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Datenschutz News Datenschutzrechte Datenschutzgesetze

Datenschutz News aus Österreich - Transparenzdaten vs Transferkonto, Löschungsansprüche gegenüber Inkasso und Banken, Informationen und News zum Thema von Arge Daten - Datenschutzrecht, Datenschutzgesetz und Richtlinien der Kommission

meine Meinung: da haben wir uns was angefangen mit dem Handy, Video Facebook usw - die jeder filmt jeden Mentalität gerät außer Kontrolle, Polizei und Politik macht seit Jahren nichts dagegen..

  • Zwangsbefragung durch Statistik Austria
  • Arge Daten - Vorratsdatenspeicherung Österreich
  • EU Indect - europäische Datensammlung
  • Transferkonto mit neuem Namen Transparenzdatenbank
  • Das Transferkonto (Österreichs "Elena")
  • Vorratsdaten in Österreich
  • Krankenakten und Krankenstandsaufzeichnung
  • Arge Daten - Was darf der Chef
  • Arge Daten - Welche Anfragen dürfen Callcenter beantworten?
  • Arge Daten - Gesundheitsdaten und Sicherung der Privatsphäre
  • Arge Daten - Löschungsanspruch Wirtschaftsauskunftsdiensten & Banken

die Datenschutzkommission ist so wie alle Kommissionen in Österreich eine politische Nullnummer, diese gehört endlich mit den Leuten der Arge Daten besetzt

Arge Daten Österreich - (einziger) unabhängiger Verein zum Schutz ihrer Daten

Die stille Weiterverwendung von Datenbeständen ist eine der bösartigsten Aktivitäten gegen Privatsphäre und Datenschutz. Sie unterminiert das Vertrauen - Außerdem hätten Strafverfolger und Geheimdienstler die Tendenz, auf Datenbestände zugreifen zu wollen, die andere Institutionen zu anderen Zwecken gesammelt haben. Sowohl Regierungen als auch Privatunternehmen würden derzeit in vielen Fällen nicht besonders viel Wert auf den Schutz der Privatsphäre von Individuen legen


Zwangsbefragung durch Statistik Austria

Warum Österreich weiterhin auf eine Zwangsbefragung setzt, obwohl die Ziele der Mikrozensuserhebung besser und einfacher durch Befragung Freiwilliger erreicht werden könnten, ist nur mit einem autoritären Obrigkeitsverständnis begründbar

  • Zahlt Statistik Austria Kopfgeld?
  • Tipp 1: Kein Recht auf Zutritt
  • Tipp 2: Auf Auskunft über Rechtsgrundlage jeder einzelnen Frage bestehen
  • Tipp 3: Auf Ausfolgung der Fragebögen bestehen
  • Tipp 4: Mitarbeit nicht pauschal verweigern
  • Tipp 5: Von Strafdrohungen nicht einschüchtern lassen
  • Arge Daten: Warnung vor Mikrozensuserhebung der Statistik Austria

Arge Daten - Vorratsdatenspeicherung Österreich

Zahlreiche negative Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung - Begehrlichkeiten von Justiz und Innenministerium ufern aus - sogar Datenschutzrat gegen derzeitigen Gesetzesentwurf - Rechtsstaat und staatliche Sicherheit durch Begehrlichkeiten massiv gefährdet - Keine Umsetzung solange nicht alle Zweifel an Rechtsstaatlichkeit beseitigt

Zahlreiche negative Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung

Enormes Echo verursachte der Aufruf der ARGE DATEN, Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung abzugeben. Waren es Ende letzter Woche nur gezählte zwei Stellungnahmen, kehrte sich diese Woche das Bild. Nach der ARGE DATEN - Stellungnahme, die als Dritte einlangte haben sich nunmehr 46 Organisationen und Personen meist kritisch bis ablehnend zum Gesetzesentwurf geäußert

Darüber hinaus haben wir zahlreiche zustimmende Mails und Zusendungen zu unserer Position erhalten. Auch wenn mit 15.1.2010 die formelle Frist für Stellungnahmen abläuft, macht es Sinn auch in den nächsten Tagen und Wochen noch eine Stellungnahme abzugeben. Diese kann frei formuliert werden oder sich an unserer Stellungnahme orientieren

