Aktuell vom: 11.03.2010
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Urlaub und Überstunden
Unter Sonderzahlungen ist das Entgelt zu verstehen, welches in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen
gewährt wird. Dazu gehören insbesondere Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gewinnanteile, Bilanzgeld, 13. und 14. Monatsbezug.
Tipp: Mehr Arbeit bringt mehr Geld
Generell ist es seit einigen Jahren so dass Mehrarbeit und Überstunden mehr Geld bringen, es ist nicht
mehr so wie früher dass es auf einmal viel weniger wird weil du in eine andere Steuertabelle kommst, nur
während der Auszahlungen von Sonderzahlungen sollte man speziell beim Weihnachtsgeld weitere Beratung
nehmen, wenn du 100 Überstunden machst im Monat bitte einen Steuerberater
nehmen (Ich empfehle 40 und nicht mehr, 10 in der Woche)
Dezember 2009
Jeder bekommt auch Weihnachtsgeld wenn er/sie erst ein paar Tage, Wochen im Betrieb ist und dieser
einen KV hat - es wird dann aber erst im neuen Jahr ausgezahlt, alliquot (Leiharbeiter
je Woche 1/52)
November 2009
Auszahlung Weihnachtsgeld (Weihnachtsremuneration)
Fälligkeit:
Weihnachtsgeld
Die
Auszahlung der Weihnachtsremuneration hat Heuer 2009 spätestens am
Ende jener Arbeitswoche zu erfolgen, in die der 1.
Dezember fällt, das heißt am Freitag den 4. Dezember ! Die Überweisungen für Leiharbeiter sind normal bis
spätestens 15. November 2009
Thema Weihnachtsgeld:
Anspruch auf Weihnachtsgeld durch
Kollektivvertrag
In den Tagen vor und nach Weihnachten häufen sich wie jedes Jahr die
Anfragen: Ratsuchenden wollen wissen, wann sie endlich das
Weihnachtsgeld erhalten werden (bzw. müssen). Heuer sind viele Arbeitnehmer Innen bei Verzögerung auch besonders alarmiert, weil
Schwierigkeiten bei der Auszahlung des „Weihnachtsgeldes“ ein
Hinweis auf massive Probleme im Unternehmen sein können
Dabei ist den wenigsten Beschäftigten nicht bewusst, dass ein einheitlicher gesetzlicher Anspruch auf die sogenannte Weihnachtsremuneration nicht besteht. Die genaue Berechnung des auszuzahlenden Betrages ist nicht immer einfach und hängt von Berufssparte, Arbeitsvertrag und Beschäftigungsdauer ab. Hier die wichtigsten Regeln und einige Beispiele
Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld ?
Ist Höhe bzw. Berechnung des Weihnachtsgeldes in verschiedenen Berufen
unterschiedlich ?
Was kann ich tun, wenn das „Weihnachtsgeld“ trotz Fälligkeit nicht überwiesen oder nur ein Teilbetrag ausbezahlt wurde?
Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld ?
Arbeitnehmer Innen haben dann Anspruch auf die
Weihnachtsremuneration, wenn diese
- in einem Kollektivvertrag oder
- in einem Arbeitsvertrag festgelegt ist oder
- wenn der Arbeitgeber schon mehrere Jahre Weihnachtsgeld
ausbezahlt hat
Ist die Höhe bzw. Berechnung des Weihnachtsgeldes in verschiedenen Berufen
unterschiedlich ?
Viele Arbeitnehmer Innen sind der irrigen Meinung, dass in allen Arbeitsverhältnissen das „Weihnachtsgeld“ als zusätzlicher Monatslohn berechnet wird, nicht besteuert wird und jedem zusteht. In Wahrheit regeln vor allem die Kollektivverträge im Detail die Höhe und Berechnung des „Weihnachtsgeldes“, das von Branche zu Branche unterschiedlich sein kann
Beispiele:
Handelsangestellte (zB. Regalbetreuerin, Kassierin in einem Supermarkt, Verkäuferin in einem Textilgeschäft):
Das „Weihnachtsgeld“ ist spätestens am 1. Dezember fällig
Höhe: 100 Prozent des Novembergehalts, bei Teilzeit: der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Fälligkeit. Keine Anspruch auf Weihnachtsremuneration haben aber Platzvertreter mit Provision oder Reisender mit
Provision
Holz- u. Kunststoffverarbeitendes Gewerbe: Das „Weihnachtsgeld“ ist spätestens am ersten Freitag im Dezember fällig
Die Fällig kann aber einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geändert werden, die Zahlung muss aber bis spätestens 31. März des folgendes Jahres erfolgen.
