Kurzarbeit Österreich Kurzarbeiter Regelung Fragen Antworten
Kurzarbeit Österreich KUA Kurzarbeiter Regelung Fragen Antworten
Projekte Kurzarbeit Österreich die Kurzarbeiter Regelung wurde rückwirkend gültig ab 2009 KUA dient zur Überbrückung von wirtschaftlichen Störungen
Kurzarbeiter Österreich Regelungen Fragen und Antworten
- Kurzarbeit Regelung gültig ab 1. Februar 2009 (Beschluss im Nationalrat am 26. Februar 2009)
Was ist Kurzarbeit?
Von Kurzarbeit (KUA) spricht man, wenn in einem Betrieb die Arbeitszeit zeitlich begrenzt herabgesetzt wird. Die Kurzarbeit dient zur Überbrückung von wirtschaftlichen Störungen und soll die Beschäftigten im Betrieb halten. Kündigungen sollen vermieden werden
Warum Kurzarbeit in einem Betrieb einführen?
Wenn ein Betrieb aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten eine volle Auslastung der Beschäftigten nicht sicherstellen kann, aber eine Chance besteht, diesen Zeitraum durch eine Reduzierung der Arbeitszeit zu überbrücken, ist es sinnvoll, das Instrument der Kurzarbeit einzusetzen
Wann kann Kurzarbeit in einem Betrieb eingeführt werden?
Grundsätzlich gilt als Vorraussetzung für die Kurzarbeit, dass eine wirtschaftliche Störung im Betrieb oder ein Problem im Betrieb aufgrund einer eingetretenen Naturkatastrophe vorliegt. Der Arbeitgeber muss im Normalfall sechs Wochen vor dem geplanten Beginn der Kurzarbeit mit dem regional zuständigen Arbeitsmarktservice in Kontakt treten. Das tatsächliche Begehren ist drei Wochen vor Beginne der Kurzarbeit beim AMS einzubringen. Zwischen dem Arbeitsmarktservice und dem Arbeitgeber ist gemeinsam mit dem allenfalls im Betrieb eingerichteten Betriebsrat die Situation zu beraten. Diesen Beratungen sind die kollektivvertragsfähigen Interessenvertretungen (jedenfalls also die Gewerkschaften) vom AMS beizuziehen
Wo stehen die Regelungen über Kurzarbeit?
Kurzarbeit wird grundsätzlich im Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) geregelt. Die Umsetzung legt eine Richtlinie des AMS (Arbeitsmarktservice) fest. Darüber hinaus gibt es eine Grundsatzeinigung zwischen den Sozialpartnern ÖGB und AK sowie WKÖ und IV. Sie regelt unter anderem die Behaltepflicht nach der Kurzarbeitszeit. Wirtschaftskammer und Gewerkschaften schließen außerdem eine Mustervereinbarungen ab
Welche Unterstützung gibt es vom AMS?
Um vom Arbeitsmarktservice Kurzarbeitsbeihilfe beanspruchen zu können, muss der/die ArbeitgeberIn die geplante Aufnahme von Kurzarbeit beim AMS beantragen und den Betriebsrat hinzuziehen. Weitere Voraussetzung für die Kurzarbeitsbeihilfe ist eine schriftliche Kurzarbeitsvereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber-Vertretung (Wirtschaftskammer), die den Betroffenenkreis, die Dauer der Kurzarbeit, die Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und die Dauer der Behaltepflicht sowie die Arbeitszeit festlegt. Wesentlicher Bestandteil der Kurzarbeitsvereinbarung ist vor allem die Höhe der Kurzarbeitsunterstützung, die den ArbeitnehmerInnen vom Arbeitgeber zu bezahlen ist. Die Kurzarbeitsbeihilfe, die das AMS dem/der ArbeitgeberIn auszahlt, dient zur teilweisen Abgeltung der entstehenden Kosten insbesondere dieser Kurzarbeitsunterstützung
Wie lange kann der Zeitraum für Kurzarbeit sein?
