Pensionsprobleme der ehemaligen UNO Soldaten mit
Versicherungszeiten
Versicherungszeiten - Ein Problem mit der Pension haben ehemalige Soldaten die im
Rahmen eines Bundesheer Einsatzes als Reservist im Ausland waren - die Zeit im Auslandseinsatz wird
nicht angerechnet - keine Anrechnung der Versicherungszeit für UN Legionäre, Soldaten der Reserve,
ein Trauerspiel der Österreichischen Bundesregierung mit Eurofighter und Co und Bankenhilfe
Update vom: 03.02.2010
| Undof: Bundesheer am Golan |
Ausbatt (Aucon) Undof Informationen |
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Versicherungszeiten
Heute am 03 Februar 2010 ! Nichts ist passiert ! 6 Jahre und Keine Änderung !
Problem: Anrechnung der Versicherungszeiten - ein Skandal !
Versicherungsdaten Auszug ! der
Sozialversicherung SV
Präsenzdienst aus PV Rechtlicher Sicht - Pensionsversicherungsanstalt
- Zwar scheinen diese Daten auf jedoch werden sie
nicht angerechnet !
- alle solche sind es Ersatz-Zeiten und die müssen
TEUER nachgekauft werden
- bei mir sind es immerhin 5 Jahre !!
Österreich ! ehemalige UN Soldaten Pensionsproblem Skandal ! österreichische
UNO Soldaten der Reserve ehemalige Golanis Auslandseinsatz wird NICHT angerechnet
entgegen der damaligen.. Freiwilligenmeldung !
Österreichs ehemalige UN Soldaten haben ein Pensionsproblem ! die Zeit im
Auslandseinsatz wird nicht angerechnet ! für UN Legionäre Soldaten der Reserve ein
Trauerspiel der Österreichischen Regierung die mit Milliarden herumwirft für
Eurofighter Tschad Einsatz und Co aber anrechenbare Zeiten von Soldaten der Reserve
die vor 1995 in einem Einsatz des österreichischen Bundesheeres einen UN Einsatz
absolvierten fallen um diese Zeiten um Ersatzzeiten für Pensionen alle Monate im UNO
Einsatz müssen Teuer nachgekauft werden ! ein Skandal !
VÖB fordert pensionsrechtliche Verbesserungen für UN Soldaten
Link
VÖB ( heisst jetzt Vereinigung österreichischer Peacekeeper ! ein
doppelt Dreifach Deutsch Englisch Masterblaster Mix )
02.2003
Gespräche über die Anrechenbarkeit von Auslandseinsatzpräsenzdiensten
Die Vereinigung Österreichischer Blauhelme hat die gegenwärtige Debatte um die Pensionsreform genutzt um erneut auf die völlig ungerechte Situation für Reservisten/Miliz Soldaten in der Frage der pensionsrechtlichen Anerkennung von Auslandseinsätzen hinzuweisen und die Bereinigung gefordert. Um es kurz zu sagen, es ist völlig unverständlich, dass eine längere Dienstzeit beim Bundesheer – auch im Ausland- pensionsrechtlich nicht gedeckt
ist. Eine Privatfirma die ähnliches versucht (es gibt hier Beispiele auch aus jüngster Zeit) würde und wird strafrechtlich verfolgt. Dankenswerterweise haben sich einige Kameraden bereits seit längerer Zeit mit dieser Materie befasst und um Abänderung ersucht. Vor allem unser Kamerad Brigadier RA Dr. Hermann HELLER, der auch in einer rechtswissenschaftlichen Arbeit für das BMLV im Jahre 2001 ein erstklassiges Rechtsgutachten erstellt
hatte
Weiters muss Oberst Ing. Veit LOACKER erwähnt werden, der im Rahmen der Offiziersgesellschaft diesbezüglich tätig war.Besonders erfreulich war, dass die Zusammenarbeit der VÖB mit der Personalvertretung des BMLV, Herrn Amtsdirektor Wilhelm WALDNER sehr konstruktiv
war
Die VÖB führte auch Gespräche im Nationalrat, bei den Sozialversicherungsträgern mit dem Bundeskanzleramt und im BMLV. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (Ende Mai) war noch nicht abzusehen welche Lösung für bisherige Dienstzeiten und auch für zukünftige Dienstzeiten im Ausland für Angehörige des Reserve-/Milizstandes gefunden werden
konnte
Anmerkung: Anstatt wie bisher 12 Monate, werden ab nun 30 Monate für die Pension angerechnet!
