Datenschutz
Die stille Weiterverwendung von Datenbeständen ist eine der bösartigsten Aktivitäten gegen
Privatsphäre und Datenschutz. Sie unterminiert das Vertrauen - Außerdem hätten Strafverfolger und
Geheimdienstler die Tendenz, auf Datenbestände zugreifen zu wollen, die andere Institutionen zu
anderen Zwecken gesammelt haben. Sowohl Regierungen als auch Privatunternehmen würden derzeit in
vielen Fällen nicht besonders viel Wert auf den Schutz der Privatsphäre von Individuen legen - Agentur warnt vor Datensammelwut
Update vom: 27.07.2010
Überwachung am Wiener Opernball
27.07.2010 - Geheime Kamera am Staatsball in
Wien! Wie soll man sich da schützen - Projekt von
Ballveranstaltern genehmigt! Wie bei Google
Views wird hier der Datenschutz mit Füßen
getreten, die Bilder müssen alle weg, der staatliche
Datenschutz, das zeigt uns hier, ist nicht vorhanden, sie gehören
alle angezeigt
Patientendaten
Österreich, Land der Datenräuber und das auch noch
offiziell
12.06.2010 - Ärzte und Spitäler können künftig mehr
Gesundheitsdaten von Patienten an private Versicherungen
liefern. Das sieht eine Gesetzesnovelle des Justizministeriums
vor - Will beispielsweise ein Patient die Weitergabe der
Daten verhindern, muss er die Spitalskosten selbst tragen
Wer solche Beschlüsse unterzeichnet gehört auf eine
schwarze Liste
Vernichtung der Grund- und
Freiheitsrechte
28.05.2010 - Österreichische Journalisten warnen angesichts einer von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) veranlassten Novelle einer Überwachungsverordnung vor einem "Lauschangriff auf Journalisten" und forden die Rücknahme der Verordnung. In der sogenannten Sondereinheiten-Verordnung, deren Neufassung zum 1. Juni in Kraft treten soll, wird geregelt, wer für Abhörmaßnahmen und Videoüberwachung von Journalisten, Anwälten, Bewährungshelfern, Psychiatern und anderen sogenannten "sensiblen Berufsgruppen" zuständig ist
04.03.2010
Die vielen Anfragen der letzten Tage
Transparenzdatenbank vs Transferkonto
Egal was die Politiker nun diskutieren oder dazu meinen, es wird, ist der Startschuss für eine zentrale
Datenbank wo sie die vom Staat erbrachten und von Ihnen beantragten Leistungen aller
Österreicher! (Firmen, Bauern, Ausländer, Arbeitslose, Arbeiter, Kinder usw..) selber einsehen
können! Nicht sie als Bürger! die Politiker insbesondere das Finanzamt schauen in diese Datenbank, letztendlich
werden es alle Behörden nutzen
[Das absolut traurige ist das hier der Sozial und Konsumentenschutzminister als ehemaliger
Gewerkschaftler sein ja abgegeben hat]
Von dieser Datenbank träumen die ÖVP Verantwortlichen schon Jahre!! Die E-Card Datenbank war ja
nur der Anfang dazu, nun werden wir führende Nation in der Bürger Überwachung und Staatsdatenbank
Technik (alle EU Staaten blicken neidvoll auf Österreich) das sie es auch Online stellen müssen
würde uns nicht wundern wenn bald ÖVP Nahe Firmen Ableger die ersten Modellversuche starten, die
programmieren ja schon einige Zeit
[Auch die tiefe Gesinnung dieser Partei kommt langsam ans Licht, unter dem Deckmantel der biederen
Bürgerpartei ist die F vom Strache ein echtes Schnarcherl, ob das die anderen überhaupt mitbekommen
was hier abgeht, kaum zu glauben..]
