Datenschutz Österreich - Lauschangriffe und Datensammler

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Datenschutz

Die stille Weiterverwendung von Datenbeständen ist eine der bösartigsten Aktivitäten gegen Privatsphäre und Datenschutz. Sie unterminiert das Vertrauen - Außerdem hätten Strafverfolger und Geheimdienstler die Tendenz, auf Datenbestände zugreifen zu wollen, die andere Institutionen zu anderen Zwecken gesammelt haben. Sowohl Regierungen als auch Privatunternehmen würden derzeit in vielen Fällen nicht besonders viel Wert auf den Schutz der Privatsphäre von Individuen legen - Agentur warnt vor Datensammelwut

Update vom: 27.07.2010


Überwachung am Wiener Opernball

27.07.2010 - Geheime Kamera am Staatsball in Wien! Wie soll man sich da schützen - Projekt von Ballveranstaltern genehmigt! Wie bei Google Views wird hier der Datenschutz mit Füßen getreten, die Bilder müssen alle weg, der staatliche Datenschutz, das zeigt uns hier, ist nicht vorhanden, sie gehören alle angezeigt


Patientendaten

Österreich, Land der Datenräuber und das auch noch offiziell

12.06.2010 - Ärzte und Spitäler können künftig mehr Gesundheitsdaten von Patienten an private Versicherungen liefern. Das sieht eine Gesetzesnovelle des Justizministeriums vor - Will beispielsweise ein Patient die Weitergabe der Daten verhindern, muss er die Spitalskosten selbst tragen

Wer solche Beschlüsse unterzeichnet gehört auf eine schwarze Liste


Vernichtung der Grund- und Freiheitsrechte

28.05.2010 - Österreichische Journalisten warnen angesichts einer von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) veranlassten Novelle einer Überwachungsverordnung vor einem "Lauschangriff auf Journalisten" und forden die Rücknahme der Verordnung. In der sogenannten Sondereinheiten-Verordnung, deren Neufassung zum 1. Juni in Kraft treten soll, wird geregelt, wer für Abhörmaßnahmen und Videoüberwachung von Journalisten, Anwälten, Bewährungshelfern, Psychiatern und anderen sogenannten "sensiblen Berufsgruppen" zuständig ist


04.03.2010

Die vielen Anfragen der letzten Tage

Transparenzdatenbank vs Transferkonto

Egal was die Politiker nun diskutieren oder dazu meinen, es wird, ist der Startschuss für eine zentrale Datenbank wo sie die vom Staat erbrachten und von Ihnen beantragten Leistungen aller Österreicher! (Firmen, Bauern, Ausländer, Arbeitslose, Arbeiter, Kinder usw..) selber einsehen können! Nicht sie als Bürger! die Politiker insbesondere das Finanzamt schauen in diese Datenbank, letztendlich werden es alle Behörden nutzen

[Das absolut traurige ist das hier der Sozial und Konsumentenschutzminister als ehemaliger Gewerkschaftler sein ja abgegeben hat]

Von dieser Datenbank träumen die ÖVP Verantwortlichen schon Jahre!! Die E-Card Datenbank war ja nur der Anfang dazu, nun werden wir führende Nation in der Bürger Überwachung und Staatsdatenbank Technik (alle EU Staaten blicken neidvoll auf Österreich) das sie es auch Online stellen müssen würde uns nicht wundern wenn bald ÖVP Nahe Firmen Ableger die ersten Modellversuche starten, die programmieren ja schon einige Zeit

[Auch die tiefe Gesinnung dieser Partei kommt langsam ans Licht, unter dem Deckmantel der biederen Bürgerpartei ist die F vom Strache ein echtes Schnarcherl, ob das die anderen überhaupt mitbekommen was hier abgeht, kaum zu glauben..]


02.03.2010

2. März 2010 - ab Heute Fix! Der gläserne Österreicher

Das Transferkonto ist beschlossene Sache, ein Totalumfaller der Faymann SPÖ am 2 März 2010 (wichtig zum merken) - der Datenschutz der österreichischen Bürger ist Geschichte! Diese Datenbank wird das Ende vom menschlichen Wesen und Sein, sie werden damit auch die Vereine und NGOs schwer unter Druck setzen, aber nur die kleinen und armen Bürger sind die wahren Verlierer, sie dürfen nun alle einen Hürdenlauf für Staatshilfen und Soziale Leistungen machen, einen Offenbarungseid an ÖVP/SPÖ Minister leiten, außerdem hat jeder seinen Lebenslauf in einer politisch gesteuerten Datenkrake!! - (Für die Banken und Konzerne machen sie kein Transferkonto, hier werden Milliarden ohne Gegenleistung in kürzester Zeit zur Verfügung gestellt)

