Lohnpfändungen Tipps 2009 - Pfändungs Faqs Österreich

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Lohnpfändungen Tipps 2009 - Pfändungs Faqs Österreich

Lohnpfändungen Tipps 2009 für Pfändungen in Österreich was nicht gepfändet wird bzw unpfändbar ist

Lohnpfändungen Tipps 2009 Unerklärliche Abzüge am Lohnzettel?

Fragen und Antworten aus den vergangenen Tagen ! nur mit Österreich Bezug

  • Eine Kontopfändung - bei gleichzeitiger Lohnpfändung?
  • Leider wird Ihr Weihnachtsgeld gepfändet, fast alle Einkünfte, aber:
  • Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld darf nicht zusammengerechnet werden mit normalem Lohn
  • Taggeld Pfändbar ? wenn Taggeld SV Frei und Steuerfrei ist = NICHT Pfändbar
  • Überstunden Pfändung (ein gutes Thema = mein Thema - weiter unten)

Die Anfragen und Besuche werden leider immer mehr, falls sich wichtige Pfändungsfragen ergeben und nicht auf dieser Seite sind bitte per eMail, die Antworten werden dann umgehend auf dieser Seite eingetragen - albernet


Lohnpfändungen Tipps Kontopfändung in Österreich möglich ???

Bank Konto Pfändung wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht für normale Arbeiter !! (glauben wir)

Immer mehr Zugriffe wegen Kontopfändung in Österreich. Bisher dacht ich das gibt es nicht ! So behandelt werden Selbständige (oder gegen) In den vollkommen überlasteten Gerichtsseiten tauchen aber nun vermehrt doch die Kontopfändung auf, allerdings wenn du schon in Privatkonkurs bist oder eben Insolvent, es wäre ja total fatal wenn dein Einkommen eh schon gepfändet ist, wenn dann noch das Konto auch gepfändet wird, da es so etwas in Deutschland gibt, wollen wir nicht hoffen das es so krass auch nach Österreich kommt 2009

  • Schreiben sie bitte über Kontopfändung: albernet

Hier eines: Nach dem Gesetz sind bestimmte Einkünfte eines Schuldners vor einer Kontopfändung des Gläubigers geschützt (Arbeitseinkommen bis zur Pfändungsfreigrenze, Erziehungsgeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsrenten etc.). Pfändet der Gläubiger den einer Mitschuldnerin und Ehefrau zustehenden Auszahlungsanspruch aus einem Girokontovertrag, können die Eheleute die Vollstreckung abwenden, soweit das Guthaben auf dem Girokonto aus der Überweisung von unpfändbarem Arbeitseinkommen des Ehemannes herrührt

  • Recht und Gericht in Österreich: Kontopfändung Homepage

Lohnpfändungen Tipps Kontopfändung durch das Finanzamt

01.12.2010 - Die Kontopfändung gehört zweifellos zu den Angstvorstellungen jedes Steuerzahlers. Vor dem Hintergrund seines langjährigen Engagements in Konflikten mit der Finanzverwaltung berichtet Steuerberater und Privatdozent Günter Zielinski über die Ursachen und den richtigen Umgang mit einer drohenden Kontopfändung


Lohnpfändungen Tipps Leben am Existenzminimum

Leben oder einfach nur überleben? 720.000 Österreicherinnen und Österreicher stehen derzeit finanziell auf der Kippe. Und die Zahl der Menschen die ums tägliche überleben kämpfen steigt kontinuierlich. Für viele kommt das finanzielle Aus durch einen Schicksalsschlag. Ob nach Verlust des Arbeitsplatzes, einer Scheidung oder wegen einer Erkrankung. Als letzter Ausweg bleibt dann oft nur noch der Weg in den Privatkonkurs. ATV Die Reportage berichtet über den alltäglichen und verzweifelten Kampf von Menschen die sich das Leben nicht mehr leisten können

  • ATV Reportage: Leben am Existenzminimum (war am 30.9.2009 02:20)

Lohnpfändungen Tipps Existenzminimum

Beim Existenzminimum handelt es sich (im exekutionsrechtlichen Sinn) um jenen Betrag, der bei Exekution auf beschränkt pfändbare Forderungen (z.B. das Arbeitseinkommen) unpfändbar ist und somit dem Schuldner oder der Schuldnerin verbleiben muss. Die Berechnung des unpfändbaren Freibetrags, des sogenannten Existenzminimums, richtet sich einerseits nach der Einkommenshöhe und andererseits nach den Unterhaltspflichten . des Schuldners oder der Schuldnerin

Der "Grundbetrag" des Existenzminimums ist unmittelbar an den Ausgleichszulagenrichtsatz gekoppelt. Bei höherem Einkommen gebühren dem Schuldner oder der Schuldnerin überdies (als Teil des Existenzminimums) sogenannte "Steigerungsbeträge"