Höhe: Nach mindestens 1 Jahr Beschäftigung im Betrieb stehen 3,5 Wochenlöhne zu. Nach vollen 5 Jahren im Betrieb sind es 4 Wochenlöhne.
Bei Akkordarbeitern wird der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen
berechnet
Bestatter und Werbe-Branche: Weder Arbeiter noch Angestellte haben in diesen Branchen einen kollektivvertraglichen Anspruch auf ein
"Weihnachtsgeld"
Eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe
(zB. Schlosser, Landmaschinenbauer, Spengler und Kupferschmiede, Elektriker, Gürtler, Sanitär- Heizungsinstallateure, Mechaniker, Schmiede, Kfz-Mechaniker, Bandagisten und Orthopädiemechaniker, Optiker,
Uhrmacher)
Arbeiter stehen 4,33 Wochenlöhne zu, Angestellten steht 1 Monatsgehalt zu
Gastgewerbe
Arbeiter: Halbe Jahresremuneration, das ist ab einer Betriebszugehörigkeit von 2 Monaten 1 KV-Monatslohn plus 15 %, maximal aber bis zur Höhe des tatsächlich ins Verdienen gebrachten
Lohnes
Angestellte: Halbe Jahresremuneration in der Höhe eines KV-Monatsgehaltes plus 15 %, maximal aber bis zur Höhe des tatsächlichen
Gehaltes
Wichtig: Das volle Urlaubs-/Weihnachtsgeld erhalten Sie, wenn Sie während des ganzen Kalenderjahres im Betrieb beschäftigt waren. Wenn Sie kein ganzes Jahr in der Firma beschäftigt waren, wird das Urlaubs-/Weihnachtsgeld meist nur anteilig
ausbezahlt
Was kann ich tun, wenn das „Weihnachtsgeld“ trotz Fälligkeit nicht überwiesen oder nur ein Teilbetrag ausbezahlt
wurde ?
Eine Verzögerung bei der Lohnauszahlung belastet Arbeitnehmer, weil in der Regel gleichzeitig mit der Lohnzahlung zum Monatswechsel viele Zahlungen zu leisten sind: Für das Minus auf seinem Konto muss der Arbeitnehmernehmer Zinsen
zahlen
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers sollte nach folgender Reihenfolge vorgegangen werden
- feststellen, dass nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt wird (Kontoauszug, Lohnzettel)
- eine mündliche Aufforderung, den Lohn zu überweisen
- fruchtet das nicht: einen Mahnbrief (eingeschrieben) mit einer Fristsetzung
Urlaubsgeld - Urlaubszuschuss
Urlaubsgeld für Leiharbeiter wurde mit der Abrechnung Mai fällig!
Auszahlung des Urlaubszuschusses
ArbeitnehmerInnen, die länger als 5 Monate beim Überlasser beschäftigt
sind, müssen den Urlaubszuschuss spätestens mit der Monatsabrechnung Mai (1. bis 15 Juni am
Konto) erhalten - im
Kollektivvertrag - Auszahlung des Urlaubszuschusses
Sollten mehrere Arbeitnehmer betroffen sein oder die ganze Firma schreiben
sie uns: email Zeitarbeit
Falls hier keine Antwort zu finden ist email oder eintragen im
Forum: Zeitarbeiter
Board
Thema Urlaub:
Urlaubsanspruch ! Normal 25
Arbeitstage pro Jahr !
Urlaubsanspruch und Urlaubsausmaß bei
bestehendem Arbeitsverhältnis
Den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gebührt für jedes
Arbeitsjahr, ein bezahlter Urlaub
im Ausmaß von 30 Werktagen (bzw.