Transferkonto mit neuem Namen

Einen klassischen Kompromiss haben SPÖ und ÖVP bei ihrer Regierungsklausur geschlossen: Man einigte sich auf die Einführung einer Mindestsicherung (SPÖ-Forderung). Die Zustimmung ließ sich die ÖVP jedoch mit der Schaffung einer "Transparenzdatenbank" abkaufen. Das ist nichts anderes als ein neuer Name für die von der SPÖ bisher abgeblockte ÖVP-Forderung nach einem Transferkonto, also die Sichtbarmachung aller staatlichen Leistungen, die ein Bürger erhält

Die Kosten werden sie nicht im Griff haben

Ja und die E-Card + Gesundheitsdatenbank wird dann einfach mit dieser verknüpft, die Banken und Versicherungen haben heute Feiertag! Das wichtigste ist aber, sie können nun durch einen Klick die Leistungen, Auszahlungen kürzen oder gar nicht auszahlen, dann werden sie diese Fehler auf die Datenbank abwälzen und liebe Bürger, diese Datenbank wird so hohe Kosten erzeugen, sie werden zig Milliarden dafür ausgeben, die schon riesige AMS Datenbank haben wir beobachtet, fällt alle paar Tage aus

Deutschland: Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Bestimmungen der Vorratsdatenspeicherung mit Hinweis auf Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes für nichtig erklärt und eine Löschung der bisher gesammelten Vorratsdaten angeordnet


09.02.2010

Der Grauzonen Finanzminister

Sollten sich auf jener CD mit gestohlenen Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher, die Deutschland kaufen will, auch Informationen über Österreicher finden, würden diese unverzüglich verfolgt, sagt Finanzminister Josef Pröll (ÖVP). Im Ministerrat sollen heute schärfere Regeln gegen Geldwäsche beschlossen werden

Sie verfolgen mit rechtswidrig beschafften Daten! (bei den Banken verfolgt er niemand)


08.02.2010

Rechtslücke ist Einladung zum organisierten Datenhandel

Deutschlands Steuer CD zeigt das Österreich wieder einmal führend ist in den Grauzonen

Kein Verwertungsverbot rechtswidrig beschaffter Daten in Österreich - Nutzung "gestohlener" oder "gefundener" Daten in Österreich straffrei - DSG 2000 schützt ausdrücklich die Nutzung rechtswidrig beschaffter Daten durch Behörden - sogar eBay-Handel wäre erlaubt - nur das rechtswidrige Kopieren aus einem rechtmäßigen Datenbestand oder die Anstiftung dazu KANN ein Delikt sein - Rechtslücke ist Einladung zum organisierten Datenhandel

Kein Verwertungsverbot in Österreich

Im Zuge der Diskussion um den Ankauf "gestohlener" Bankdaten durch die Bundesrepublik Deutschland erreichten die ARGE DATEN zahlreiche Anfragen. Wir haben uns mit der Rechtslage in Österreich gründlich auseinandergesetzt. Das Ergebnis ist ernüchternd: Rechtswidrig beschaffte Daten dürfen straffrei verwertet werden, unter bestimmten Bedingungen ist die Verwertung sogar gesetzlich geschützt!

Irrtum I: Daten "Diebstahl"

Das österreichische Rechtssystem kennt kein Delikt "Datendiebstahl". Stehlen kann man nur materielle Dinge, etwa ein Notebook, einen USB-Stick oder eine CD. Der Wert des Diebstahls orientiert sich am materiellen Wert, bei einer CD sind das einige Eurocent und damit ein einfacher Diebstahl nach §127 mit einem Strafrahmen von maximal sechs Monaten. Daten als Abstraktum sind vom Diebstahl nicht erfasst

Irrtum II: Datenschutzgesetz schützt vor Missbrauch

Das Datenschutzgesetz soll den Schutz der Privatsphäre garantieren. Es regelt zwar die rechtmäßige Verwendung von Daten durch Datenverarbeiter und einige Betroffenenrechte, der Missbrauch von Daten wird strafrechtlich nur dann sanktioniert, wenn ein rechtmäßiger Datenverarbeiter oder seine Mitarbeiter berufsmäßig zugängliche Daten rechtswidrig verwenden. Zu rechtswidrigen Datenbesitzern selbst sagt das DSG 2000 strafrechtlich nichts

Irrtum III: Rechtswidrig erlangte Beweismittel sind ungültig

Die österreichische Rechtsvorstellung von Laien (inkl. Politikern und manchen Medien) wird mehr und mehr von einem US-Gerichtbild geprägt. In zahllosen US-Fernseh-Soaps wird vermittelt, dass rechtswidrig beschaffte Daten vor Gericht nicht verwendet werden dürfen

Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht in Österreich. Es gibt im Rechtssystem nur ganz wenige Beweisverwertungsverbote, etwa im Zusammenhang mit Ermittlungen im Rahmen des großen Lauschangriffs (§136ff StPO). Bei anders beschafften Daten gibt es keine Verbote, sie können bei beliebigen Straf-, Verwaltungs- oder Zivilverfahren verwendet werden


24.01.2010

An allen Ecken und Enden kracht der Datenschutz in Österreich

Daten- Krücke ELGA

Seit vier Jahren wird in Österreich über den elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) für Patienten diskutiert. Bis zum Jahr 2011 sollen die Grundvoraussetzungen dafür geschaffen sein. Zum ELGA-System gibt es viele offene Fragen, die vor allem den Schutz der sensiblen Daten betreffen. Vor diesen Fragen stehen auch private Anbieter, die mit Online-Gesundheitsakten Geld verdienen wollen


20.01.2010

Das Transferkonto (Österreichs "Elena")

Die Positionen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP zum Thema Transferkonto scheinen unversöhnlich: Von der Volkspartei als Mittel für soziale Treffsicherheit bezeichnet, blockiert die SPÖ die Umsetzung, weil sie befürchtet, dass dadurch Sozialleistungen gekürzt werden. Beide Seiten berufen sich auf Expertenstudien. Bei einer parlamentarischen Enquete zu dem Thema am Mittwoch konnte keine Einigung erzielt werden

Dieses Konto ist in Wirklichkeit - und von der ÖVP auch so geplant - ein riesiger Datenspeicher über alle Österreicher !!! - Ähnlich dem deutschen Datensammler Vorzeigeprojekt ELENA - ein Wahnsinn läuft hier ab, alle Bürger sind gefordert hier massiv entgegenzutreten, ein Schwachsinn das dies nicht einmal angemerkt wird von den roten zeigt das sie es anscheinend nicht einmal kapieren (oder es auch so wollen) natürlich werden dann anhand dieser Daten sofort per Knopfdruck die Leistungen gesenkt, zb kurz mal minus 10 Prozent, Hunderttausende Österreicher bemerken das erst mal gar nicht (man sieht es in vielen Firmen, es lesen die meisten Österreicher nicht einmal den Lohnzettel, auch die Pensionisten) - Elena: Der gläserne Arbeitnehmer


15.01.2010

Vorratsdaten

Die ursprünglich zur Terrorabwehr vorgesehene Datenspeicherung soll auch zur Ermittlung von Kleinstkriminellen dienen. Auch für Zivilprozesse sollen die Daten ausgewertet werden dürfen

Behörden jagen Raubkopierer

Anstatt zur Terrorabwehr wollen die österreichischen Behörden diese Daten nun auch zur Ermittlung von Internetschwindlern, Raubkopierern und Kleinstkriminellen einsetzen. Die Ministeriumsbeamten sollen in der Sitzung sogar den Wunsch geäußert haben, die Daten zur Ausforschung von Personen einzusetzen, die Dritte über Internetforenbeiträge beleidigt haben

Jeder mit Internetanschluss ein Verdächtiger

Wird so jeder Bürger zum Verdächtigen? Pilnacek versucht zu beruhigen: „Im Strafrecht muss der Ankläger immer noch die Schuld eines anderen nachweisen, und nicht umgekehrt.“

Vorratsdatenspeicherung

Zahlreiche negative Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung - Begehrlichkeiten von Justiz und Innenministerium ufern aus - sogar Datenschutzrat gegen derzeitigen Gesetzesentwurf - Rechtsstaat und staatliche Sicherheit durch Begehrlichkeiten massiv gefährdet - Keine Umsetzung solange nicht alle Zweifel an Rechtsstaatlichkeit beseitigt

Zahlreiche negative Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung

Enormes Echo verursachte der Aufruf der ARGE DATEN, Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung abzugeben. Waren es Ende letzter Woche nur gezählte zwei Stellungnahmen, kehrte sich diese Woche das Bild. Nach der ARGE DATEN - Stellungnahme, die als Dritte einlangte haben sich nunmehr 46 Organisationen und Personen meist kritisch bis ablehnend zum Gesetzesentwurf geäußert

Darüber hinaus haben wir zahlreiche zustimmende Mails und Zusendungen zu unserer Position erhalten. Auch wenn mit 15.1.2010 die formelle Frist für Stellungnahmen abläuft, macht es Sinn auch in den nächsten Tagen und Wochen noch eine Stellungnahme abzugeben. Diese kann frei formuliert werden oder sich an unserer Stellungnahme orientieren