Tipps zu Lohnpfändungen, Schuldenfrei, Schuldenberatung

  1. Seit nett zu deinem Chef, Chefin, Lohnbüro, sie können nichts dafür, sie könnten dich auch kündigen
  2. Die Pfändung an sich macht deine Firma zum Schuldner solange du für diese Firma arbeitest
  3. Die zuständigen kennen sich oftmals nicht aus, untenstehende Liste und Infos daher genau lesen
  4. Falls du am EX-Minimum leben musst (so wie ich) sofort alles einschränken, kein Vorschuss, keine neuen Schulden
  5. Die Höhe des Schuldenbergs bestimmt nun das weitere Leben, Privatkonkurs oder Abzahlung bis schuldenfrei
  6. Privatkonkurse sind nicht ohne Schwierigkeiten für deine Zukunft und sind gut zu überlegen
  7. Schuldenberatung Homepage

Als Österreicher im Ausland arbeiten mit Gehalts- oder Lohnpfändung?

Hilft Dir nicht wirklich.. nach 6 Wochen im Ausland erhältst Du den Lohn steuerfrei und deine Pfändungen steigen dadurch auf riesige Summen! (Siehe auch die neue Ex-Minimum-Liste)

Ist natürlich auch abhängig wie hoch die Summe ist die gepfändet wird, ist es real rückzahlbar dann solltest schon ins Ausland gehen

Nicht Pfändbar

Auslöse im Ausland ist natürlich Steuerfrei und SV-Frei

und wird nicht gepfändet (Lohnpfändung Österreich) das muss man eben gegenüberstellen ob sich das auszahlt - ob es Dir persönlich das wert ist ! (mir nicht)

Beste Alternative wo Dir am Ende das meiste bleibt ! (für Österreicher)

Steuer und SV freie Auslöse durch Montagetätigkeit in Österreich!!

  • Ab 120 Kilometer Entfernung möglich - eine Auslöse die nicht gepfändet wird
  • zb: als Wiener in Graz arbeiten und das Zimmer von der Firma bezahlen lassen, ebenso als Steirer eben in Wien arbeiten usw..
  • ( Alle Informationen beziehen sich vorerst immer auf Leiharbeiter ! in Österreich )

Unpfändbar

Sozialversicherungsfreie und Lohnsteuerfreie Beträge (nur beide zusammen) sind nicht pfändbar

es gibt natürlich einige Zulagen/Beiträge die nicht SV oder LST pflichtig sind - die erscheinen dann am Lohnzettel als SV Frei oder Lst Frei gesondert ! wenn diese also LST und SV frei sind ( bei mir die Auslöse Taggeld Kilometergeld ) das wird dann nicht gepfändet ! ( die bekomm ich dann zu den 936,00 noch dazu, das geht manchmal wieder, aber 460 sind weg und werden durch eine Art Freifahrtsschein für Banken und Inkasso durch unsere Gerichte mit Zinsen Zinseszinsen und Gebühren meist komplett aufgefressen das heisst ich zahl wohl ! aber die Schulden die ich hab werden nicht weniger)


Gehalts-Pfändungen und Existenzminimum - Österreich

Überstunden Pfändung ! Existenz Minimum Österreich !

Leider ist es in Österreich so das Du fast gar nichts hast von Überstunden ! wenn Du unter die Räder gekommen bist ( egal wie auch immer ) dann schlagen die Behörden Dir die Türen zu ! Jedes SV und Lohnsteuer Pflichtige Einkommen unterliegt auch der Pfändung und zwar progressiv aus der Exmin-Broschüre Pfändungsliste

Beispiel: Lohn = 1800 Brutto ergibt nach Abzug SV und LST = 1200 Netto (Laut Liste - 1200 bis 1219 Nettolohn - sind daher 900,40 unpfändbar ! - bei Unterhaltspflichten erhöht sich das natürlich) ! Machst Du nun Überstunden zb 20 Stunden bekommst Du (Beispiel) + 300 Euro = 2100 Brutto = 1300 Netto (ist der unpfändbar Teil 930,40) !

FAZIT ! Du bekommst Netto 30 Euro für 20 Überstunden !

FAZIT ! Du bekommst Netto 30 Euro für 20 Überstunden ! ( eine Existenzgefährdende Tatsache in Österreich - Niemand hilft Dir - Ich Habe es schon versucht ! Niemand interessiert es in Österreich wenn Du gepfändet wirst wie Du auskommst um überhaupt zu arbeiten um zu überleben ! und um die Pfändungen auch zu bezahlen )

einige Anfragen an das BM Justiz in den letzten Jahren 3x ob Sie nicht die Überstunden Zuschläge aus der Liste herausnehmen könnten, damit ich mir die Arbeit leisten kann - wurden nicht einmal beantwortet ! Nicht ein Muh und Mäh vom BM !