25 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche), also von insgesamt fünf
Kalenderwochen
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mehr als 25 Dienstjahre
beim selben Arbeitgeber oder bei der selben Arbeitgeberin
geleistet haben, haben Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 36
Werktagen (30 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche), also von
insgesamt sechs Kalenderwochen
Für die Berechnung des Urlaubsausmaßes sind unter
bestimmten Voraussetzungen nicht nur Vordienstzeiten
in einem Arbeits- und/oder Lehrverhältnis bei dem selben
Arbeitgeber oder der selben Arbeitgeberin, sondern auch
Arbeitszeiten bei einem anderen Arbeitgeber oder einer anderen
Arbeitgeberin sowie Schul- und Studienzeiten –
bis zu einem bestimmten zeitlichen Höchstmaß – zu berücksichtigen
Der Urlaubsanspruch entsteht im ersten Halbjahr des ersten
Arbeitsjahres anteilsmäßig, d.h.
entsprechend der Dauer der zurückgelegten Dienstzeit (aliquoter
Urlaubsanspruch). Nach sechs Monaten Dienstzeit entsteht der
Urlaubsanspruch im ersten Arbeitsjahr in voller Höhe. Ab dem
zweiten Arbeitsjahr gebührt dem Arbeitnehmer oder der
Arbeitnehmerin der gesamte Urlaub mit Beginn des Arbeitsjahres, d.h.
der gesamte Urlaubsanspruch entsteht in voller Höhe mit dem
ersten Tag des jeweiligen Arbeitsjahres
Grundsätzlich beginnt das Urlaubsjahr mit dem Tag des Beginns
des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers oder der
Arbeitnehmerin d.h.
das Urlaubsjahr läuft parallel mit dem Arbeitsjahr
. . Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings
das Urlaubsjahr bzw.
der Urlaubszeitraum auf das Kalenderjahr einzelvertraglich oder
durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung umgestellt werden
Zu beachten ist, dass im Falle der Umstellung mittels
Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung für jene Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsverhältnis im laufenden
Urlaubsjahr (Rumpfurlaubsjahr) begründet wurde und noch nicht
sechs Monate gedauert hat, eine Aliquotierung des Urlaubs für das
Rumpfjahr vorgenommen werden kann
Hat das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Umstellung länger
als sechs Monate gedauert, gebührt dem Arbeitnehmer oder der
Arbeitnehmerin jedenfalls auch für das laufende Urlaubsjahr
(Rumpfurlaubsjahr) der volle Urlaub
Wird das Urlaubsjahr einzelvertraglich vom Arbeitsjahr auf
einen anderen Zeitraum umgestellt, kann rechtswirksam nur Günstigeres
für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vereinbart werden, d.h.
eine Umstellung ist in diesen Fällen nur insoweit zulässig, als
dadurch der Anspruch auf den Urlaub vorverschoben wird. Der
Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat daher in jedem Fall einen
vollen Urlaubsanspruch auch für das Rumpfjahr der Umstellung
In allen Fällen wird mit dem ersten Tag des
folgenden Kalenderjahres ein neuer Urlaubsanspruch in der vollen Höhe
erworben
Urlaubsablösen - Verboten!
Hinweis: Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses
ist es unzulässig (und unwirksam) sich den Urlaub in Geld –
oder durch sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers
oder der Arbeitgeberin – ablösen zu lassen (Verbot der
Urlaubsablöse)
Die während der Dienstverhältnisse für einen nicht verbrauchten Urlaub bezahlten Urlaubsablösen sind
gemäß § 7 UrlG grundsätzlich rechtsunwirksam. Wird eine Urlaubsablöse dennoch ausbezahlt, so ist
sie dem laufenden Entgelt (allgemeine Beitragsgrundlage) des Beitragszeitraumes hinzuzurechnen, in
dem die Auszahlung erfolgt und somit bis zu der Höchstbeitragsgrundlage beitragspflichtig
Anspruch auf Urlaubszuschuss
durch Kollektivvertrag
Urlaub und Urlaubszuschuss für
Leiharbeiter
In die Berechnung des Urlaubsentgeltes sind Überstunden
einzubeziehen wenn sie in den letzten 13 Wochen (oder 3 Monaten)
mindestens 7 Wochen geleistet wurden ! oder in der
Entgeltfortzahlung enthalten waren. Wochen mit Abwesenheitszeiten
ohne Entgeltanspruch sind auszuscheiden. Die herangezogenen 13
Wochen sind auch einer Berechnung des Durchschnittes des Entgelts
zu Grunde zu legen !
Fazit ! Normalarbeitszeit = 38,5 Stunden - bei 42 Stunden
jede Woche (+10 Prozent) - 13 Wochen lang - bekommst auch das
Urlaubsgeld so ausbezahlt ! ( + 10 Prozent Brutto ! ) eine
schnelle Rechnung
Urlaubsentgelt
Unter Urlaubsentgelt versteht man jenen Bezug, welchen der
Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während des Urlaubs erhalten
muss
Grundsätzlich handelt es sich um jenen Betrag, der dem
Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin ausbezahlt worden wäre, wenn
er oder sie den Urlaub nicht angetreten hätte (Ausfallprinzip).