Details zur Abgabe finden sich unter http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=41326jiw Angesichts der Fülle der negativen Stellungnahmen bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten doch noch aufwachen und diesem Anschlag auf Verfassungsrechte ablehnen


30.11.2009

EU zerbröselt Datenschutz

Swift nun endgültig in Amerika, natürlich sie (EU) will auch auf Ihre Daten zugreifen können

Diplomaten zufolge beschlossen die europäischen Innenminister am Montag in Brüssel, US-Terrorfahndern auch weiterhin den Zugriff auf Überweisungsdaten europäischer Bürger und Unternehmen zu ermöglichen. Deutschland, Österreich und Ungarn machten demnach durch ihre Enthaltung den Weg frei

"Letztendlich werden wir dazu gezwungen, unsere Systeme zu öffnen", so der SWIFT-Sprecher, "es ist zwar immer nur von den USA die Rede, aber auch die europäischen Fahnder wollen Zugriff auf den Datenverkehr - das ist der Trick." 2006 wurde bekannt, dass die US-Fahnder ohne Abkommen auf die Daten im SWIFT-Rechenzentrum in Virginia zugegriffen hatten

Recht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung - gibt es bestimmt keine mehr

Die Amerikaner werden nun wie die wilden offiziell Daten aus den Swift Servern ziehen, und folgende Daten auf immer und ewig sammeln und speichern (Bic und Iban, Name, Bank, Summe und Verwendungszweck) die lachhafte EU hat dem zugestimmt, die Fekter hat sich der Stimme enthalten! entspricht oder ist gleichwertig einer Zustimmung

Auf diese Daten greifen bald alle zu, auch die Fekter

Swift Überweisungen sind nun offen nahezu wie ein Facebook Account, das noch gefährlichere ist das auch andere Organisationen Wege zu den Swift Daten finden werden und das sie auch regional auf Bankdaten zugreifen können, sobald die EU Richtlinien für Banküberweisungen überall laufen (die ja im nächsten Jahr durchgeführt wird) - Die total machtlose EU hat hier den amerikanischen Geheimdiensten Tür und Tor geöffnet, aufpassen wenn sie kommen (die sie eigentlich suchen haben Ihr Geld schon lange in BAR - nur Bares ist Wahres)


26.11.2009

Widerstand gegen Data-Retention in Österreich

In Wien wird am kommenden Dienstag eine parteienübergreifende Plattform gegen die Vorratsdatenspeicherung gegründet. Ziel von "AK Vorrat Österreich" sei es, die Umsetzung der Data-Retention-Richtlinie zu verhindern, da diese der österreichischen Verfassung widerspreche, so die Organisation

Mit der Data-Retention werden pauschal alle Telefon- und Internet-Kontakte sowie Handystandortdaten in Österreich erfasst, für sechs Monate gespeichert und den Strafverfolgern auf Anforderung zur Verfügung gestellt

Sie wollen alles wissen !

Optionale Datenfelder

Während in Österreich noch über den Gesetzestext zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert wird, arbeiten Polizei und Geheimdienste im Telekomstandardisierungsinstitut (ETSI) bereits eine neue Serie von "optionalen" Datenfeldern in den Überwachungsstandard ein: Einzelabrechnungen, Bankverbindung, Volumen von Up- und Downloads. Sie wollen alle Details über die Bewegungen der Bürger in den Netzen erfassen


25.11.2009

Krankenstandsdaten - Post

Nach den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sind nun auch bei der börsennotierten, aber mehrheitlich staatlichen Post AG illegale Aufzeichnungen über Diagnosedaten von Mitarbeitern aufgeflogen, wie das Nachrichtenmagazin "News" berichtete

"So etwas ist nicht akzeptabel", sagte Post-Generaldirektor Georg Pölzl heute zur APA. "Wir haben sofort nach bekannt werden die Revision daraufgesetzt." Er könne ausschließen, dass die Unternehmensführung so etwas anordne. Die Post beschäftigt in Österreich 21.600 Mitarbeiter

Wenn es Fälle dieser Art gebe, könne es sich nur um Einzelfälle handeln - "wir werden das lückenlos aufklären". Die Formulare seien, wenn vorhanden, völlig veraltet. Seit 2007 gebe es einen Verhaltenskodex, der zwischen dem Unternehmen und den Betriebsräten abgeschlossen worden sei und ganz klar regle, wie mit der Thematik Krankenstände umzugehen sei