FAZIT 2: 2008 war es extrem Schwer mit unter 1000 Euro zu überleben und so weiter zu wurschteln - Klar ich habe keine neuen Schulden aber die "alten" werden nicht weniger - einziger und wohl auch ratsamer Ausweg - Privatkonkurs ! - Die Wege sind einfach - zuerst Schuldnerberatung - wenn du einen Termin bekommst.. Auch eine Übergabe an einen Rechtsanwalt geht - kostet aber 1000 Euro ( ist es ohne nachzudenken wert, wenn ich die auch hätte ) .. Ich berichte dann weiter..


Lohnpfändungen Tipps Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld Pfändung - Beispiel

Lohnpfändung Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld ist gleich wie bei Lohn oder Gehalt und darf nicht zusammengerechnet werden !!

Beispiel: Du bekommst 1400 Netto Lohn und 1450 Netto Weihnachtsgeld (19.11)

  • Existenzminimum aus Exim Broschüre! Genau Lesen bitte! 960,40 ist Minimum (Abzug Pfändung 433,60)
  • Weihnachtsgeld - Urlaubsgeld wird genauso berechnet aber extra !
  • Nicht zusammenzählen ( Das wäre fatal ) also WG 1450 netto ein wenig mehr (Abzug ca. 477,60)

Du bekommst dann ausbezahlt, überwiesen:

  • 1938,80 (ca. Beispiel, Abzug Gesamt Pfändung = 911,20) + bis zu 8 Euro für Arbeitgeber

Abweichungen gibt es natürlich wenn Du Kinder und Unterhaltspflichten hast !


Fahrnisexekution und Zeitpunkt der Pfändung

wenn eine Einkommensexekution nicht möglich ist und eine Fahrnisexekution beantragt wird

es ist schon so dass alles was versteigerbar ist, auch gepfändet wird und das liegt fast immer im Ermessen des Gerichtsvollziehers ! Dieser ist bei schon ausgeschriebenen Exekutionstitel Ihre einzige Hilfe und am besten man einigt sich mit ihm persönlich auf eine Rate oder ein Teil der beweglichen Sachen !

bitte nie an Inkassobüro zahlen immer an den Gläubiger direkt oder Rechtsanwalt


Existenzminimum 2009 Tabelle - gültig für Österreicher

Pfändung Nettolohn über Arbeitgeber (deine Firma) gültig schon ab 1.11.2008

Steigerungsbeträge

Bei höherem Einkommen gebühren dem Schuldner oder der Schuldnerin überdies (als Teil des Existenzminimums) sogenannte "Steigerungsbeträge"

zb: Deine Firma muss anhand dieser Tabelle deinen Lohn ausbezahlen, Du bekommst zb 1400 netto aber nur 960,40 überwiesen, auch kann deine Firma einen Betrag für diese Tätigkeit der Gehaltspfändung einbehalten zwischen 4 und 8 Euro


Broschüre für Arbeitgeber zur Berechnung des Existenzminimums

  • Arbeitgeber als Drittschuldner - Informationsbroschüre und Existenzminimumtabellen Justiz Home

Unterhalt

Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Anspruch auf Unterhalt haben unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Kinder, Eltern, Ehepartner oder Ehepartnerin. Unterhaltsleistungen werden in Form von Naturalunterhalt (z.B. Beistellung einer Wohnung, Nahrungsmittel, Bekleidung, Taschengeld) oder Geldunterhalt erbracht

Unterhaltsexistenzminimum = Härtere Regeln

Bei Unterhalts Existenzminimum Pfändung gelten natürlich härtere Regeln ! Es geht um einiges weiter herunter als obige Tabelle, wo Du ja diese Unterhaltspflicht noch selber zahlen kannst/musst

  • Arbeitgeber als Drittschuldner - Informationsbroschüre und Existenzminimumtabellen Justiz Home

Bundesministerium für Justiz Stand: Jänner 2009

PDF Dokumente vom BMJ, steht zwar 2008 darauf, sind aber aktuelle gültige - Die Links zum Bundesministerium werden andauernd geändert, auch die BMJ Homepage wurde in den letzten 3 Jahren 4 mal umgebaut !


Anspruch auf Ausgleichszulage - Vergünstigungen

Bezieher und Bezieherinnen einer Ausgleichszulage sind von der Rezeptgebühr und vom Service-Entgelt für die e-card als auch von den Rundfunkgebühren befreit bzw. können einen Antrag auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt stellen

Darüber hinaus ist die Gewährung von weiteren Beihilfen und Ermäßigungen möglich. Entsprechende Auskünfte über diese Leistungen erteilt zum Beispiel das jeweilige Wohnsitzfinanzamt, das Gemeindeamt oder das jeweilige Amt der Landesregierung bzw auch die Österreichische Bundesbahn (ÖBB) oder sonstige Verkehrsbetreiber


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