Grundsätzlich ist der Zeitraum für Kurzarbeit per Gesetz auf maximal achtzehn Monate begrenzt. Die AMS-Richtlinie sieht jedoch vor, dass die Kurzarbeit in Blöcken zu höchstens sechs Monaten vereinbart werden kann. In begründeten Fällen kann die gesamte Dauer der Kurzarbeit um maximal zwei weitere Monate (über die achtzehn Monate hinaus) verlängert werden
Auf welches Maß kann die Arbeitszeit reduziert werden?
Im Durchschnitt des vereinbarten Kurzarbeits-Zeitraums kann sich die Arbeitszeit für die betroffenen ArbeitnehmerInnen zwischen zehn und neunzig Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit bewegen
Auf wie viel Entgelt muss man verzichten?
Grundsätzlich erhält der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit weiterhin aliquot das vereinbarte Entgelt. Für die ausfallende Arbeitszeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin die Kurzarbeitsunterstützung auszahlen. Diese ist zumindest so hoch, wie das Arbeitslosengeld für die nicht gearbeitete Zeit betragen würde. Vor allem in Betrieben mit Betriebsrat können die Gewerkschaften in der Regel durchsetzen, dass die betroffenen ArbeitnehmerInnen deutlich weniger von ihrem Nettolohn/-gehalt verlieren. Die gewährte Kurzarbeitsunterstützung ist steuerpflichtiger Bestandteil des Verdienstes. Für Sonderzahlungen wird von Gewerkschaft und Wirtschaftskammer üblicherweise die ungekürzte Zahlung – wie vor Eintritt in die Kurzarbeit – vereinbart
Gilt die Differenz von reduzierter Arbeitszeit auf vorangegangene Normalarbeitszeit als Freizeit?
Grundsätzlich gilt die freiwerdende Zeit als Freizeit und steht dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin zur freien Verfügung. Allerdings kann für diesen freiwerdenden Zeitraum auch eine Vereinbarung hinsichtlich Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen getroffen werden. Dafür erhöht sich die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS um fünfzehn Prozent. Die Aus- und Weiterbildung findet jedenfalls in jenem Teil der „Freizeitphase“ statt, für die der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin aus Mitteln des AMS unterstützt wird. Für die Kurzarbeit mit Qualifizierung ist ein Aus- und Weiterbildungskonzept zu erstellen
Kann ein Arbeiter während der Kurzarbeit gekündigt werden?
Während der Dauer der Kurzarbeit muss jener Beschäftigungsstand im Betrieb (bzw. im betroffenen Betriebsteil, wenn dieser örtlich oder organisatorisch so sehr getrennt sind, dass unterschiedliche Kollektivverträge gelten) aufrecht erhalten werden, der zum Zeitpunkt der Antragstellung bestanden hat. Betriebsbedingte Kündigungen dürfen frühestens nach Ablauf der Kurzarbeitsphase bzw. der darüber hinausgehenden Behaltefrist ausgesprochen werden. Plant der Arbeitgeber dennoch eine Verminderung des festgelegten Beschäftigtenstandes während der Kurzarbeit oder der darüber hinausgehenden Behaltefrist, so darf dies nur nach vorhergehender Zustimmung des zuständigen Betriebsrates sowie des AMS Regionalbeirates erfolgen. Bei Fehlen eines Betriebsrates tritt an dessen Stelle die zuständige Gewerkschaft. Personenbezogene Kündigungen sind immer möglich; der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, durch Neueinstellung den Beschäftigtenstand aufrecht zu erhalten. Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin oder bei einvernehmlicher Lösung von Dienstverhältnissen besteht für den Dienstgeber keine Verpflichtung zur Auffüllung des Beschäftigtenstandes. Das Gleiche gilt, wenn die Voraussetzungen für eine vorzeitige Lösung des Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber vorliegen. Im Falle einer einvernehmlichen Lösung muss der
Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin nachweislich Gelegenheit haben, sich mit Betriebsrat oder Gewerkschaft bzw. Arbeiterkammer über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu beratenGibt es nach der Kurzarbeit einen Kündigungsschutz?
