Sonderzahlungen Ansprüche Zeitarbeit Österreich - Alber Homepage
              Ansprüche für Sonderzahlungen Urlaubsgeld Weihnachtsgeld sind vom Kollektivvertrag geregelt, unbezahlter Urlaub, Ersatzleistung bei Beendigung
              
              Viele Errungenschaften wie Urlaub und Weihnachtsgeld sind nicht gesetzlich garantiert, sondern von Gewerkschaften in Kollektivverträgen erkämpft - Der Kollektivvertrag regelt Ansprüche, die nicht im Gesetz stehen
              
                      Thema Weihnachtsgeld:
                      Anspruch auf Weihnachtsgeld
                      Weihnachtsremuneration durch
                      Kollektivvertrag
                      In den Tagen vor und nach Weihnachten häufen sich wie jedes Jahr die
                      Anfragen: Ratsuchenden wollen wissen, wann sie endlich das
                      Weihnachtsgeld erhalten werden (bzw. müssen). Heuer sind viele Arbeitnehmer Innen bei Verzögerung auch besonders alarmiert, weil
                      Schwierigkeiten bei der Auszahlung des „Weihnachtsgeldes“ ein
                      Hinweis auf massive Probleme im Unternehmen sein können
                      Dabei ist den wenigsten Beschäftigten nicht bewusst, dass ein einheitlicher gesetzlicher Anspruch auf die sogenannte Weihnachtsremuneration nicht besteht. Die genaue Berechnung des auszuzahlenden Betrages ist nicht immer einfach und hängt von Berufssparte, Arbeitsvertrag und Beschäftigungsdauer ab. Hier die wichtigsten Regeln und einige Beispiele
                      Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
              
              Arbeitnehmer Innen haben dann Anspruch auf die
                        Weihnachtsremuneration, wenn diese
                        
                          - in einem Kollektivvertrag oder
                          
 - in einem Arbeitsvertrag festgelegt ist oder
                          
 - wenn der Arbeitgeber schon mehrere Jahre Weihnachtsgeld
                            ausbezahlt hat
 