Details zur Abgabe finden sich unter Vorratsdatenspeicherung Angesichts der Fülle der negativen Stellungnahmen bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten doch noch aufwachen und diesem Anschlag auf Verfassungsrechte ablehnen


EU Indect - europäische Datensammlung

Indect - die ungeheuerliche Wahrheit der EU! überhaupt - Man muss es nur öffentlich machen, damit die Ungeheuerlichkeit eines Vorhabens nicht auffällt. Das Hauptziel des bürokratisch "Indect" getauften EU-Forschungsprojekts


Datenschutz News Österreich

Big Brothers are watching you! Sie verfolgen dich mit der Kamera und speichern deine Daten

10.08.2010 - Immer mehr Bürger suchen Hilfe bei Datenschutzkommission - Vermehrt Beschwerden über Verletzung des Auskunftsrechts bei Kreditinformation


Vernichtung der Grund- und Freiheitsrechte

28.05.2010 - Österreichische Journalisten warnen angesichts einer von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) veranlassten Novelle einer Überwachungsverordnung vor einem "Lauschangriff auf Journalisten" und forden die Rücknahme der Verordnung. In der sogenannten Sondereinheiten-Verordnung, deren Neufassung zum 1. Juni in Kraft treten soll, wird geregelt, wer für Abhörmaßnahmen und Videoüberwachung von Journalisten, Anwälten, Bewährungshelfern, Psychiatern und anderen sogenannten "sensiblen Berufsgruppen" zuständig ist


Transferkonto mit neuem Namen Transparenzdatenbank

Einen klassischen Kompromiss haben SPÖ und ÖVP bei ihrer Regierungsklausur geschlossen: Man einigte sich auf die Einführung einer Mindestsicherung (SPÖ-Forderung). Die Zustimmung ließ sich die ÖVP jedoch mit der Schaffung einer "Transparenzdatenbank" abkaufen. Das ist nichts anderes als ein neuer Name für die von der SPÖ bisher abgeblockte ÖVP-Forderung nach einem Transferkonto, also die Sichtbarmachung aller staatlichen Leistungen, die ein Bürger erhält


An allen Ecken und Enden kracht der Datenschutz in Österreich

Arge Daten - Daten- Krücke ELGA

24.01.2010 - Seit vier Jahren wird in Österreich über den elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) für Patienten diskutiert. Bis zum Jahr 2011 sollen die Grundvoraussetzungen dafür geschaffen sein. Zum ELGA-System gibt es viele offene Fragen, die vor allem den Schutz der sensiblen Daten betreffen. Vor diesen Fragen stehen auch private Anbieter, die mit Online-Gesundheitsakten Geld verdienen wollen


Das Transferkonto (Österreichs "Elena")

20.01.2010 - Die Positionen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP zum Thema Transferkonto scheinen unversöhnlich: Von der Volkspartei als Mittel für soziale Treffsicherheit bezeichnet, blockiert die SPÖ die Umsetzung, weil sie befürchtet, dass dadurch Sozialleistungen gekürzt werden. Beide Seiten berufen sich auf Expertenstudien. Bei einer parlamentarischen Enquete zu dem Thema am Mittwoch konnte keine Einigung erzielt werden

Dieses Konto ist in Wirklichkeit - und von der ÖVP auch so geplant - ein riesiger Datenspeicher über alle Österreicher !!! - Ähnlich dem deutschen Datensammler Vorzeigeprojekt ELENA - ein Wahnsinn läuft hier ab, alle Bürger sind gefordert hier massiv entgegenzutreten, ein Schwachsinn das dies nicht einmal angemerkt wird von den roten zeigt das sie es anscheinend nicht einmal kapieren (oder es auch so wollen) natürlich werden dann anhand dieser Daten sofort per Knopfdruck die Leistungen gesenkt, zb kurz mal minus 10 Prozent, Hunderttausende Österreicher bemerken das erst mal gar nicht (man sieht es in vielen Firmen, es lesen die meisten Österreicher nicht einmal den Lohnzettel, auch die Pensionisten) - Elena: Der gläserne Arbeitnehmer


Vorratsdaten in Österreich

15.01.2010 - Die ursprünglich zur Terrorabwehr vorgesehene Datenspeicherung soll auch zur Ermittlung von Kleinstkriminellen dienen. Auch für Zivilprozesse sollen die Daten ausgewertet werden dürfen