Wie viel im Einzelfall zusteht, richtet sich nach dem geltenden
Kollektivvertrag sowie dem Einzelvertrag
Das Urlaubsentgelt ist bei Antritt des Urlaubs für die ganze
Urlaubsdauer im Voraus zu bezahlen, es können aber auch fixe
Auszahlungstermine vertraglich vereinbart sein
Unbezahlter Urlaub Vereinbarte Karenz
Für pflichtversicherte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
besteht die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu vereinbaren (das
Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht)
Arbeitsrechtlich wird unbezahlter Urlaub in der Regel als Karenzierung
bezeichnet
Unbezahlter Urlaub
Während eines bis zu maximal einem Monat dauernden unbezahlten Urlaubes besteht die Pflichtversicherung weiter. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Beschäftigungsverhältnis in dieser Zeit nicht beendet
wird. Wird der unbezahlte Urlaub jedoch für länger als einen Monat vereinbart, oder wird die Beschäftigung nach Ablauf dieses Monates nicht fortgesetzt, so ist die Abmeldung mit dem Tag vor Beginn des unbezahlten
Urlaubes zu erstatten. Als allgemeine Beitragsgrundlage für den unbezahlten Urlaub gilt der Betrag, der auf jenen Zeitabschnitt entfällt, der
- unmittelbar vor dem Urlaub liegt und
- in seiner Länge der Urlaubsdauer entspricht
Während eines derartigen Urlaubes ohne Entgeltzahlung hat der Versicherte
- die Sozialversicherungsbeiträge (KV, UV, PV und AV) und den Schlechtwetterentschädigungsbeitrag (SW)
zur Gänze selbst zu tragen
Der IESG-Zuschlag und der Beitrag nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz gehen jedoch weiterhin zu Lasten des
Dienstgebers
Während eines unbezahlten Urlaubes entfallen
- Kammerumlage (KU), Landarbeiterkammerumlage (LK), Wohnbauförderungsbeitrag (WF) und der Mitarbeitervorsorgebeitrag
(MV)
In der Steiermark und in Kärnten ist die Landarbeiterkammerumlage jedoch vom Versicherten zu leisten
Beispiel zur Bildung der Beitragsgrundlage:
Unbezahlter Urlaub wird für die Dauer vom 1. Juni bis 15. Juni vereinbart. Der Dienstnehmer erzielte im
Beitragszeitraum Mai einen monatlichen Brutto-Arbeitsverdienst von € 1.344,45 (schwankender Arbeitsverdienst).
Als allgemeine Beitragsgrundlage für den unbezahlten Urlaub wird jedoch der tatsächliche Arbeitsverdienst,
der unmittelbar vor der Unterbrechung erzielt wurde, herangezogen. Dieser beträgt vom 17. Mai bis 31. Mai (15 Tage)
€ 690,39.
Das tatsächlich erzielte Entgelt vom 16. Juni bis 30. Juni beläuft sich auf € 748,53
Bildung der Beitragsgrundlage für Juni: Für den unbezahlten Urlaub vom 1. Juni bis 15. Juni sind die Entgeltteile vom 17. Mai bis 31. Mai heranzuziehen: € 690,39
Entgelt vom 16. Juni bis 30. Juni: € 748,53 = Gesamtsumme: € 1.438,92
In der Beitragsnachweisung für Juni ist somit eine allgemeine Beitragsgrundlage von € 1.438,92 zu berücksichtigen
Anmerkung: Auch bei Monaten mit 28, 29 und 31 Tagen ist SV-rechtlich immer von einer Pflichtversicherung
für 30 Kalendertage auszugehen (siehe Pkt. 4. Beitragszeitraum). Siehe auch III. 4. Abzug der Dienstnehmeranteile Beispiel 7. und
Muster Beitragsnachweisung
Ersatzleistung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Endet ein Arbeitsverhältnis, steht dem Arbeitnehmer oder der
Arbeitnehmerin für den noch nicht verbrauchten Urlaub eine
Ersatzleistung zu. Dies bedeutet, dass für den offenen Resturlaub
für das laufende Urlaubsjahr, in dem das
Arbeitsverhältnis beendet wird, eine Ersatzleistung zur Abgeltung
des offenen aliquoten (= der Dauer der Dienstzeit in diesem Jahr
im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr entsprechenden)
Urlaubsanspruchs gebührt
Wurde zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
mehr Urlaub verbraucht, als dem anteilig zurückgelegten
Arbeitsjahr entspricht, muss der "zu viel" verbrauchte
Urlaub vom Arbeitnehmer oder von der Arbeitnehmerin nicht zurückgezahlt
werden
Erkrankung während des Urlaubs
Bei Krankheit oder Unfall in der Zeit des Urlaubs werden die
auf Werktage fallenden Krankenstandstage nicht auf den
Urlaubsverbrauch angerechnet. Dies trifft dann zu, wenn der
Krankenstand mehr als drei Kalendertage andauert und die Krankheit
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen in diesem Fall ihrem
Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin nach dreitägiger
Krankheitsdauer unverzüglich Mitteilung machen und bei
Wiedereintritt des Dienstes eine ärztliche Bestätigung vorlegen
Wie werden Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
besteuert ?