02.03.2010
2. März 2010 - ab Heute Fix! Der gläserne Österreicher
Das Transferkonto ist beschlossene Sache, ein Totalumfaller der Faymann SPÖ am 2 März 2010 (wichtig
zum merken) - der Datenschutz der österreichischen Bürger ist Geschichte! Diese Datenbank wird
das Ende vom menschlichen Wesen und Sein, sie werden damit auch die Vereine und NGOs schwer unter
Druck setzen, aber nur die kleinen und armen Bürger sind die wahren Verlierer, sie dürfen nun alle
einen Hürdenlauf für Staatshilfen und Soziale Leistungen machen, einen Offenbarungseid an ÖVP/SPÖ
Minister leiten, außerdem hat jeder seinen Lebenslauf in einer politisch gesteuerten Datenkrake!! -
(Für die Banken und Konzerne machen sie kein Transferkonto, hier werden Milliarden ohne Gegenleistung
in kürzester Zeit zur Verfügung gestellt)
Transferkonto mit neuem Namen
Einen klassischen Kompromiss haben SPÖ und ÖVP bei ihrer Regierungsklausur geschlossen: Man
einigte sich auf die Einführung einer Mindestsicherung (SPÖ-Forderung). Die Zustimmung ließ sich
die ÖVP jedoch mit der Schaffung einer "Transparenzdatenbank" abkaufen. Das ist nichts
anderes als ein neuer Name für die von der SPÖ bisher abgeblockte ÖVP-Forderung nach einem
Transferkonto, also die Sichtbarmachung aller staatlichen Leistungen, die ein Bürger erhält
Die Kosten werden sie nicht im Griff haben
Ja und die E-Card + Gesundheitsdatenbank wird dann einfach mit dieser verknüpft, die Banken und
Versicherungen haben heute Feiertag! Das wichtigste ist aber, sie können nun durch einen Klick die
Leistungen, Auszahlungen kürzen oder gar nicht auszahlen, dann werden sie diese Fehler auf die
Datenbank abwälzen und liebe Bürger, diese Datenbank wird so hohe Kosten erzeugen, sie werden zig
Milliarden dafür ausgeben, die schon riesige AMS Datenbank haben wir beobachtet, fällt alle paar
Tage aus
Deutschland: Bundesverfassungsgericht kippt
Vorratsdatenspeicherung
Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht
die Bestimmungen der Vorratsdatenspeicherung mit Hinweis auf Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes für
nichtig erklärt und eine Löschung der bisher gesammelten Vorratsdaten angeordnet
09.02.2010
Der Grauzonen Finanzminister
Sollten sich auf jener CD mit gestohlenen Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher, die Deutschland
kaufen will, auch Informationen über Österreicher finden, würden diese unverzüglich verfolgt, sagt
Finanzminister Josef Pröll (ÖVP). Im Ministerrat sollen heute schärfere Regeln gegen Geldwäsche
beschlossen werden
Sie verfolgen mit rechtswidrig beschafften Daten! (bei den Banken verfolgt er niemand)
08.02.2010
Rechtslücke ist Einladung zum organisierten Datenhandel
Deutschlands Steuer CD zeigt das Österreich wieder einmal führend ist in den Grauzonen
Kein Verwertungsverbot rechtswidrig beschaffter Daten in Österreich - Nutzung "gestohlener" oder "gefundener" Daten in Österreich straffrei - DSG 2000 schützt ausdrücklich die Nutzung rechtswidrig beschaffter Daten durch Behörden - sogar eBay-Handel wäre erlaubt - nur das rechtswidrige Kopieren aus einem rechtmäßigen Datenbestand oder die Anstiftung dazu KANN ein Delikt sein - Rechtslücke ist Einladung zum organisierten Datenhandel
Kein Verwertungsverbot in Österreich
Im Zuge der Diskussion um den Ankauf "gestohlener" Bankdaten durch die Bundesrepublik Deutschland erreichten die ARGE DATEN zahlreiche Anfragen. Wir haben uns mit der Rechtslage in Österreich gründlich auseinandergesetzt. Das Ergebnis ist ernüchternd: Rechtswidrig beschaffte Daten dürfen straffrei verwertet werden, unter bestimmten Bedingungen ist die Verwertung sogar gesetzlich geschützt!