                        
                        Ist die Höhe bzw. Berechnung des Weihnachtsgeldes in verschiedenen Berufen
                        unterschiedlich ?
                        Viele Arbeitnehmer Innen sind der irrigen Meinung, dass in allen Arbeitsverhältnissen das „Weihnachtsgeld“ als zusätzlicher Monatslohn berechnet wird, nicht besteuert wird und jedem zusteht. In Wahrheit regeln vor allem die Kollektivverträge im Detail die Höhe und Berechnung des „Weihnachtsgeldes“, das von Branche zu Branche unterschiedlich sein kann
                        Beispiele:
                        Handelsangestellte (zB. Regalbetreuerin, Kassierin in einem Supermarkt, Verkäuferin in einem Textilgeschäft):
                        Das „Weihnachtsgeld“ ist spätestens am 1. Dezember fällig
                        Höhe: 100 Prozent des Novembergehalts, bei Teilzeit: der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Fälligkeit. Keine Anspruch auf Weihnachtsremuneration haben aber Platzvertreter mit Provision oder Reisender mit
                        Provision
                        Holz- u. Kunststoffverarbeitendes Gewerbe: Das „Weihnachtsgeld“ ist spätestens am ersten Freitag im Dezember fällig
                        Die Fällig kann aber einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geändert werden, die Zahlung muss aber bis spätestens 31. März des folgendes Jahres erfolgen.
                        Höhe: Nach mindestens 1 Jahr Beschäftigung im Betrieb stehen 3,5 Wochenlöhne zu. Nach vollen 5 Jahren im Betrieb sind es 4 Wochenlöhne.
                        Bei Akkordarbeitern wird der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen
                        berechnet
                        Bestatter und Werbe-Branche: Weder Arbeiter noch Angestellte haben in diesen Branchen einen kollektivvertraglichen Anspruch auf ein
                        "Weihnachtsgeld"
                        Eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe: (zB. Schlosser, Landmaschinenbauer, Spengler und Kupferschmiede, Elektriker, Gürtler, Sanitär- Heizungsinstallateure, Mechaniker, Schmiede, Kfz-Mechaniker, Bandagisten und Orthopädiemechaniker, Optiker,
                        Uhrmacher)
                        Arbeiter stehen 4,33 Wochenlöhne zu, Angestellten steht 1 Monatsgehalt zu
                        Gastgewerbe: Arbeiter: Halbe Jahresremuneration, das ist ab einer Betriebszugehörigkeit von 2 Monaten 1 KV-Monatslohn plus 15 %, maximal aber bis zur Höhe des tatsächlich ins Verdienen gebrachten
                        Lohnes
                        Angestellte: Halbe Jahresremuneration in der Höhe eines KV-Monatsgehaltes plus 15 %, maximal aber bis zur Höhe des tatsächlichen
                        Gehaltes
                        Wichtig: Das volle Urlaubs-/Weihnachtsgeld erhalten Sie, wenn Sie während des ganzen Kalenderjahres im Betrieb beschäftigt waren. Wenn Sie kein ganzes Jahr in der Firma beschäftigt waren, wird das Urlaubs-/Weihnachtsgeld meist nur anteilig
                        ausbezahlt
              Was kann ich tun, wenn das „Weihnachtsgeld“ trotz Fälligkeit nicht überwiesen oder nur ein Teilbetrag ausbezahlt
                          wurde ?
                        Eine Verzögerung bei der Lohnauszahlung belastet Arbeitnehmer, weil in der Regel gleichzeitig mit der Lohnzahlung zum Monatswechsel viele Zahlungen zu leisten sind: Für das Minus auf seinem Konto muss der
                        Arbeitnehmer Zinsen
                        zahlen
                        Bei  Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers sollte nach folgender Reihenfolge vorgegangen werden
                        
                          - feststellen, dass nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt wird (Kontoauszug, Lohnzettel)
 
                          - eine mündliche Aufforderung, den Lohn zu überweisen
 
                          - fruchtet das nicht: einen Mahnbrief (eingeschrieben) mit einer Fristsetzung
 
                          - dann sofort zur AK! Arbeiterkammer: Homepage
 
                        
              Innerhalb von 3 Jahren müssen aber sämtliche offenen Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, da sie sonst verjähren!
              