aus dem Jahr 2000
Bericht über die Tätigkeit Volksanwaltschaft im Jahr 2000 an den Nationalrat und den Bundesrat
VA Horst Schender:
Seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung wird für UN Soldaten, die nicht in einem Dienstverhältnis zum Bundesministerium für Landesverteidigung stehen, kein Arbeitgeberbeitrag für die Pensionsversicherung bezahlt. Auch Arbeitnehmerbeiträge sind nicht zu entrichten. Solche Dienstzeiten gelten demzufolge zwar als Ersatzzeiten, nicht jedoch als Beitragszeiten in der Pensionsversicherung. Gegen diese Vorgangsweise richtete sich eine Beschwerde der Vereinigung Österreichischer Blauhelme (VÖB)
Eine gesetzliche Härte liegt nicht vor
Ein Missstand in der öffentlichen Verwaltung konnte im Zusammenhang mit diesem Beschwerdevorbringen nicht vermutet werden. Es wurde nämlich nicht eine fehlerhafte behördliche Entscheidung behauptet, sondern vielmehr die geltende Gesetzeslage betreffend die Anrechnung von Präsenzdienstzeiten für die Pension beanstandet. Der Umstand, dass Präsenzdienstzeiten in pensionsrechtlichem Sinne lediglich als Ersatzzeiten gelten, nicht jedoch als Beitragszeiten anzusehen sind, trifft alle Betroffenen gleich und ist nicht vom Einzelfall abhängig. Von einer gesetzlichen Härte kann deshalb im Gegenstande nicht ausgegangen werden
Aus der Sicht der VA stellt sich die Situation wie folgt dar:
Wie aus der vorliegenden Korrespondenz zwischen der VA und dem Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (VA 27-SV/99) ersichtlich ist, hat dieses Ressort zwar grundsätzlich Interesse an der Einbeziehung von außerordentlichen Präsenzdienst leistenden Soldaten in die Pensionsversicherung, erwartet jedoch diesbezügliche Initiativen des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Dort jedoch besteht offenbar keine Bereitschaft, die derzeitige Situation zu ändern und die budgetäre Last der Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zu übernehmen
Überdies sind folgende Fakten zu berücksichtigen
Die überwiegende Mehrheit der im Auslandseinsatz befindlichen Soldaten leistet lediglich einen bis höchstens zwei Einsätze. Diese Zeiten fallen pensionsrechtlich normalerweise nicht ins Gewicht. Den Freiwilligen geht es in der Regel darum, in möglichst kurzer Zeit so viel Geld als möglich (z.B. für Hausbau, Familiengründung, etc.) zu verdienen. Eine Änderung der geltenden Bestimmungen würde somit für den Großteil der Betroffenen mit Nachteilen (wesentlich geringerer Verdienst wegen Abzug des Arbeitnehmerbeitrages) verbunden sein
Vor 1989 lächerliche 17.500 ATS für Auslandseinsatz
Natürlich kann man diese Fakten vor 1989 nicht geltend lassen, das Einkommen vor 1989 war gering bei meinen Einsätzen zb. ca. ATS 17.500 monatlich !
Nur eine sehr kleine Gruppe von Personen verbringt einen größeren Teil der Lebensarbeitszeit im Auslandseinsatz ("UN-Legionäre"). Jeder Freiwillige wird vor der Entsendung zum Auslandseinsatz ausführlich über die sozialrechtlichen Konsequenzen des Einsatzes belehrt und hat die Möglichkeit der Privatvorsorge. Diese ist angesichts des hohen Einkommens auch zumutbar. Es scheint untunlich, jedes Risiko einer Privatperson letztendlich auf die Allgemeinheit (Staat) überzuwälzen
Aus den dargelegten Gründen wurde der Vereinigung Österreichischer Blauhelme mitgeteilt, dass seitens der VA nicht daran gedacht wird, die gegenständliche Eingabe zum Anlass für ein Herantreten an den Bundesminister für Landesverteidigung zu nehmen (VA 54-LV/00)
- die Pensionsprobleme by areini.. wird fortgesetzt..
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