Sie alle wissen es und wussten es - schon lange Zeit, es ist praktisch vom Chefsessel aus alle Daten im Überblick zu haben, wenn man's braucht - es folgen noch weitere Firmen, die Paradeunternehmen aus Österreich machen es alle, natürlich nicht offiziell, aber auch hier gibt es keine Konsequenzen, es wird einfach weiter gemacht

24.11.2009

Die Zukunft ! schon Heute

Die britische Polizei nimmt nach Erkenntnissen einer Regierungskommission immer wieder Unschuldige ausschließlich zur Gewinnung ihrer DNA-Daten fest. Mittlerweile seien auf diese Weise die genetischen Profile von knapp drei Vierteln aller schwarzen Männer zwischen 18 und 35 Jahren in der britischen DNA-Datenbank gespeichert, wie die Kommission für Humangenetik heute mitteilte

Derzeit also nur von Schwarzen, die "anderen" werden folgen


07.11.2009

Der absolute Wahnsinn!

TILAK Klinik gibt (verkauft) Patientendaten weiter

Der Daten Horror hat auch hier zugeschlagen: Die verantwortlichen gehören der Justiz ausgeliefert, warum ist so etwas möglich

Tausende Patientendaten samt Blut- oder Harnproben soll die Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH (Tilak) in den vergangenen Jahren an eine Bio Technik Firma weitergegeben haben. Laut "Profil" sollen es rund 40.000 Datensätze und Proben gewesen sein (halb Tirol) - Und dieser Tilak Chef Deflorian meint noch lapidar dass alles rechtskonform geschehen sei. 2004 habe es keine gesetzliche Regelung gegeben, darum habe man die anonymisierten Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Patienten weitergegeben. Seit 2005 werde das Einverständnis eingeholt (Annahme: Datensätze der Krankenhäuser haben aber Strichcodes die fast jeder Scanner auslesen kann..)


05.11.2009

Krankenstandsdaten - Arbeitsgericht stellt ÖBB schlechte Diagnose

Nichtbeförderte Lokführer bekamen vor Arbeitsgericht in der Causa Krankenstandsdaten recht

Wien - Strafrechtlich stellt die ÖBB-Krankendatenaffäre möglicherweise keine Verfehlung dar. Arbeitsrechtlich schon. Denn die ÖBB hat Diagnosedaten widerrechtlich erfasst, gespeichert und gemeinsam mit Krankenstandsdaten verwendet, um dienstrechtliche Vorrückungen zu verwehren.

Das von Richter Andreas Freundorfer am Arbeits- und Sozialgericht Wien gesprochene (noch nicht rechtskräftige) Urteil spricht eine klare Sprache: "Die beklagte Partei ist schuldig, ... es ist zu unterlassen, bei den Bewerbern die Gründe (Diagnose) für Krankenstände in einem bestimmten Kalenderjahr zu erfragen oder erfragen zu lassen und im System zu hinterlegen", heißt es in dem Urteil, das dem Standard vorliegt

04.11.2009

Auch die österreichischen Rechtsanwälte warnen !

Rechtsanwälte warnen vor "gläsernem Menschen"

Die österreichischen Rechtsanwälte warnen vor dem "gläsernen Menschen" und fordern die Rücknahme überschießender Überwachungsmaßnahmen. Bei einer Pressekonferenz kritisierte der Präsident des Rechtsanwaltskammertages, Gerhard Benn-Ibler, heute die Einschränkung der Freiheit im Namen der Sicherheit


Mehr Videoüberwachung in Gemeindebauten geplant

15.10.2009 - Die Stadt Wien ist mit dem Einsatz von Videokameras in Gemeindebauten zufrieden und will ihn fortsetzen und ausweiten. Seit April 2008 überwachen die Kameras acht Gemeindebauten. Der Testbetrieb endet im Dezember

Doch wie auch in London wird es ihnen nicht das bringen was sie unter dem Vorwand betreiben, es ist einfacher dann später generell zu überwachen, was mal da ist kommt nicht mehr weg (Wer überwacht die Überwacher)


ÖBB Krankenstand

ÖBB-Chef Peter Klugar räumt Fehler bei der Affäre um die illegal aufgezeichneten Diagnosedaten über Bahnmitarbeiter ein. Möglicherweise habe man "zu spät reagiert", sagte Klugar am Montagabend im Zigarrenclub in Wien. Mittlerweile sei das System von solchen Dingen befreit, für das Image der Bahn sei das aber eine unangenehme Situation. Auch bei Verspätungen vor allem auf er Südbahnstrecke habe man das Problem "wieder im Griff"

... Offensichtlich sollte man endlich die ÖBB (und auch andere Firmen) von den Managern befreien