Irrtum I: Daten "Diebstahl"
Das österreichische Rechtssystem kennt kein Delikt "Datendiebstahl". Stehlen kann man nur materielle Dinge, etwa ein Notebook, einen USB-Stick oder eine CD. Der Wert des Diebstahls orientiert sich am materiellen Wert, bei einer CD sind das einige Eurocent und damit ein einfacher Diebstahl nach §127 mit einem Strafrahmen von maximal sechs Monaten. Daten als Abstraktum sind vom Diebstahl nicht erfasst
Irrtum II: Datenschutzgesetz schützt vor Missbrauch
Das Datenschutzgesetz soll den Schutz der Privatsphäre garantieren. Es regelt zwar die rechtmäßige Verwendung von Daten durch Datenverarbeiter und einige Betroffenenrechte, der Missbrauch von Daten wird strafrechtlich nur dann sanktioniert, wenn ein rechtmäßiger Datenverarbeiter oder seine Mitarbeiter berufsmäßig zugängliche Daten rechtswidrig verwenden. Zu rechtswidrigen Datenbesitzern selbst sagt das DSG 2000 strafrechtlich nichts
Irrtum III: Rechtswidrig erlangte Beweismittel sind ungültig
Die österreichische Rechtsvorstellung von Laien (inkl. Politikern und manchen Medien) wird mehr und mehr von einem US-Gerichtbild geprägt. In zahllosen US-Fernseh-Soaps wird vermittelt, dass rechtswidrig beschaffte Daten vor Gericht nicht verwendet werden dürfen
Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht in Österreich. Es gibt im Rechtssystem nur ganz wenige Beweisverwertungsverbote, etwa im Zusammenhang mit Ermittlungen im Rahmen des großen Lauschangriffs (§136ff StPO). Bei anders beschafften Daten gibt es keine Verbote, sie können bei beliebigen Straf-, Verwaltungs- oder Zivilverfahren verwendet werden
24.01.2010
An allen Ecken und Enden kracht der Datenschutz in Österreich
Daten- Krücke ELGA
Seit vier Jahren wird in Österreich über den elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) für Patienten
diskutiert. Bis zum Jahr 2011 sollen die Grundvoraussetzungen dafür geschaffen sein. Zum ELGA-System
gibt es viele offene Fragen, die vor allem den Schutz der sensiblen Daten betreffen. Vor diesen Fragen
stehen auch private Anbieter, die mit Online-Gesundheitsakten Geld verdienen wollen
20.01.2010
Das Transferkonto (Österreichs "Elena")
Die Positionen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP zum Thema Transferkonto scheinen unversöhnlich:
Von der Volkspartei als Mittel für soziale Treffsicherheit bezeichnet, blockiert die SPÖ die
Umsetzung, weil sie befürchtet, dass dadurch Sozialleistungen gekürzt werden. Beide Seiten berufen
sich auf Expertenstudien. Bei einer parlamentarischen Enquete zu dem Thema am Mittwoch konnte keine
Einigung erzielt werden
Dieses Konto ist in Wirklichkeit - und von der ÖVP auch so geplant - ein riesiger
Datenspeicher über alle Österreicher !!! - Ähnlich dem deutschen Datensammler Vorzeigeprojekt ELENA
- ein Wahnsinn läuft hier ab, alle Bürger sind gefordert hier massiv entgegenzutreten, ein
Schwachsinn das dies nicht einmal angemerkt wird von den roten zeigt das sie es anscheinend nicht
einmal kapieren (oder es auch so wollen) natürlich werden dann anhand dieser Daten sofort per
Knopfdruck die Leistungen gesenkt, zb kurz mal minus 10 Prozent, Hunderttausende Österreicher
bemerken das erst mal gar nicht (man sieht es in vielen Firmen, es lesen die meisten Österreicher
nicht einmal den Lohnzettel, auch die Pensionisten) - Elena: Der gläserne Arbeitnehmer
15.01.2010
Vorratsdaten
Die ursprünglich zur Terrorabwehr vorgesehene Datenspeicherung soll auch zur Ermittlung von
Kleinstkriminellen dienen. Auch für Zivilprozesse sollen die Daten ausgewertet werden dürfen
Behörden jagen Raubkopierer
Anstatt zur Terrorabwehr wollen die österreichischen Behörden diese Daten nun auch zur Ermittlung
von Internetschwindlern, Raubkopierern und Kleinstkriminellen einsetzen. Die Ministeriumsbeamten sollen
in der Sitzung sogar den Wunsch geäußert haben, die Daten zur Ausforschung von Personen einzusetzen,
die Dritte über Internetforenbeiträge beleidigt haben
Jeder mit Internetanschluss ein Verdächtiger
Wird so jeder Bürger zum Verdächtigen? Pilnacek versucht zu beruhigen: „Im Strafrecht muss der
Ankläger immer noch die Schuld eines anderen nachweisen, und nicht umgekehrt.“
Vorratsdatenspeicherung
Zahlreiche negative Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung - Begehrlichkeiten von Justiz und
Innenministerium ufern aus - sogar Datenschutzrat gegen derzeitigen Gesetzesentwurf - Rechtsstaat und
staatliche Sicherheit durch Begehrlichkeiten massiv gefährdet - Keine Umsetzung solange nicht alle
Zweifel an Rechtsstaatlichkeit beseitigt
Zahlreiche negative Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung
Enormes Echo verursachte der Aufruf der ARGE DATEN, Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung
abzugeben. Waren es Ende letzter Woche nur gezählte zwei Stellungnahmen, kehrte sich diese Woche das
Bild. Nach der ARGE DATEN - Stellungnahme, die als Dritte einlangte haben sich nunmehr 46 Organisationen und Personen meist kritisch bis ablehnend zum Gesetzesentwurf geäußert
Darüber hinaus haben wir zahlreiche zustimmende Mails und Zusendungen zu unserer Position erhalten. Auch wenn mit 15.1.2010
