!)

Alle Arbeitnehmer haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf eine Weihnachtremuneration im Ausmaß eines Monatsentgeltes auf Basis des 6-Monate-Durchschnittes inkl. aller Überstunden (1/6 der Summe der Entgelte der letzten 6 vollen Kalendermonate vor Fälligkeit; in diesem Zeitraum liegende Zeiten ohne Entgeltanspruch sind ggf. auszuscheiden und der Divisor entsprechend zu verringern)

Arbeitnehmer, die bis zum Ende des Kalenderjahres weniger als 1 Jahr im Betrieb beschäftigt sind oder deren Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres endet, haben Anspruch auf einen ihrer Dienstzeit entsprechenden Teil der Weihnachtsremuneration (je Woche 1/52). (mehr dazu in unseren Sonderzahlungen)


Abrechnung und Auszahlung in Österreich

KV 2013: Verrechnungsperiode ist das Kalendermonat. Der Zahlungstermin ist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat – wenn ein solcher nicht vorhanden ist, mit dem Arbeitnehmer – zu vereinbaren (§ 11 Abs. 1 Ziffer 1 AÜG), wobei spätestens am 15. des Folgemonates die Auszahlung bzw. Überweisung vorgenommen werden muss. Eine allfällige einmalige Akontierung (Vorschuss) der Monatszahlung, ist gebühren- und spesenfrei. Ausgenommen sind Spesen und Gebühren des Geldverkehrs


Arbeitszeit in Österreich = 38,5 Stunden

KV 2013: Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 38,5 Stunden. Als Überstunde gilt – soweit im folgenden Absatz und in Pkt. 2. bis 7. nicht anderes festgelegt ist – jede Arbeitszeit, welche außerhalb der auf Grundlage der wöchentlichen Normalarbeitszeit vereinbarten täglichen Arbeitszeit liegt. Die zweite Hälfte der 39. und die 40. Stunde sind jedoch keine Überstunden im Sinne der Zulässigkeitsregelungen des AZG (mehr dazu kommt in Kürze im neuen kompletten Kollektivvertrag 2013)


Diäten, Taggelder und Auslösen - Arbeiten im Ausland - Europa

  • Quelle: (geht nicht mehr) Reisekosten Österreich (Europa, Amerika, Afrika, Asien, Australien)

Achtung ! Bei den Grenzorten (auch die Auslösen sind gleich wie 2009)

bei Montage in..

Taggeld

Nächtigungsgeld

Albanien 27,90 Euro 20,90 Euro
Belarus 36,80 Euro 31,00 Euro
Belgien 35,30 Euro 22,70 Euro
Belgien: Brüssel 41,40 Euro 32,00 Euro
Bosnien-Herzegowina 31,00 Euro 23,30 Euro
Bulgarien 31,00 Euro 22,70 Euro
Dänemark 41,40 Euro 41,40 Euro

Deutschland

35,30 Euro 27,90 Euro
Deutschland Grenzorte 30,70 Euro 18,10 Euro
Estland 36,80 Euro 31,00 Euro
Finnland 41,40 Euro 41,40 Euro
Frankreich (Monaco) 32,70 Euro 24,00 Euro
Frankreich: Paris/Straßburg 35,80 Euro 32,70 Euro
Griechenland 28,60 Euro 23,30 Euro
Großbritannien/Nordirland 36,80 Euro 36,40 Euro
Großbritannien: London 41,40 Euro 41,40 Euro
Irland 36,80 Euro 33,10 Euro
Island 37,90 Euro 31,40 Euro
Italien 35,80 Euro 27,90 Euro
Italien: Rom/Mailand 40,60 Euro 36,40 Euro
Italien: Grenzorte 30,70 Euro 18,10 Euro
Jugoslawien vormals 31,00 Euro 23,30 Euro
Kroatien 31,00 Euro 23,30 Euro
Lettland 36,80 Euro 31,00 Euro
Liechtenstein 30,70 Euro 18,10 Euro
Litauen 36,80 Euro 31,00 Euro
Luxemburg 35,30 Euro 22,70 Euro
Malta 30,10 Euro 30,10 Euro
Moldau 36,80 Euro 31,00 Euro
Niederlande 35,30 Euro 27,90 Euro
Norwegen 42,90 Euro 41,40 Euro
Polen 32,70 Euro 25,10 Euro
Portugal 27,90 Euro 22,70 Euro
Rumänien 36,80 Euro 27,30 Euro
Russische Föderation 36,80 Euro 31,00 Euro
Russ. Föderation: Moskau 40,60 Euro 31,00 Euro
Schweden 42,90 Euro 41,40 Euro
Schweiz 36,80 Euro 32,70 Euro
Schweiz Grenzorte 30,70 Euro 18,10 Euro
Slowakei 27,90 Euro 15,90 Euro
Slowakei Pressburg 31,00 Euro 24,40 Euro
Slowenien 31,00 Euro 23,30 Euro
Slowenien Grenzorte 27,90 Euro 15,90 Euro
Spanien 34,20 Euro 30,50 Euro
Tschechien 31,00 Euro 24,40 Euro
Tschechien Grenzorte 27,90 Euro 15,90 Euro
Türkei 31,00 Euro 36,40 Euro
Ukraine 36,80 Euro 31,00 Euro
Ungarn 26,60 Euro 26,60 Euro
Ungarn: Budapest 31,00 Euro 26,60 Euro
Ungarn: Grenzorte 26,60 Euro 18,10 Euro
Zypern 28,60 Euro 30,50 Euro

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