Krankenakten und Krankenstandsaufzeichnung

19.09.2009 - Wenn die Chefs so tun als wüssten sie von nichts - haben sie die Firma nicht im Griff ! Sehr viele österreichische Parade Unternehmen haben Krankenstandsaufzeichnungen und sie benutzen diese auch - und sie haben Betriebsräte die das auch wissen ! Und es gibt Firmen wo diese Aufzeichnungen fast öffentlich als Aushang herumhängen - eine widerliche Art

ÖBB Krankenakten

Während ÖBB-Vorstandschef Klugar am Mittwoch über einen Sprecher versicherte, nichts über das Sammeln von Krankenstandsdaten gewusst zu haben, hat sich am Abend der ehemalige ÖBB-Personalchef Franz Nigl zu Wort gemeldet. Er gestand im Zusammenhang mit den Krankenakten Fehler ein, für die er sich bei den Mitarbeitern "entschuldigen möchte". Gleichzeitig betonte Nigl, dass das Management Kenntnis über die Aktivitäten gegen den "Missbrauch von Krankenstand" gehabt habe

Wobei man noch schreiben sollte dass die ÖBB insgesamt krank ist !


Was darf der Chef

Einen ordentlichen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, zumutbare Arbeit anschaffen und pünktlich Löhne bezahlen, warum dann so viele Chefs und Chefinnen immer mehr wissen wollen ist mir persönlich schleierhaft, meist sind Fehler im (Firmen) System verantwortlich für weiteres..

10.09.2009 - Was darf der Chef, Chefin wirklich

E-Mails: Der Arbeitgeber darf NICHT in Privatmails der Arbeitnehmer, innen Einsicht nehmen - und zwar unabhängig davon ob die Privatnutzung des Computers erlaubt ist oder nicht! Aber auch die Einsichtnahme in dienstliche Mails wird nur nach Interessensabwägung und vorheriger Ankündigung zulässig sein. Gerade in Hinblick auf die moderne Computertechnik gilt der Grundsatz, dass der Arbeitgeber nicht alles darf was er (technisch) könnte

Telefonüberwachung: Das heimliche Abhören oder Aufzeichnen von Telefongesprächen der Arbeitnehmer, innen - nicht nur von Privatgesprächen, sondern auch von dienstlichen Gesprächen! - ist jedenfalls unzulässig. Das ergibt sich überdies aus dem Schutz des (externen) Gesprächpartners, der natürlich davon ausgehen darf, dass das Gespräch unter den Teilnehmern bleibt

Videoüberwachung: Kontrollmaßnahmen wie die Videoüberwachung, die die Menschenwürde berühren, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrates eingesetzt werden, wo es keinen Betriebsrat gibt, nur mit Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmer. Ausserdem  muss die Genehmigung der Datenschutzkommission und die Registrierung beim Datenverarbeitungsregister eingeholt werden, bevor eine Videoüberwachung aufgenommen werden darf!

Hilfe und Infos zum Thema

(Auch wenn ein Betriebsrat dies erlaubte, kann dennoch dagegen Einspruch gemacht werden, einfach SAGEN! das etwas nicht in Ordnung ist, des weiteren berichten wir hier von derartigen Fällen - Alber-NET - und Arge Daten)


07.09.2009

  • 2009-09-07 Schulbeginn: BM Claudia Schmied betreibt Grundrechtsverletzungen
  • 2009-09-04 Welche Anfragen dürfen Callcenter beantworten?
  • 2009-09-03 Blog-Nutzung im Onlinemarketing
  • 2009-09-01 Gesundheitsdaten und Sicherung der Privatsphäre

Schulbeginn: BM Claudia Schmied betreibt Grundrechtsverletzungen

Frau Bundeminister Schmied ist wortbrüchig bei der Sanierung der Bildungsdokumentation - auch in der Schule nicht auf Demokratie und Grundrechte vergessen! Üblicherweise werden Schulnoten zu Schulende verteilt, für die Unterrichtsministerin gibt es jedoch eine Bewertung zu Schulbeginn. Vier Themenkreise sollen den Leistungsstand in den Fächern Demokratie, Privatsphäre, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit verdeutlichen

Datenfriedhof Bildungsdokumentation

Seit sieben Jahren werden Unmengen persönlicher Schülerdaten gesammelt. Von Ministerin Gehrer als Bildungsdokumentation eingeführt, wird der Datendinosaurier von Ministerin Schmied unverdrossen weiter am Leben erhalten. Die Beweggründe von Gehrer, Schüssel und Neugebauer waren klar. Das neu eingeführte Bildungsdokumentationsgesetz suggeriert, dass es bisher zu wenig Bildungsdaten gäbe, man nicht wisse was in den Schulen los sei, warum Österreichs Bildungsergebnisse im internationalen Vergleich immer weiter zurückfallen. Die Bildungsdokumentation wurde so breit angelegt, dass erst nach Jahren, nach Jahrzehnten brauchbare Auswertungen möglich sind. Bis dahin? Bis dahin kann erfolgreich jede Bildungsreform unter Hinweis auf fehlende Daten verhindert werden