Behörden jagen Raubkopierer

Anstatt zur Terrorabwehr wollen die österreichischen Behörden diese Daten nun auch zur Ermittlung von Internetschwindlern, Raubkopierern und Kleinstkriminellen einsetzen. Die Ministeriumsbeamten sollen in der Sitzung sogar den Wunsch geäußert haben, die Daten zur Ausforschung von Personen einzusetzen, die Dritte über Internetforenbeiträge beleidigt haben

Jeder mit Internetanschluss ein Verdächtiger

Wird so jeder Bürger zum Verdächtigen? Pilnacek versucht zu beruhigen: „Im Strafrecht muss der Ankläger immer noch die Schuld eines anderen nachweisen, und nicht umgekehrt.“


Widerstand gegen Data-Retention in Österreich

26.11.2009 - In Wien wird am kommenden Dienstag eine parteienübergreifende Plattform gegen die Vorratsdatenspeicherung gegründet. Ziel von "AK Vorrat Österreich" sei es, die Umsetzung der Data-Retention-Richtlinie zu verhindern, da diese der österreichischen Verfassung widerspreche, so die Organisation. Mit der Data-Retention werden pauschal alle Telefon- und Internet-Kontakte sowie Handystandortdaten in Österreich erfasst, für sechs Monate gespeichert und den Strafverfolgern auf Anforderung zur Verfügung gestellt

Sie wollen alles wissen !Optionale Datenfelder!!!

Während in Österreich noch über den Gesetzestext zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert wird, arbeiten Polizei und Geheimdienste im Telekomstandardisierungsinstitut (ETSI) bereits eine neue Serie von "optionalen" Datenfeldern in den Überwachungsstandard ein: Einzelabrechnungen, Bankverbindung, Volumen von Up- und Downloads. Sie wollen alle Details über die Bewegungen der Bürger in den Netzen erfassen


Der absolute Wahnsinn! TILAK Klinik gibt (verkauft) Patientendaten weiter

07.11.2009 - Der Daten Horror hat auch hier zugeschlagen: Die verantwortlichen gehören der Justiz ausgeliefert, warum ist so etwas möglich

Tausende Patientendaten samt Blut- oder Harnproben soll die Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH (Tilak) in den vergangenen Jahren an eine Bio Technik Firma weitergegeben haben. Laut "Profil" sollen es rund 40.000 Datensätze und Proben gewesen sein (halb Tirol) - Und dieser Tilak Chef Deflorian meint noch lapidar dass alles rechtskonform geschehen sei. 2004 habe es keine gesetzliche Regelung gegeben, darum habe man die anonymisierten Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Patienten weitergegeben. Seit 2005 werde das Einverständnis eingeholt (Annahme: Datensätze der Krankenhäuser haben aber Strichcodes die fast jeder Scanner auslesen kann..)


Krankenstandsdaten Arbeitsgericht stellt ÖBB schlechte Diagnose

Nichtbeförderte Lokführer bekamen vor Arbeitsgericht in der Causa Krankenstandsdaten recht

05.11.2009 Wien - Strafrechtlich stellt die ÖBB-Krankendatenaffäre möglicherweise keine Verfehlung dar. Arbeitsrechtlich schon. Denn die ÖBB hat Diagnosedaten widerrechtlich erfasst, gespeichert und gemeinsam mit Krankenstandsdaten verwendet, um dienstrechtliche Vorrückungen zu verwehren.

Das von Richter Andreas Freundorfer am Arbeits- und Sozialgericht Wien gesprochene (noch nicht rechtskräftige) Urteil spricht eine klare Sprache: "Die beklagte Partei ist schuldig, ... es ist zu unterlassen, bei den Bewerbern die Gründe (Diagnose) für Krankenstände in einem bestimmten Kalenderjahr zu erfragen oder erfragen zu lassen und im System zu hinterlegen", heißt es in dem Urteil, das dem Standard vorliegt


Krankenakten und Krankenstandsaufzeichnung

19.09.2009 - Wenn die Chefs so tun als wüssten sie von nichts - haben sie die Firma nicht im Griff ! Sehr viele österreichische Parade Unternehmen haben Krankenstandsaufzeichnungen und sie benutzen diese auch - und sie haben Betriebsräte die das auch wissen ! Und es gibt Firmen wo diese Aufzeichnungen fast öffentlich als Aushang herumhängen - eine widerliche Art