die formelle Frist für Stellungnahmen abläuft, macht es Sinn auch in den nächsten Tagen und Wochen noch eine Stellungnahme
abzugeben. Diese kann frei formuliert werden oder sich an unserer Stellungnahme orientieren
Details zur Abgabe finden sich unter http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=41326jiw
Angesichts der Fülle der negativen Stellungnahmen bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten doch noch aufwachen und diesem
Anschlag auf Verfassungsrechte ablehnen
30.11.2009
EU zerbröselt Datenschutz
Swift nun endgültig in Amerika, natürlich sie (EU) will auch auf Ihre Daten zugreifen können
Diplomaten zufolge beschlossen die europäischen Innenminister am Montag in Brüssel,
US-Terrorfahndern auch weiterhin den Zugriff auf Überweisungsdaten europäischer Bürger und
Unternehmen zu ermöglichen. Deutschland, Österreich und Ungarn machten demnach durch ihre Enthaltung
den Weg frei
"Letztendlich werden wir dazu gezwungen, unsere Systeme zu öffnen", so der SWIFT-Sprecher,
"es ist zwar immer nur von den USA die Rede, aber auch die europäischen Fahnder wollen Zugriff auf
den Datenverkehr - das ist der Trick." 2006 wurde bekannt, dass die US-Fahnder ohne Abkommen auf
die Daten im SWIFT-Rechenzentrum in Virginia zugegriffen hatten
Recht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung - gibt es bestimmt keine mehr
Die Amerikaner werden nun wie die wilden offiziell Daten aus den Swift Servern ziehen, und folgende
Daten auf immer und ewig sammeln und speichern (Bic und Iban, Name, Bank, Summe und Verwendungszweck)
die lachhafte EU hat dem zugestimmt, die Fekter hat sich der Stimme enthalten! entspricht oder ist
gleichwertig einer Zustimmung
Auf diese Daten greifen bald alle zu, auch die Fekter
Swift Überweisungen sind nun offen nahezu wie ein Facebook Account, das noch gefährlichere ist
das auch andere Organisationen Wege zu den Swift Daten finden werden und das sie auch regional auf
Bankdaten zugreifen können, sobald die EU Richtlinien für Banküberweisungen überall laufen (die ja
im nächsten Jahr durchgeführt wird) - Die total machtlose EU hat hier den amerikanischen
Geheimdiensten Tür und Tor geöffnet, aufpassen wenn sie kommen (die sie eigentlich suchen haben Ihr
Geld schon lange in BAR - nur Bares ist Wahres)
26.11.2009
Widerstand gegen Data-Retention in Österreich
In Wien wird am kommenden Dienstag eine parteienübergreifende Plattform gegen die
Vorratsdatenspeicherung gegründet. Ziel von "AK Vorrat Österreich" sei es, die Umsetzung der
Data-Retention-Richtlinie zu verhindern, da diese der österreichischen Verfassung widerspreche, so die
Organisation
Mit der Data-Retention werden pauschal alle Telefon- und Internet-Kontakte sowie Handystandortdaten
in Österreich erfasst, für sechs Monate gespeichert und den Strafverfolgern auf Anforderung zur Verfügung
gestellt
Sie wollen alles wissen !
Optionale Datenfelder
Während in Österreich noch über den Gesetzestext zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung
diskutiert wird, arbeiten Polizei und Geheimdienste im Telekomstandardisierungsinstitut (ETSI) bereits
eine neue Serie von "optionalen" Datenfeldern in den Überwachungsstandard ein:
Einzelabrechnungen, Bankverbindung, Volumen von Up- und Downloads. Sie wollen alle Details über die
Bewegungen der Bürger in den Netzen erfassen
25.11.2009
Krankenstandsdaten - Post
Nach den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sind nun auch bei der börsennotierten, aber
mehrheitlich staatlichen Post AG illegale Aufzeichnungen über Diagnosedaten von Mitarbeitern
aufgeflogen, wie das Nachrichtenmagazin "News" berichtete
"So etwas ist nicht akzeptabel", sagte Post-Generaldirektor Georg Pölzl heute zur
APA. "Wir haben sofort nach bekannt werden die Revision daraufgesetzt." Er könne ausschließen,
dass die Unternehmensführung so etwas anordne. Die Post beschäftigt in Österreich 21.600 Mitarbeiter
Wenn es Fälle dieser Art gebe, könne es sich nur um Einzelfälle handeln - "wir werden das lückenlos
aufklären". Die Formulare seien, wenn vorhanden, völlig veraltet. Seit 2007 gebe es einen
Verhaltenskodex, der zwischen dem Unternehmen und den Betriebsräten abgeschlossen worden sei und ganz
klar regle, wie mit der Thematik Krankenstände umzugehen sei
Sie alle wissen es und wussten es - schon lange Zeit, es ist praktisch vom Chefsessel aus alle
Daten im Überblick zu haben, wenn man's braucht - es folgen noch weitere Firmen, die
Paradeunternehmen aus Österreich machen es alle, natürlich nicht offiziell, aber auch hier gibt es
keine Konsequenzen, es wird einfach weiter gemacht
24.11.2009
Die Zukunft ! schon Heute
Die britische Polizei nimmt nach Erkenntnissen einer Regierungskommission immer wieder Unschuldige
ausschließlich zur Gewinnung ihrer DNA-Daten fest. Mittlerweile seien auf diese Weise die genetischen
Profile von knapp drei Vierteln aller schwarzen Männer zwischen 18 und 35 Jahren in der britischen
DNA-Datenbank gespeichert, wie die Kommission für Humangenetik heute mitteilte
Derzeit also nur von Schwarzen, die "anderen" werden folgen
07.11.2009
Der absolute Wahnsinn!