Erhält eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von ihrer/seiner
Arbeitgeberin bzw. ihrem/seinem Arbeitgeber einen 13. und 14.
Monatsbezug, so sind diese bis zu einem Betrag von 620 € jährlich
steuerfrei. Der darüber hinausgehende Betrag wird mit dem festen
Steuersatz von 6% versteuert
Thema Zulagen: Zulagen und Zuschläge
Welche steuerfreien Zulagen und Zuschläge
gibt es ?
Zulagen auf Grund von Kollektivverträgen,
Betriebsvereinbarungen oder gesetzlichen Vorschriften bleiben bis zu
einem Höchstbetrag von 360 € monatlich steuerfrei
Voraussetzung ist, dass die Arbeiten
- eine erhebliche Verschmutzung der Arbeitnehmerin oder des
Arbeitnehmers und ihrer/seiner Kleidung bewirken (Schmutzzulage)
oder
- eine außerordentliche Erschwernis im Vergleich zu den
allgemein üblichen Arbeitsbedingungen (in dieser Branche)
darstellen (Erschwerniszulage) oder
- infolge der schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden
Stoffen oder Strahlen, von Hitze, Kälte oder Nässe, zwangsläufig
eine Gefährdung mit sich bringen (Gefahrenzulage)
Ebenso bleiben Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und
Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge
bis zu einem Höchstbetrag von 360 € monatlich steuerfrei
Schmutzzulage
Für Arbeiten, die im Vergleich zu den
allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche
Verschmutzung von Körper und Bekleidung des Arbeitnehmers
zwangsläufig bewirken, gebührt eine Schmutzzulage ! Pro
Arbeitsstunde = Euro 0,428
Kenn ich ! Hab es aber noch nie bekommen, Meist in Betrieben die
selber auch keine Ahnung davon haben - Deine Firma soll es ja auch
bekommen für Dich! Wenn nicht gilt fast immer:
Alle Zulagen und Zuschläge die der Betrieb in dem Du
arbeitest an seine Mitarbeiter bezahlt musst auch Du als
Leiharbeiter bekommen ! ( also vorher nachfragen was Sache ist )
Erschwerniszulage
Für Arbeiten, die im Vergleich zu den
allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche
Erschwernis mit sich bringen, gebührt eine Erschwerniszulage ! Pro
Arbeitsstunde = Euro 0,428
Gefahrenzulage
Für Arbeiten, die infolge der schädlichen Einwirkungen von
gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, usw Gasen Dämpfen
Laugen Staub Erschütterungen ! gebührt eine Gefahrenzulage je
Arbeitsstunde = Euro 0,428 Mindestens !
Hier zeigt sich das Mindestens, es gibt
Firmen die bezahlen bis zu 7,00 Euro je Stunde
(Nichts für mich - Gefahren geh ich besser aus dem Weg - wird
allerdings dieser Zuschlag häufig abgefragt gibts
selbstverständlich Erweiterungen hier !)
Nachtarbeitszulage
Für jede in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr geleistete
Arbeitsstunde wird, sofern es sich NICHT um Überstunden handelt ein
Zulage von Mindestens
Euro 1,55 Bezahlt
Schichtzulage bei Arbeiten in
Wechselschichten
Schichtarbeit Zuschlag:
-
1. Schicht (06 bis 14 Uhr) = Keine Zulage !
-
2. Schicht (14 bis 22 Uhr) = 0,38 Euro pro Stunde
-
3. Schicht (22 bis 06 Uhr) = 1,55 Euro pro Stunde
-
(für die 3. Schicht gibt es keine Nachtarbeitszulage extra !)