Soweit so leicht durchschaubar. Welches Interesse hat jedoch BM Schmied am Datenfriedhof? 2007, neu im Amt, gab es eine kurze  Schrecksekunde. Sie habe gar nicht gewusst, dass es ein derartiges Datenungetüm gebe, das müsse man reformieren. Eine Kommission schafft 2007 ein Reförmchen, doch für 2009 verspricht die Ministerin, werde man auf die Verknüpfung aller Schülerdaten mit der Sozialversicherungsnummer verzichten. Passiert ist, wie in vielen anderen Bildungsfragen, genau NULL. Ein glatter Ministerwortbruch. Viele dutzend Millionen Euro hat die Bildungsdokumentation bisher gekostet, brauchbare Auswertungen fehlen noch immer. Geldmittel die im Bildungsbereich hinten und vorne fehlen, ein Fall für den Rechnungshof

Ganz im Gegenteil benutzen Behörden das Bildungsdokumentationsgestz zur Schikane besorgter Eltern. Ein vierfacher Familienvater, der aus guten Gründen die Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer verweigerte, steht jetzt schon im dritten Jahr in einem Strafverfahren und wurde zuletzt zu 100 Euro Strafe verdonnert. Das ist mehr, als ein wildgewordener Autofahrer der mit 60 km/h durch eine Wohnstraße braust und dabei Menschenleben gefährdet, zahlen muss.

Fach Demokratie und Verlässlichkeit: Nicht genügend

Weitere schulische Grundrechtsprobleme:

  • Schnüffelaktion im PISA-Windschatten
  • Religionsbekenntnis als Bildungsqualifikation?
  • Datenkeilen für Banken

Bundesministerin sollte endlich ihre Hausaufgaben machen

Schule ist für die junge Generation auch ein erstes Spiegelbild in Sachen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung der Grund- und Menschenrechte. Hier sollen Kinder und Jugendliche die Vorzüge demokratischer Wertesysteme lernen. Was sie heute allzuoft lernen ist, dass Gesetze für die anderen gelten, dass Privatsphäre ein Wunsch von Querulanten ist, die eigene Familie zu bespitzeln ist und das Religionsbekenntnis zur Berufsqualifikation gehört

In den wichtigen Grundrechtsfächern musste Frau Unterrichtsminister ein glattes Nichtgenügend gegeben werden. Aber: neues Schuljahr, neue Chancen, auch für eine Ministerin. Das ausführliche Zeugnis - in Form eines offenen Briefes (ftp://ftp.freenet.at/bil/bm-schmied-grundrechte-090824.pdf) - erging per Post! Wir freuen uns schon auf die Reaktion


Welche Anfragen dürfen Callcenter beantworten?

Immer mehr Unternehmen verlagern Service- und Kundendienstleistungen an Call-Center - was betriebswirtschaftlich zu Ersparnissen führen kann, kann datenschutzrechtlich weitreichende Probleme verursachen - richtiges Verhalten muss schon bei der Planung des Callcenter-Einsatzes berücksichtigt werden Heute werden schon fast alle Kerntätigkeiten eines Unternehmens in Callcenter ausgelagert. Kundenbestellungen, Fragen zur Rechnungslegung, Kundenreklamationen, Mahnwesen oder Supportleistungen. Selbst Telefon-Banking wird längst in Callcenter ausgelagert

In vielen Fällen werden externe Dienstleister, die mehrere Unternehmen betreuen, für diese Callcenter-Tätigkeiten herangezogen. Die Betreuung erfolgt meist durch stundenweise engagierten Callcenter-Agents, die in die Tätigkeit ihrer Auftraggeber und deren Kundenstruktur keinen Einblick haben

Dienstleistervereinbarung notwendig

Entschließt sich ein Unternehmen, z.B. ein Energieversorger, ein externes Callcenter in Anspruch zu nehmen, muss es - neben den wirtschaftlichen Vereinbarungen - auch eine Dienstleistervereinbarung nach DSG §10 (http://www2.argedaten.at/recht/dsg210__.htm) abschließen. Dazu ist die Schriftform erforderlich (Muster siehe Argedaten ) Merkmal einer derartigen Vereinbarung ist, dass die Kundendaten, die dem Callcenter überlassen oder ermittelt werden ausschließlich für den Auftraggeber verwendet werden und in keinster Weise mit Daten anderer Kunden des Callcenters abgeglichen werden oder weitergegeben werden dürfen. Eine Selbstverständlichkeit, die in den letzten Jahren in Deutschland mehrfach verletzt wurde