TILAK Klinik gibt (verkauft)
Patientendaten weiter
Der Daten Horror hat auch hier zugeschlagen: Die verantwortlichen gehören der Justiz ausgeliefert, warum
ist so etwas möglich
Tausende Patientendaten samt Blut- oder Harnproben soll die Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH (Tilak)
in den vergangenen Jahren an eine Bio Technik Firma weitergegeben haben. Laut "Profil"
sollen es rund 40.000 Datensätze und Proben gewesen sein (halb Tirol) - Und dieser Tilak Chef
Deflorian meint noch lapidar dass alles rechtskonform geschehen sei. 2004 habe es keine gesetzliche
Regelung gegeben, darum habe man die anonymisierten Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Patienten
weitergegeben. Seit 2005 werde das Einverständnis eingeholt (Annahme: Datensätze der Krankenhäuser
haben aber Strichcodes die fast jeder Scanner auslesen kann..)
05.11.2009
Krankenstandsdaten - Arbeitsgericht stellt ÖBB schlechte
Diagnose
Nichtbeförderte Lokführer bekamen vor Arbeitsgericht in der Causa Krankenstandsdaten recht
Wien - Strafrechtlich stellt die ÖBB-Krankendatenaffäre möglicherweise keine Verfehlung dar.
Arbeitsrechtlich schon. Denn die ÖBB hat Diagnosedaten widerrechtlich erfasst, gespeichert und
gemeinsam mit Krankenstandsdaten verwendet, um dienstrechtliche Vorrückungen zu verwehren.
Das von Richter Andreas Freundorfer am Arbeits- und Sozialgericht Wien gesprochene (noch nicht
rechtskräftige) Urteil spricht eine klare Sprache: "Die beklagte Partei ist schuldig, ... es ist
zu unterlassen, bei den Bewerbern die Gründe (Diagnose) für Krankenstände in einem bestimmten
Kalenderjahr zu erfragen oder erfragen zu lassen und im System zu hinterlegen", heißt es in dem
Urteil, das dem Standard vorliegt
04.11.2009
Auch die österreichischen Rechtsanwälte warnen !
Rechtsanwälte warnen vor "gläsernem Menschen"
Die österreichischen Rechtsanwälte warnen vor dem "gläsernen Menschen" und fordern die
Rücknahme überschießender Überwachungsmaßnahmen. Bei einer Pressekonferenz kritisierte der Präsident
des Rechtsanwaltskammertages, Gerhard Benn-Ibler, heute die Einschränkung der Freiheit im Namen der
Sicherheit
Mehr Videoüberwachung in Gemeindebauten geplant
15.10.2009 - Die Stadt Wien ist mit dem Einsatz von Videokameras in Gemeindebauten zufrieden und will ihn
fortsetzen und ausweiten. Seit April 2008 überwachen die Kameras acht Gemeindebauten. Der Testbetrieb
endet im Dezember
Doch wie auch in London wird es ihnen nicht das bringen was sie unter dem Vorwand betreiben, es
ist einfacher dann später generell zu überwachen, was mal da ist kommt nicht mehr weg (Wer
überwacht die Überwacher)
ÖBB Krankenstand
ÖBB-Chef Peter Klugar räumt Fehler bei der Affäre um die illegal aufgezeichneten Diagnosedaten
über Bahnmitarbeiter ein. Möglicherweise habe man "zu spät reagiert", sagte Klugar am
Montagabend im Zigarrenclub in Wien. Mittlerweile sei das System von solchen Dingen befreit, für das
Image der Bahn sei das aber eine unangenehme Situation. Auch bei Verspätungen vor allem auf er Südbahnstrecke
habe man das Problem "wieder im Griff"
... Offensichtlich sollte man endlich die ÖBB (und auch andere Firmen) von den Managern
befreien
Krankenakten und Krankenstandsaufzeichnung
19.09.2009 - Wenn die Chefs so tun als wüssten sie von nichts - haben sie die Firma nicht im Griff ! Sehr viele
österreichische Parade Unternehmen haben Krankenstandsaufzeichnungen und sie benutzen diese auch -
und sie haben Betriebsräte die das auch wissen ! Und es gibt Firmen wo diese Aufzeichnungen fast
öffentlich als Aushang herumhängen - eine widerliche Art
ÖBB Krankenakten
Während ÖBB-Vorstandschef Klugar am Mittwoch über einen Sprecher versicherte, nichts über das
Sammeln von Krankenstandsdaten gewusst zu haben, hat sich am Abend der ehemalige ÖBB-Personalchef
Franz Nigl zu Wort gemeldet. Er gestand im Zusammenhang mit den Krankenakten Fehler ein, für die er
sich bei den Mitarbeitern "entschuldigen möchte". Gleichzeitig betonte Nigl, dass das
Management Kenntnis über die Aktivitäten gegen den "Missbrauch von Krankenstand" gehabt
habe
Wobei man noch schreiben sollte dass die ÖBB insgesamt krank ist !