Vorarbeiterzuschlag
Wenn ein Leiharbeiter als Vorarbeiter eingeteilt ist bzw
arbeitet gibts den Vorarbeiterzuschlag von 10 Prozent ! auf den Lohn
!
Das gilt auch für Arbeitnehmer wenn bei Montagearbeiten
wenigstens 4 Arbeitnehmer, bei Fertigungsarbeiten wenigstens 6
Arbeitnehmer fallweise oder dauernd unterstellt sind
Sonntagszuschlag
Für jede an einem Sonntag erbrachte Arbeitsleistung gebührt
auf den für die geleistete Arbeit entfallenen Lohn (Akkord bzw
Prämienverdienst) ein Zuschlag von 100 Prozent
Dies gilt nicht für Pauschalvereinbarungen mit denen eine
Sonntagsarbeit ausdrücklich abgedungen wurde
Feiertagsentlohnung
Für jede an einem gesetzlichen Feiertag innerhalb der für den
entsprechenden Wochentag vereinbarten regelmässigen Arbeitszeit
erbrachte Arbeitsleistung gebührt neben dem Entgelt im Sinne der
Paragraphen auch das auf die geleistete Arbeit entfallende Entgelt
Montagezulage
Jede Stunde Arbeit auf der Baustelle wo Montagezulage bezahlt
wird bekommst Du 0,653 Euro
Zuschläge für Nachtarbeit und Nachtüberstunden
Wann sind Zuschläge für
Nachtarbeit und Nachtüberstunden steuerfrei ?
Unter Nachtzeit im steuerlichen Sinn versteht man den
Zeitraum zwischen 19.00 Uhr und 7.00 Uhr. Begünstigt sind nur Zuschläge
für Arbeitsstunden, die während einer zusammenhängenden
Nachtarbeitszeit von mindestens drei Stunden (Blockzeit)
geleistet werden
Eine Sonderregelung gibt es für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum überwiegend
im Nachtzeitraum liegt. Für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
erhöht sich der Freibetrag von 360 € monatlich um 50%
auf 540 € monatlich. Nachtarbeiterinnen und Nachtarbeiter sind unter
anderem Bäckerinnen und Bäcker, Nachtportiere, Nachtschwestern
Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für Sonntags-,
Feiertags- und Nachtzuschläge gelten bestimmte Regelungen.
Wesentlich ist, dass die Arbeitsleistung während dieser Zeit
betrieblich erforderlich ist und dass die Anzahl und der Zeitpunkt der
Stunden anhand von konkreten Aufzeichnungen nachgewiesen werden
Thema Überstunden:
Überstundenzuschlag und Samstag-Arbeit
Das ist der KV in Österreich für
Leiharbeiter !
Für jede angeordnete Überstunde ist ein Zuschlag in der Höhe
von 50 Prozent zu bezahlen ! Die dritte und
folgende Überstunden an einem Tag werden, wenn sie in die Zeit nach
19 Uhr fallen mit einem Zuschlag von 100 Prozent entlohnt
(Beispiel: Arbeit von 07 Uhr bis 21 Uhr -
eine Stunde Pause - Gesamtarbeitszeit = 13 Stunden, das sind
mindestens 2 ÜST mit 100 Prozent, beachte aber dass Du eventuell in
einer Lang Kurz Woche arbeitest und Deine Stunden aufgeteilt werden)
Samstag-Arbeit = Überstunden 50%
Generell kannst Du nur aus den
Wochenstunden ermitteln, ab der 40. Stunde ist der ÜST 50 Prozent
zu bezahlen - Samstag Arbeit 8 Stunden = 50 Prozent alle 8 ! Sonntag
und Feiertag Arbeit = jede Stunde mit 100 Prozent ! Ist der Feiertag
ein Wochentag muss dieser sowieso zusätzlich in Deiner Abrechnung
ausbezahlt werden als Entgelt ! (Beispiel am Ostermontag arbeiten! 8
Stunden = 8 Grundstunden + 8 Feiertagsstundenzuschlag 100 Prozent +
8 Feiertagsstunden als Entgelt = bei 10 Euro ca. 160 Euro extra das
Feiertags Entgelt bekommst sowieso) - dass muss auch in Deiner Abrechnung - im
Lohnzettel ersichtlich sein !