In den Kurzarbeitsvereinbarungen kann eine Behaltepflicht für die Zeit nach der Kurzarbeit festgelegt werden. Die Behaltefrist nach der Kurzarbeit gilt nur für die ArbeitnehmerInnen, die von der Kurzarbeit betroffen waren, nicht aber für alle Beschäftigten des Betriebs. Die Sozialpartner sehen bis zu einer Gesamtdauer der Kurzarbeit von zwei Monaten eine Behaltefrist von einem Monat vor, bis zu einer Gesamtdauer von vier Monaten zwei Monate Behaltefrist, bis zwölf Monate Kurzarbeit drei Monate Behaltefrist, und bei längerer Kurzarbeit eine Behaltefrist von vier Monaten
Kann ein Arbeiter während der Kurzarbeit selbst kündigen?
ArbeitnehmerInnen können während der Kurzarbeit jederzeit unter Einhaltung der geltenden Fristen selbst kündigen bzw. eine einvernehmliche Auflösung ihres Dienstverhältnisses vorschlagen. Im Falle einer einvernehmlichen Lösung gilt diese jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin nachweislich Gelegenheit hatte, sich mit Betriebsrat oder Gewerkschaft über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu beraten
Ist der Arbeiter bei Kurzarbeit weiterhin voll sozialversichert?
Die Beiträge zur Sozialversicherung sind vom Arbeitgeber auf Basis des ungekürzten Einkommens vor Eintritt in die Kurzarbeit zu leisten. Das heißt, dass sich bei Arbeitslosengeld oder für die Pensionsbemessung für die betroffenen ArbeitnehmerInnen kein Nachteil ergibt. Hinsichtlich der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung besteht derzeit fast immer die Regelung, dass jener Anteil, der auf die erhöhten Beiträge entfällt (über das während der Kurzarbeit bezahlte Entgelt hinaus), vom Arbeitgeber übernommen wird. Das muss jedoch ausdrücklich in der Kurzarbeitsvereinbarung so festgelegt sein
Dürfen auch Lehrlinge in die Kurzarbeit einbezogen werden?
Da für Lehrlinge grundsätzlich gilt, dass die Zeit im Betrieb Ausbildungszeit ist, und die Ausbildung unvermindert weiter erfolgen soll, sind Lehrlinge von der Kurzarbeit ausgeschlossen. Die AMS-Richtlinie merkt an, dass bei der Einbeziehung von AusbilderInnen/AusbildungsleiterInnen auf die Sicherstellung der sachgemäßen Ausbildung der Lehrlinge Bedacht zu nehmen ist
Wie kann der Betriebsrat an der Kurzarbeitsvereinbarung mitwirken?
Ein im Betrieb eingerichteter Betriebsrat ist von Beginn an in die Verhandlungen zur Einführung von Kurzarbeit einzubeziehen. Das betrifft die Gespräche zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitsmarktservice über die für die Kurzarbeitsbeihilfe notwendigen Rahmenbedingungen, über die Verhandlungen zu einer Kurzarbeitsvereinbarung, sowie über notwendige Betriebsvereinbarungen. Bei Fehlen eines Betriebsrates tritt an dessen Stelle die Gewerkschaft
Können Teilzeitbeschäftigte in die Kurzarbeit einbezogen werden?
Für Teilzeitbeschäftigte ist ebenfalls Kurzarbeit möglich, dabei muss jedoch die bisherige Teilzeit-Arbeitszeit entsprechend reduziert werden
Können Arbeiter in Altersteilzeit, in die Kurzarbeit einbezogen werden?
Werden in die Kurzarbeit ArbeitnehmerInnen einbezogen, für die ein laufendes Altersteilzeitgeld gewährt wird, beziehen sich die kurzarbeitsbedingten Ausfallstunden auf die im Rahmen des Altersteilzeitmodells bereits reduzierte Arbeitszeit. Der Lohnausgleich bleibt davon unberührt. Das tatsächliche Entgelt für die geleistete Arbeitszeit reduziert sich entsprechend den kurzarbeitsbedingten Ausfallstunden
Können auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeiten einbezogen werden?