Was darf der Chef
Einen ordentlichen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, zumutbare Arbeit anschaffen und pünktlich
Löhne bezahlen, warum dann so viele Chefs und Chefinnen immer mehr wissen wollen ist mir persönlich
schleierhaft, meist sind Fehler im (Firmen) System verantwortlich für weiteres..
10.09.2009 - Was darf der Chef, Chefin wirklich
E-Mails: Der Arbeitgeber darf NICHT in Privatmails der Arbeitnehmer, innen Einsicht
nehmen - und zwar unabhängig davon ob die Privatnutzung des Computers erlaubt ist oder nicht! Aber
auch die Einsichtnahme in dienstliche Mails wird nur nach Interessensabwägung und vorheriger
Ankündigung zulässig sein. Gerade in Hinblick auf die moderne Computertechnik gilt der Grundsatz,
dass der Arbeitgeber nicht alles darf was er (technisch) könnte
Telefonüberwachung: Das heimliche Abhören oder Aufzeichnen von Telefongesprächen der
Arbeitnehmer, innen - nicht nur von Privatgesprächen, sondern auch von dienstlichen Gesprächen! -
ist jedenfalls unzulässig. Das ergibt sich überdies aus dem Schutz des (externen) Gesprächpartners,
der natürlich davon ausgehen darf, dass das Gespräch unter den Teilnehmern bleibt
Videoüberwachung: Kontrollmaßnahmen wie die Videoüberwachung, die die Menschenwürde
berühren, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrates eingesetzt werden, wo es
keinen Betriebsrat gibt, nur mit Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmer. Ausserdem muss
die Genehmigung der Datenschutzkommission und die Registrierung beim Datenverarbeitungsregister
eingeholt werden, bevor eine Videoüberwachung aufgenommen werden darf!
Hilfe und Infos zum Thema
(Auch wenn ein Betriebsrat dies erlaubte, kann dennoch dagegen Einspruch gemacht werden, einfach
SAGEN! das etwas nicht in Ordnung ist, des weiteren berichten wir hier von derartigen Fällen -
Alber-NET - und Arge Daten)
07.09.2009
- 2009-09-07 Schulbeginn: BM Claudia Schmied betreibt Grundrechtsverletzungen
- 2009-09-04 Welche Anfragen dürfen Callcenter beantworten?
- 2009-09-03 Blog-Nutzung im Onlinemarketing
- 2009-09-01 Gesundheitsdaten und Sicherung der Privatsphäre
Schulbeginn: BM Claudia Schmied betreibt Grundrechtsverletzungen
Frau Bundeminister Schmied ist wortbrüchig bei der Sanierung der Bildungsdokumentation - auch in der Schule nicht auf Demokratie und
Grundrechte vergessen! Üblicherweise werden Schulnoten zu Schulende verteilt, für die Unterrichtsministerin gibt es jedoch eine Bewertung zu Schulbeginn. Vier
Themenkreise sollen den Leistungsstand in den Fächern Demokratie, Privatsphäre, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
verdeutlichen
Datenfriedhof Bildungsdokumentation
Seit sieben Jahren werden Unmengen persönlicher Schülerdaten gesammelt. Von Ministerin Gehrer als Bildungsdokumentation eingeführt, wird der
Datendinosaurier von Ministerin Schmied unverdrossen weiter am Leben erhalten. Die Beweggründe von Gehrer, Schüssel und Neugebauer waren klar. Das neu
eingeführte Bildungsdokumentationsgesetz suggeriert, dass es bisher zu wenig Bildungsdaten gäbe, man nicht wisse was in den Schulen los sei, warum
Österreichs Bildungsergebnisse im internationalen Vergleich immer weiter zurückfallen. Die Bildungsdokumentation wurde so breit angelegt, dass erst
nach Jahren, nach Jahrzehnten brauchbare Auswertungen möglich sind. Bis dahin? Bis dahin kann erfolgreich jede Bildungsreform unter Hinweis auf fehlende
Daten verhindert werden
Soweit so leicht durchschaubar. Welches Interesse hat jedoch BM Schmied am Datenfriedhof? 2007, neu im Amt, gab es eine kurze
Schrecksekunde. Sie habe gar nicht gewusst, dass es ein derartiges Datenungetüm gebe, das müsse man reformieren. Eine Kommission schafft 2007 ein Reförmchen, doch für 2009
verspricht die Ministerin, werde man auf die Verknüpfung aller Schülerdaten mit der Sozialversicherungsnummer verzichten.