Wie werden „normale“ Überstunden
besteuert ?
- maximal 86 Euro Steuerfrei
Der Grundlohn für die Überstunde ist immer mit dem laufenden Tarif zu versteuern. Die Überstundenzuschläge für die ersten
zehn Überstunden im Monat sind im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von insgesamt
86 € steuerfrei!!!
Steuerfrei im Inland: Nächtigungskosten
Für Nächtigungen im Inland können die Kosten der Nächtigung
inkl. Frühstück lt. Belegen steuerfrei von der Arbeitgeberin oder
vom Arbeitgeber ausbezahlt werden. Erfolgt kein belegmäßiger
Nachweis, können ab einer Entfernung von 120 km zwischen Wohnort und
Einsatzort pauschal 15 € pro Nacht steuerfrei belassen werden.
Entsteht aber für die Nächtigung kein Aufwand (z. B. eine Nächtigungsmöglichkeit
wird zur Verfügung gestellt), darf kein steuerfreies Pauschale
ausbezahlt werden. Zusätzliche Aufwendungen (z. B. für das Frühstück)
können als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ohne
Beleg sind diese im Schätzungswege bei Inlandsreisen mit 4,40 € und
bei Auslandsreisen mit 5,85 € pro Nächtigung anzusetzen
Steuerfrei Unterwegs auf Auslandsreisen
Tages- und Nächtigungsgelder im Ausland können von der
Arbeitgeberin und vom Arbeitgeber mit dem Höchstsatz der
Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten steuerfrei ausgezahlt
werden. Nächtigungskosten inkl. Frühstück können auch laut Belegen
im tatsächlich entstandenen Ausmaß steuerfrei abgegolten werden
Thema Arbeitsvertrag und Dienstzettel:
Verpflichtet sich jemand zu einer Arbeitsleistung für einen anderen, liegt ein Arbeitsvertrag
vor. Er ist zweiseitig verbindlich, da beide Vertragspartner (Arbeitgeber & Arbeitnehmer) sowohl
Rechte als auch Pflichten haben
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, soweit sie
durch Gesetz oder Kollektivvertrag nicht zwingend festgelegt sind. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers
besteht in der Bezahlung des Entgelts, die des Arbeitnehmers besteht in der Arbeitsleistung.
Schenken Sie daher dem Inhalt Ihres Arbeitsvertrages (Dienstzettels) höchste Aufmerksamkeit. Dieser
hat Auswirkungen auf Ihr gesamtes Arbeitsleben im Betrieb - und möglicherweise sogar darüber
hinaus
Bei jeder Überlassung schriftliche Mitteilungspflicht
Bei jeder einzelnen Überlassung muss der Verleiher (Überlasser) den ArbeitnehmerInnen die besonderen
Umstände der Beschäftigung mitteilen (den Ort der Beschäftigung, den Beschäftiger, welche Tätigkeit
zu leisten ist, die voraussichtliche Arbeitszeit, die Höhe des Entgelts und die voraussichtliche Dauer
der Überlassung). Diese sogenannte Überlassungsmitteilung muss der Überlasser ehemöglichst schriftlich
bestätigen. Die schriftlichen Mitteilungen sollten aufbewahrt werden, um die endgültige Monatsabrechnung
auf ihre Richtigkeit überprüfen zu können
Sozialversicherung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Anmeldung zur Sozialversicherung durchzuführen und die Beiträge
abzuführen. Wenn sich die Bezahlung ändert, muss eine Änderungsmeldung erstattet werden. Ein
Durchschlag über die erfolgte Anmeldung, aus der auch die Höhe des Entgelts ersichtlich ist, muss den
ArbeitnehmerInnen ausgefolgt werden
Interessenvertretung
In Überlasserbetrieben mit mindestens fünf ArbeitnehmerInnen ist ein Betriebsrat zu wählen. Während
der Dauer der Beschäftigung in einem anderen Betrieb werden die Interessen der überlassenen
ArbeitnehmerInnen von dort bestehenden Betriebsräten wahrgenommen. ArbeitnehmerInnen dürfen nicht einem
bestreikten Betrieb überlassen werden. In diesem Fall steht den ArbeitnehmerInnen ein
Leistungsverweigerungsrecht zu
Was für Leiharbeiter gilt
Der erste Monat ist ein Probemonat. Während des Probemonats kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne
Kündigungsfrist gelöst werden. Kürzere Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag als die erwähnten
Mindestfristen (etwa eine Kündigungsfrist von nur einer Woche) sind verboten. Ebenso darf der Verleiher
keine Einstellungsbeschränkungen für die Zeit nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses vornehmen.