ÖBB Krankenakten

Während ÖBB-Vorstandschef Klugar am Mittwoch über einen Sprecher versicherte, nichts über das Sammeln von Krankenstandsdaten gewusst zu haben, hat sich am Abend der ehemalige ÖBB-Personalchef Franz Nigl zu Wort gemeldet. Er gestand im Zusammenhang mit den Krankenakten Fehler ein, für die er sich bei den Mitarbeitern "entschuldigen möchte". Gleichzeitig betonte Nigl, dass das Management Kenntnis über die Aktivitäten gegen den "Missbrauch von Krankenstand" gehabt habe

Wobei man noch schreiben sollte dass die ÖBB insgesamt krank ist !


Arge Daten - Was darf der Chef

Einen ordentlichen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, zumutbare Arbeit anschaffen und pünktlich Löhne bezahlen, warum dann so viele Chefs und Chefinnen immer mehr wissen wollen ist mir persönlich schleierhaft, meist sind Fehler im (Firmen) System verantwortlich für weiteres..

10.09.2009 - Was darf der Chef, Chefin wirklich

E-Mails: Der Arbeitgeber darf NICHT in Privatmails der Arbeitnehmer, innen Einsicht nehmen - und zwar unabhängig davon ob die Privatnutzung des Computers erlaubt ist oder nicht! Aber auch die Einsichtnahme in dienstliche Mails wird nur nach Interessensabwägung und vorheriger Ankündigung zulässig sein. Gerade in Hinblick auf die moderne Computertechnik gilt der Grundsatz, dass der Arbeitgeber nicht alles darf was er (technisch) könnte

Telefonüberwachung: Das heimliche Abhören oder Aufzeichnen von Telefongesprächen der Arbeitnehmer, innen - nicht nur von Privatgesprächen, sondern auch von dienstlichen Gesprächen! - ist jedenfalls unzulässig. Das ergibt sich überdies aus dem Schutz des (externen) Gesprächpartners, der natürlich davon ausgehen darf, dass das Gespräch unter den Teilnehmern bleibt

Videoüberwachung: Kontrollmaßnahmen wie die Videoüberwachung, die die Menschenwürde berühren, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrates eingesetzt werden, wo es keinen Betriebsrat gibt, nur mit Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmer. Ausserdem  muss die Genehmigung der Datenschutzkommission und die Registrierung beim Datenverarbeitungsregister eingeholt werden, bevor eine Videoüberwachung aufgenommen werden darf!

Hilfe und Infos zum Thema

(Auch wenn ein Betriebsrat dies erlaubte, kann dennoch dagegen Einspruch gemacht werden, einfach SAGEN! das etwas nicht in Ordnung ist, des weiteren berichten wir hier von derartigen Fällen - Alber-NET - und Arge Daten)


Arge Daten - Welche Anfragen dürfen Callcenter beantworten?

Immer mehr Unternehmen verlagern Service- und Kundendienstleistungen an Call-Center - was betriebswirtschaftlich zu Ersparnissen führen kann, kann datenschutzrechtlich weitreichende Probleme verursachen - richtiges Verhalten muss schon bei der Planung des Callcenter-Einsatzes berücksichtigt werden Heute werden schon fast alle Kerntätigkeiten eines Unternehmens in Callcenter ausgelagert. Kundenbestellungen, Fragen zur Rechnungslegung, Kundenreklamationen, Mahnwesen oder Supportleistungen. Selbst Telefon-Banking wird längst in Callcenter ausgelagert

In vielen Fällen werden externe Dienstleister, die mehrere Unternehmen betreuen, für diese Callcenter-Tätigkeiten herangezogen. Die Betreuung erfolgt meist durch stundenweise engagierten Callcenter-Agents, die in die Tätigkeit ihrer Auftraggeber und deren Kundenstruktur keinen Einblick haben