Passiert ist, wie in vielen anderen Bildungsfragen, genau NULL. Ein glatter Ministerwortbruch. Viele dutzend Millionen Euro hat die Bildungsdokumentation
bisher gekostet, brauchbare Auswertungen fehlen noch immer. Geldmittel die im Bildungsbereich hinten und vorne fehlen, ein Fall für den
Rechnungshof
Ganz im Gegenteil benutzen Behörden das Bildungsdokumentationsgestz zur Schikane besorgter Eltern. Ein vierfacher Familienvater, der aus guten Gründen
die Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer verweigerte, steht jetzt schon im dritten Jahr in einem Strafverfahren und wurde zuletzt zu 100 Euro Strafe
verdonnert. Das ist mehr, als ein wildgewordener Autofahrer der mit 60 km/h durch eine Wohnstraße braust und dabei Menschenleben gefährdet,
zahlen muss.
Fach Demokratie und Verlässlichkeit: Nicht genügend
Weitere schulische Grundrechtsprobleme:
- Schnüffelaktion im PISA-Windschatten
- Religionsbekenntnis als Bildungsqualifikation?
- Datenkeilen für Banken
Bundesministerin sollte endlich ihre Hausaufgaben machen
Schule ist für die junge Generation auch ein erstes Spiegelbild in Sachen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung der Grund- und Menschenrechte.
Hier sollen Kinder und Jugendliche die Vorzüge demokratischer Wertesysteme lernen. Was sie heute allzuoft lernen ist, dass Gesetze für die anderen
gelten, dass Privatsphäre ein Wunsch von Querulanten ist, die eigene Familie zu bespitzeln ist und das Religionsbekenntnis zur Berufsqualifikation gehört
In den wichtigen Grundrechtsfächern musste Frau Unterrichtsminister ein glattes Nichtgenügend gegeben werden. Aber: neues Schuljahr, neue Chancen,
auch für eine Ministerin. Das ausführliche Zeugnis - in Form eines offenen Briefes (ftp://ftp.freenet.at/bil/bm-schmied-grundrechte-090824.pdf) - erging
per Post! Wir freuen uns schon auf die Reaktion
Welche Anfragen dürfen Callcenter beantworten?
Immer mehr Unternehmen verlagern Service- und Kundendienstleistungen an Call-Center - was betriebswirtschaftlich zu Ersparnissen führen kann, kann
datenschutzrechtlich weitreichende Probleme verursachen - richtiges Verhalten muss schon bei der Planung des Callcenter-Einsatzes berücksichtigt werden
Heute werden schon fast alle Kerntätigkeiten eines Unternehmens in Callcenter ausgelagert. Kundenbestellungen, Fragen zur Rechnungslegung,
Kundenreklamationen, Mahnwesen oder Supportleistungen. Selbst Telefon-Banking wird längst in Callcenter
ausgelagert
In vielen Fällen werden externe Dienstleister, die mehrere Unternehmen betreuen, für diese Callcenter-Tätigkeiten herangezogen. Die Betreuung erfolgt
meist durch stundenweise engagierten Callcenter-Agents, die in die Tätigkeit ihrer Auftraggeber und deren Kundenstruktur keinen Einblick
haben
Dienstleistervereinbarung notwendig
Entschließt sich ein Unternehmen, z.B. ein Energieversorger, ein externes Callcenter in Anspruch zu nehmen, muss es - neben den wirtschaftlichen
Vereinbarungen - auch eine Dienstleistervereinbarung nach DSG §10 (http://www2.argedaten.at/recht/dsg210__.htm) abschließen. Dazu ist die
Schriftform erforderlich (Muster siehe Argedaten ) Merkmal einer derartigen Vereinbarung ist, dass die Kundendaten, die dem
Callcenter überlassen oder ermittelt werden ausschließlich für den Auftraggeber verwendet werden und in keinster Weise mit Daten anderer Kunden
des Callcenters abgeglichen werden oder weitergegeben werden dürfen. Eine Selbstverständlichkeit, die in den letzten Jahren in Deutschland mehrfach
verletzt wurde
Weitere Themen:
- Welche Informationen dürfen an Anrufer weitergegeben werden?