Der Verleiher darf daher z.B. die ArbeitnehmerInnen durch Vertragsstrafen nicht daran hindern, später
selbst ein Arbeitsverhältnis mit einem Beschäftiger einzugehen
Der Dienstzettel
Der Dienstzettel für überlassene Arbeitskräfte hat zusätzliche Punkte zu enthalten. Er muss die Gründe
für eine allfällige Befristung und die Bundesländer oder die Staaten, in denen die überlassene
Arbeitskraft beschäftigt werden soll, enthalten. Verweigert der Überlasser die Ausstellung des
Dienstzettels oder entspricht dieser nicht der Vereinbarung, so ist die Arbeitskraft nicht verpflichtet,
der Überlassung Folge zu leisten. Diese Vereinbarung ist unbedingt aufzubewahren, da sonst gewisse Ansprüche
nicht wirksam geltend gemacht werden können
Entlohnung von überlassenen Arbeitskräften
Die Höhe von Lohn bzw. Gehalt darf nicht unter dem Kollektivvertrag des Überlassers liegen. Weiters
darf die Höhe von Lohn bzw. Gehalt nicht unter jener kollektivvertraglichen Mindesthöhe liegen, auf die
vergleichbare ArbeitnehmerInnen im Beschäftigerbetrieb Anspruch haben. Auch wenn ArbeitnehmerInnen nicht
eingesetzt werden können, muss der Arbeitgeber das Entgelt in voller Höhe weiter bezahlen. Falls in
einem Beschäftigerbetrieb aufgrund eines Kollektivvertrages für die Tätigkeit ein höheres Entgelt gebührt,
als in der Grundvereinbarung festgelegt wurde, muss der Verleiher die Entgeltzahlung während dieser Zeit
erhöhen
Arbeitszeit: Regelungen für überlassene Arbeitskräfte
Das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit muss mit der tatsächlich zu erwartenden Arbeitszeit übereinstimmen.
Teilzeitbeschäftigung kann vereinbart werden, jedoch muss diese Vereinbarung auch der tatsächlich
geleisteten Zeit entsprechen. In einigen Branchen ist die Arbeitszeit bereits durch Kollektivvertrag verkürzt.
Im Falle der Überlassung in solche Branchen gilt diese verkürzte Arbeitszeit auch für die überlassenen
ArbeitnehmerInnen, ohne dass dadurch das vereinbarte Entgelt verringert werden darf
Kammerumlage
Die Umlage zur Kammer für Arbeiter und Angestellte (KU) - die vom Versicherten allein zu tragen ist beträgt 0,5 % der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Die KU ist grundsätzlich
von allen kammerzugehörigen Arbeitnehmern zu leisten. Die Dienstgeber haben für die bei ihnen beschäftigten kammerzugehörigen Arbeitnehmer den Umlagebetrag vom Lohn (Gehalt)
einzubehalten
Die Einhebung der KU obliegt dem zur Durchführung der gesetzlichen Krankenversicherung der Kammerzugehörigen
berufenen Sozialversicherungsträger und ist von diesem an die Kammer für Arbeiter und Angestellte abzuführen
Seit 1.1.2008 unterliegen auch die freien Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG der
Arbeiterkammerumlagepflicht
Keine KU ist zu entrichten für:
- nach dem Berufsausbildungsgesetz (Lehrlinge) oder nach gleichartigen Rechtsvorschriften in Berufsausbildung
befindliche Arbeitnehmer
- geringfügig Beschäftigte
- leitende Angestellte
- Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften
- Rechts- und Patentanwaltsanwärter
- Notariatskandidaten
- Berufsanwärter der Wirtschaftstreuhänder
- Ärzte sowie in öffentlichen oder Anstaltsapotheken angestellte Pharmazeuten
- Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (siehe Pkt. 7, Landarbeiterkammerumlage)
Bezüglich der genauen Feststellung der Kammerzugehörigkeit und der damit verbundenen Pflicht zur Entrichtung der KU wird auf die §§ 10, 11, 17 und 61 Arbeiterkammergesetz 1992
(AKG) verwiesen. Von
Sonderzahlungen und bei einem Urlaub ohne Entgeltzahlung ist die KU nicht zu entrichten
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