                      Urlaubsanspruch Österreich
                      Urlaubsanspruch ! Normal 25
                      Arbeitstage pro Jahr !
                        Urlaubsanspruch und Urlaubsausmaß bei
                        bestehendem Arbeitsverhältnis
              Den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gebührt für jedes
                        Arbeitsjahr,  ein bezahlter Urlaub
                        im Ausmaß von 30 Werktagen (bzw.
                        25 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche), also von insgesamt fünf
                        Kalenderwochen
                        Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mehr als 25 Dienstjahre
                        beim selben Arbeitgeber oder bei der selben Arbeitgeberin
                        geleistet haben, haben Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 36
                        Werktagen (30 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche), also von
                        insgesamt sechs Kalenderwochen
                        Für die Berechnung des Urlaubsausmaßes sind unter
                        bestimmten Voraussetzungen nicht nur Vordienstzeiten
                        in einem Arbeits- und/oder Lehrverhältnis bei dem selben
                        Arbeitgeber oder der selben Arbeitgeberin, sondern auch
                        Arbeitszeiten bei einem anderen Arbeitgeber oder einer anderen
                        Arbeitgeberin sowie Schul- und Studienzeiten –
                        bis zu einem bestimmten zeitlichen Höchstmaß – zu berücksichtigen
                        Der Urlaubsanspruch entsteht im ersten Halbjahr des ersten
                        Arbeitsjahres anteilsmäßig, d.h.
                        entsprechend der Dauer der zurückgelegten Dienstzeit (aliquoter
                        Urlaubsanspruch). Nach sechs Monaten Dienstzeit entsteht der
                        Urlaubsanspruch im ersten Arbeitsjahr in voller Höhe. Ab dem
                        zweiten Arbeitsjahr gebührt dem Arbeitnehmer oder der
                        Arbeitnehmerin der gesamte Urlaub mit Beginn des Arbeitsjahres, d.h.
                        der gesamte Urlaubsanspruch entsteht in voller Höhe mit dem
                        ersten Tag des jeweiligen Arbeitsjahres
                        Grundsätzlich beginnt das Urlaubsjahr mit dem Tag des Beginns
                        des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers oder der
                        Arbeitnehmerin d.h.
                        das Urlaubsjahr läuft parallel mit dem Arbeitsjahr
                        . . Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings
                        das Urlaubsjahr bzw.
                        der Urlaubszeitraum auf das Kalenderjahr einzelvertraglich oder
                        durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung umgestellt werden
                        Zu beachten ist, dass im Falle der Umstellung mittels
                        Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung für jene Arbeitnehmer
                        und Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsverhältnis im laufenden
                        Urlaubsjahr (Rumpfurlaubsjahr) begründet wurde und noch nicht
                        sechs Monate gedauert hat, eine Aliquotierung des Urlaubs für das
                        Rumpfjahr vorgenommen werden kann
                        Hat das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Umstellung länger
                        als sechs Monate gedauert, gebührt dem Arbeitnehmer oder der
                        Arbeitnehmerin jedenfalls auch für das laufende Urlaubsjahr
                        (Rumpfurlaubsjahr) der volle Urlaub
                        Wird das Urlaubsjahr einzelvertraglich vom Arbeitsjahr auf
                        einen anderen Zeitraum umgestellt, kann rechtswirksam nur Günstigeres
                        für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vereinbart werden, d.h.
                        eine Umstellung ist in diesen Fällen nur insoweit zulässig, als
                        dadurch der Anspruch auf den Urlaub vorverschoben wird. Der
                        Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat daher in jedem Fall einen
                        vollen Urlaubsanspruch auch für das Rumpfjahr der Umstellung
                        In allen Fällen wird mit dem ersten Tag des
                        folgenden Kalenderjahres ein neuer Urlaubsanspruch in der vollen Höhe
                        erworben
              
                        Urlaubsablösen - Verboten!
                        Hinweis: Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses
                        ist es unzulässig (und unwirksam) sich den Urlaub in Geld –
                        oder durch sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers
                        oder der Arbeitgeberin – ablösen zu lassen (Verbot der
                        Urlaubsablöse)
                        Die während der Dienstverhältnisse für einen nicht verbrauchten Urlaub bezahlten Urlaubsablösen sind
                        gemäß § 7 UrlG grundsätzlich  rechtsunwirksam. Wird eine Urlaubsablöse dennoch ausbezahlt, so ist
                        sie dem laufenden Entgelt (allgemeine Beitragsgrundlage) des Beitragszeitraumes hinzuzurechnen, in
                        dem die Auszahlung erfolgt und somit bis zu der Höchstbeitragsgrundlage beitragspflichtig
              
                      Anspruch auf Urlaubszuschuss
                      durch Kollektivvertrag
              Urlaub und Urlaubszuschuss für Zeit, Leih,
              Leasing Arbeiter Arbeitnehmer Personal
                        In die Berechnung des Urlaubsentgeltes sind Überstunden
                        einzubeziehen wenn sie in den letzten 13 Wochen (oder 3 Monaten)
                        mindestens 7 Wochen geleistet wurden ! oder in der
                        Entgeltfortzahlung enthalten waren. Wochen mit Abwesenheitszeiten
                        ohne Entgeltanspruch sind auszuscheiden. Die herangezogenen 13
                        Wochen sind auch einer Berechnung des Durchschnittes des Entgelts
                        zu Grunde zu legen !
                          Fazit ! Normalarbeitszeit = 38,5 Stunden - bei 42 Stunden
                          jede Woche (+10 Prozent) - 13 Wochen lang - bekommst auch das
                          Urlaubsgeld so ausbezahlt ! (+ 10 Prozent Brutto!) eine
                          schnelle Rechnung
              