LeiharbeitnehmerInnen können ebenfalls kurzarbeiten, wenn der Beschäftigerbetrieb kurzarbeitet und auch mit dem Leihunternehmer (Arbeitskräfteüberlasser) eine eigene Kurzarbeitsvereinbarung abgeschlossen wird. Diese Kurzarbeitsvereinbarung bezieht sich nur auf jene LeiharbeitnehmerInnen, die im kurzarbeitenden Beschäftigerbetrieb eingesetzt sind und nun ebenfalls dort kurzarbeiten. Gleichzeitig dürfen sie aber nicht in der ausgefallenen Arbeitszeit an ein anderes Unternehmen „verliehen“ werden. Außerdem gilt auch hier die Behaltepflicht. Dies bedeutet während der festgelegten Zeit der Behaltepflicht (also während der Dauer der Kurzarbeit und einer evtl. vereinbarten Behaltefrist danach) darf die Zahl der LeiharbeitnehmerInnen, die an den betroffenen Betrieb überlassen werden, nicht verringert werden
Dürfen während der Kurzarbeit Überstunden geleistet werden?
Während der Kurzarbeitsphase ist die Leistung von Überstunden grundsätzlich nicht zulässig
Was passiert, wenn ich während der Kurzarbeit krank werde?
Während eines Krankenstandes muss – wie stets – der Arbeitgeber das Entgelt so weiter bezahlen, als wäre gearbeitet worden. Es tritt also kein Einkommensverlust im Vergleich zu den Beschäftigten auf, die weiter Kurzarbeit leisten, aber auch keine Besserstellung. Dies gilt natürlich nur, so lange Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung besteht
Kann ich während Kurzarbeit in Urlaub gehen?
Selbstverständlich ist das möglich. Die meisten Vereinbarungen sehen vor, dass während des Urlaubs das volle Entgelt bezahlt wird, als ob es keine Kurzarbeit gäbe. Nicht möglich ist es aber, nur an jenen Tagen Urlaubstage zu konsumieren, während derer gearbeitet wird, und für die Tage, an denen die Arbeit ausfällt, nicht. Mit z. B. drei Urlaubstagen eine ganze Woche frei zu bekommen ist also nicht möglich
Muss die Arbeitszeit in jeder Arbeitswoche gleich gekürzt werden oder kann sie geblockt werden?
Innerhalb des Durchrechnungszeitraums kann die Arbeitszeit auch ungleich verteilt werden. Das bedeutet z. B., dass zwei Wochen voll gearbeitet wird und die zwei darauf folgenden Wochen die Normalarbeitszeit halbiert wird. Insgesamt ergibt sich dann fünfundsiebzig Prozent Beschäftigung
Ältere Arbeitnehmer Innen
Die Benachteiligung älterer ArbeitnehmerInnen (Kurzarbeit auch ohne den Schutz einer Sozialpartner-Vereinbarung, wenn ein wesentlicher Teil der betroffenen ArbeitnehmerInnen das 45. Lebensjahr vollendet hat) wurde durch die Gesetzesnovelle beseitigt
Kurzarbeiter News
Mai 2014 - es geht wieder los - obwohl es nie aufgehört hat, in Kürze gibt es hier weitere Top Nachrichten, ich sehe aber auch sehr viele Kündigungen im letzten Monat, entweder die Arbeitslosenzahlen sind nicht korrekt, irgendjemand verschweigt die Wahrheit!
Kurzarbeit Links:
- AMS Kurzarbeit Homepage
- Arbeiterkammer Kurzarbeit Homepage
- ProGe: Klare Regeln bei Kurzarbeit Homepage
Nur noch 124 Betriebe im März 2010 in Kurzarbeit
Die Zahl der in Kurzarbeit befindlichen Betriebe verringert sich. Zurzeit sind 124 Betriebe im Betreuungsbereich der Gewerkschaft PRO-GE mit rund 18.500 ArbeiterInnen und Angestellten in Kurzarbeit (Stand 1. März 2010) - Die Spitze der Kurzarbeitszeitvereinbarungen, welche die Gewerkschaft PRO-GE, vielfach gemeinsam mit der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck-Journalismus-Papier (GPA-djp) verhandelte, wurde im Herbst 2008 erreicht. Zu dieser Zeit waren im Betreuungsbereich der PRO-GE nicht weniger als 360 Betriebe mit 60.800 Beschäftigten in Kurzarbeit
- Kurzarbeit nimmt ab Homepage
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