- Unzulässige Auskünfte an Dritte häufen sich
- Zeitgerechte Vorkehrung notwendig
- Datenschutzverletzung oder Kundenverärgerung?
- Bei internationaler Callcenter-Nutzung sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich
Vorbeugen ist besser als Schadensbegrenzung
Ordentliche Dienstleisterverträge, eine transparente Informationspolitik über den Callcenter-Betreiber und den Standort, genehmigter internationaler
Datenverkehr, Vereinbarung "intelligenter" Identifikationsmerkmale - die leicht zu merken aber schwer zu erraten sind - und Vorsorge für
Vertretungsfälle sind die "Hausaufgaben" die vor Start eines Callcenters gelöst werden müssen
Gesundheitsdaten und Sicherung der Privatsphäre
Gesundheitsdaten sind sensible Daten - Arztordination als Teil der persönlichen Privatsphäre - Gesamtkonzeptionen fehlen - Gefahr an der
IT-Hintertür - Probleme in der Umsetzung von gut gemeinten Richtlinien - Konzeptloser Trend zur Selbstbedienungsmedizin
Die wichtigsten Datenschutzforderungen
- Klare und auch für den Laien erkennbare Funktionstrennung einer Sozialversicherungskarte von anderen
Funktionen
- Initiative zur Realisierung einer einfachen, universell verwendbaren, nicht-elektronischen Notfallskarte, die auf die indivduellen Anforderungen
eines Patienten Rücksicht nimmt
- Ein Gesundheitstelematikgesetz, das nicht nur technische Sicherheit vorschreibt, sondern auch die Datenschutzrechte der Betroffenen und Ärzte im
Detail regelt (inklusive eines umfassenden Informationsrechts wer welche medizinische Daten von Patienten ermittelt bzw. übermittelt hat)
- Aufsichtsstellen, die personell und technisch ausreichend ausgestattet sind um die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen und die IT-Anwender
geeignet beraten, aufklären und informieren
- Standardisierte Zustimmungserklärungen bezüglich der Weiterverwendung von Gesundheitsdaten, die die bestmögliche Information der Patienten
sichern
- Klare Vorgaben von Privacy-Maßnahmen und -Regeln die im Online-Gesunheitswesen einzuhalten sind (inkl. erheblichen
Sanktionsmöglichkeiten bei Datenmißbrauch)
mehr Online: Arge Daten
Blog-Nutzung im Onlinemarketing
Wozu braucht eine Firma überhaupt einen Blog? - Was veröffenticht man darauf am besten? - Was ist zu beachten? - Und welche Nutzen sind daraus zu ziehen?
Blogs. Mittlerweile kennt diese "virtuellen Tagebücher" zur online Informations-Verbreitung beinahe jeder. Man begegnet ihnen auf Kultur- und
Veranstaltungswebsites, Politiker nutzen sie zur besseren Selbstdarstellung und auch in der Firma meinte kürzlich der Vorgesetzte "Wir brauchen auch
einen. Lassen Sie sich etwas einfallen"
Löschungsanspruch gegenüber Wirtschaftsauskunftsdiensten & Banken
Wirtschaftsauskunftsdienste verweigern immer wieder rechtswidrig die Löschung von Daten aus ihren "schwarzen" Listen - eine OGH-Entscheidung (6 Ob 195/08g) hat nunmehr eindeutig festgestellt, dass ein Löschungsanspruch besteht - dieser Löschungsanspruch kann auch gegen Banken ausgeübt werden, wenn sie Daten an KKE und Warnliste weitergeben
Wie erlangt der Betroffene Kenntnis, welche Daten über ihn bei den Wirtschaftsauskunftsdiensten gespeichert werden?
Meist erfährt ein Betroffener indirekt von der Aufnahme in eine derartige Liste, indem ihm ein Handy-Vertrag, ein Versand- oder Leasinggeschäft, ein Kredit, eine Versicherung oder eine Kontoeröffnung verweigert wird oder etwa auch indem eine Lieferung auf Rechnung verweigert wird und Vorauszahlung oder Barzahlung verlangt wird. Auch kurze Zahlungsziele oder schlechte Lieferkonditionen können ein Indiz für derartige Einträge sein
- Rechte bei Weigerung der Löschung bis zur Löschungsklage
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