                        Urlaubsentgelt
                        Unter Urlaubsentgelt versteht man jenen Bezug, welchen der
                        Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während des Urlaubs erhalten
                        muss - Grundsätzlich handelt es sich um jenen Betrag, der dem
                        Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin ausbezahlt worden wäre, wenn
                        er oder sie den Urlaub nicht angetreten hätte (Ausfallprinzip).
                        Wie viel im Einzelfall zusteht, richtet sich nach dem geltenden
                        Kollektivvertrag sowie dem Einzelvertrag
                        Das Urlaubsentgelt ist bei Antritt des Urlaubs für die ganze
                        Urlaubsdauer im Voraus zu bezahlen, es können aber auch fixe
                        Auszahlungstermine vertraglich vereinbart sein
              
                        Ersatzleistung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
                        Endet ein Arbeitsverhältnis, steht dem Arbeitnehmer oder der
                        Arbeitnehmerin für den noch nicht verbrauchten Urlaub eine
                        Ersatzleistung zu. Dies bedeutet, dass für den offenen Resturlaub
                        für das laufende Urlaubsjahr, in dem das
                        Arbeitsverhältnis beendet wird, eine Ersatzleistung zur Abgeltung
                        des offenen aliquoten (= der Dauer der Dienstzeit in diesem Jahr
                        im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr entsprechenden)
                        Urlaubsanspruchs gebührt
                        Wurde zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
                        mehr Urlaub verbraucht, als dem anteilig zurückgelegten
                        Arbeitsjahr entspricht, muss der "zu viel" verbrauchte
                        Urlaub vom Arbeitnehmer oder von der Arbeitnehmerin nicht zurückgezahlt
                        werden
              
                        Erkrankung während des Urlaubs
                        Bei Krankheit oder Unfall in der Zeit des Urlaubs werden die
                        auf Werktage fallenden Krankenstandstage nicht auf den
                        Urlaubsverbrauch angerechnet. Dies trifft dann zu, wenn der
                        Krankenstand mehr als drei Kalendertage andauert und die Krankheit
                        nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde
                        Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen in diesem Fall ihrem
                        Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin nach dreitägiger
                        Krankheitsdauer unverzüglich Mitteilung machen und bei
                        Wiedereintritt des Dienstes eine ärztliche Bestätigung vorlegen
              
              
              
        Zeitarbeit
        Österreich Leiharbeit Arbeitskräfteüberlassung Seiten
              Zeitarbeit Österreich Leiharbeit Arbeitskräfteüberlassung Arbeitnehmer Arbeitsrecht Firmen Gesetze Rechte und Pflichten Kollektivvertrag Zeitarbeiter Leiharbeiter News Informationen und Berichte -
        KV Lohn und Gehalt, Lohntabellen Arbeitskräfteüberlassung, Sonderzahlungen Urlaub, Zulagen, Zuschläge laut KV, Personalleasing, Zeitarbeitsfirmen Leihfirmen Verzeichnis, Problemlösung mit Betriebsrat Arbeiterkammer oder
        Gewerkschaft - Arbeitsrecht: Gründe Kündigung oder Entlassung, Abmahnung, Rauchen am Arbeitsplatz, Auftraggeberhaftung, Steuerausgleich Tipps
        
      Österreich Portal Seiten
      Alber Homepages ist ein Internet online Portal für österreichische Auktionen Versteigerungen von Schnäppchen, Informationen über
              Zeitarbeit Leiharbeit, Existenzminimum, Bundesheer, AMD Computer News, Kultfilme Kultserien Kultmusik
              kostenlose Tipps und Empfehlungen
      
        
      Zeitarbeit in Österreich Informationen 2008 - 2017 (News by Alber)