Dienstleistervereinbarung notwendig

Entschließt sich ein Unternehmen, z.B. ein Energieversorger, ein externes Callcenter in Anspruch zu nehmen, muss es - neben den wirtschaftlichen Vereinbarungen - auch eine Dienstleistervereinbarung nach DSG §10 (http://www2.argedaten.at/recht/dsg210__.htm) abschließen. Dazu ist die Schriftform erforderlich (Muster siehe Argedaten ) Merkmal einer derartigen Vereinbarung ist, dass die Kundendaten, die dem Callcenter überlassen oder ermittelt werden ausschließlich für den Auftraggeber verwendet werden und in keinster Weise mit Daten anderer Kunden des Callcenters abgeglichen werden oder weitergegeben werden dürfen. Eine Selbstverständlichkeit, die in den letzten Jahren in Deutschland mehrfach verletzt wurde

Weitere Themen:

  • Welche Informationen dürfen an Anrufer weitergegeben werden?
  • Unzulässige Auskünfte an Dritte häufen sich
  • Zeitgerechte Vorkehrung notwendig
  • Datenschutzverletzung oder Kundenverärgerung?
  • Bei internationaler Callcenter-Nutzung sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich

Vorbeugen ist besser als Schadensbegrenzung

Ordentliche Dienstleisterverträge, eine transparente Informationspolitik über den Callcenter-Betreiber und den Standort, genehmigter internationaler Datenverkehr, Vereinbarung "intelligenter" Identifikationsmerkmale - die leicht zu merken aber schwer zu erraten sind - und Vorsorge für Vertretungsfälle sind die "Hausaufgaben" die vor Start eines Callcenters gelöst werden müssen


Arge Daten - Gesundheitsdaten und Sicherung der Privatsphäre

Gesundheitsdaten sind sensible Daten - Arztordination als Teil der persönlichen Privatsphäre - Gesamtkonzeptionen fehlen - Gefahr an der IT-Hintertür - Probleme in der Umsetzung von gut gemeinten Richtlinien - Konzeptloser Trend zur Selbstbedienungsmedizin

Die wichtigsten Datenschutzforderungen

  • Klare und auch für den Laien erkennbare Funktionstrennung einer Sozialversicherungskarte von anderen Funktionen
  • Initiative zur Realisierung einer einfachen, universell verwendbaren, nicht-elektronischen Notfallskarte, die auf die indivduellen Anforderungen eines Patienten Rücksicht nimmt
  • Ein Gesundheitstelematikgesetz, das nicht nur technische Sicherheit vorschreibt, sondern auch die Datenschutzrechte der Betroffenen und Ärzte im Detail regelt (inklusive eines umfassenden Informationsrechts wer welche medizinische Daten von Patienten ermittelt bzw. übermittelt hat)
  • Aufsichtsstellen, die personell und technisch ausreichend ausgestattet sind um die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen und die IT-Anwender geeignet beraten, aufklären und informieren
  • Standardisierte Zustimmungserklärungen bezüglich der Weiterverwendung von Gesundheitsdaten, die die bestmögliche Information der Patienten sichern
  • Klare Vorgaben von Privacy-Maßnahmen und -Regeln die im Online-Gesunheitswesen einzuhalten sind (inkl. erheblichen Sanktionsmöglichkeiten bei Datenmißbrauch)

mehr Online: Arge Daten


Arge Daten - Löschungsanspruch Wirtschaftsauskunftsdiensten & Banken

Wirtschaftsauskunftsdienste verweigern immer wieder rechtswidrig die Löschung von Daten aus ihren "schwarzen" Listen - eine OGH-Entscheidung (6 Ob 195/08g) hat nunmehr eindeutig festgestellt, dass ein Löschungsanspruch besteht - dieser Löschungsanspruch kann auch gegen Banken ausgeübt werden, wenn sie Daten an KKE und Warnliste weitergeben

Wie erlangt der Betroffene Kenntnis, welche Daten über ihn bei den Wirtschaftsauskunftsdiensten gespeichert werden?

Meist erfährt ein Betroffener indirekt von der Aufnahme in eine derartige Liste, indem ihm ein Handy-Vertrag, ein Versand- oder Leasinggeschäft, ein Kredit, eine Versicherung oder eine Kontoeröffnung verweigert wird oder etwa auch indem eine Lieferung auf Rechnung verweigert wird und Vorauszahlung oder Barzahlung verlangt wird. Auch kurze Zahlungsziele oder schlechte Lieferkonditionen können ein Indiz für derartige Einträge sein - Rechte bei Weigerung der Löschung bis zur Löschungsklage


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