Weitere Themen:

  • Welche Informationen dürfen an Anrufer weitergegeben werden?
  • Unzulässige Auskünfte an Dritte häufen sich
  • Zeitgerechte Vorkehrung notwendig
  • Datenschutzverletzung oder Kundenverärgerung?
  • Bei internationaler Callcenter-Nutzung sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich

Vorbeugen ist besser als Schadensbegrenzung

Ordentliche Dienstleisterverträge, eine transparente Informationspolitik über den Callcenter-Betreiber und den Standort, genehmigter internationaler Datenverkehr, Vereinbarung "intelligenter" Identifikationsmerkmale - die leicht zu merken aber schwer zu erraten sind - und Vorsorge für Vertretungsfälle sind die "Hausaufgaben" die vor Start eines Callcenters gelöst werden müssen


Gesundheitsdaten und Sicherung der Privatsphäre

Gesundheitsdaten sind sensible Daten - Arztordination als Teil der persönlichen Privatsphäre - Gesamtkonzeptionen fehlen - Gefahr an der IT-Hintertür - Probleme in der Umsetzung von gut gemeinten Richtlinien - Konzeptloser Trend zur Selbstbedienungsmedizin

Die wichtigsten Datenschutzforderungen

  • Klare und auch für den Laien erkennbare Funktionstrennung einer Sozialversicherungskarte von anderen Funktionen
  • Initiative zur Realisierung einer einfachen, universell verwendbaren, nicht-elektronischen Notfallskarte, die auf die indivduellen Anforderungen eines Patienten Rücksicht nimmt
  • Ein Gesundheitstelematikgesetz, das nicht nur technische Sicherheit vorschreibt, sondern auch die Datenschutzrechte der Betroffenen und Ärzte im Detail regelt (inklusive eines umfassenden Informationsrechts wer welche medizinische Daten von Patienten ermittelt bzw. übermittelt hat)
  • Aufsichtsstellen, die personell und technisch ausreichend ausgestattet sind um die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen und die IT-Anwender geeignet beraten, aufklären und informieren
  • Standardisierte Zustimmungserklärungen bezüglich der Weiterverwendung von Gesundheitsdaten, die die bestmögliche Information der Patienten sichern
  • Klare Vorgaben von Privacy-Maßnahmen und -Regeln die im Online-Gesunheitswesen einzuhalten sind (inkl. erheblichen Sanktionsmöglichkeiten bei Datenmißbrauch)

mehr Online: Arge Daten


Blog-Nutzung im Onlinemarketing

Wozu braucht eine Firma überhaupt einen Blog? - Was veröffenticht man darauf am besten? - Was ist zu beachten? - Und welche Nutzen sind daraus zu ziehen?

Blogs. Mittlerweile kennt diese "virtuellen Tagebücher" zur online Informations-Verbreitung beinahe jeder. Man begegnet ihnen auf Kultur- und Veranstaltungswebsites, Politiker nutzen sie zur besseren Selbstdarstellung und auch in der Firma meinte kürzlich der Vorgesetzte "Wir brauchen auch einen. Lassen Sie sich etwas einfallen"


Löschungsanspruch gegenüber Wirtschaftsauskunftsdiensten & Banken

Wirtschaftsauskunftsdienste verweigern immer wieder rechtswidrig die Löschung von Daten aus ihren "schwarzen" Listen - eine OGH-Entscheidung (6 Ob 195/08g) hat nunmehr eindeutig festgestellt, dass ein Löschungsanspruch besteht - dieser Löschungsanspruch kann auch gegen Banken ausgeübt werden, wenn sie Daten an KKE und Warnliste weitergeben

Wie erlangt der Betroffene Kenntnis, welche Daten über ihn bei den Wirtschaftsauskunftsdiensten gespeichert werden?

Meist erfährt ein Betroffener indirekt von der Aufnahme in eine derartige Liste, indem ihm ein Handy-Vertrag, ein Versand- oder Leasinggeschäft, ein Kredit, eine Versicherung oder eine Kontoeröffnung verweigert wird oder etwa auch indem eine Lieferung auf Rechnung verweigert wird und Vorauszahlung oder Barzahlung verlangt wird. Auch kurze Zahlungsziele oder schlechte Lieferkonditionen können ein Indiz für derartige Einträge sein - Rechte bei Weigerung der Löschung bis zur Löschungsklage


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