Versicherungszeiten - Probleme für ehemalige UNO Soldaten

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Probleme mit den Pensionszeiten

AUSBATT Undof: Bundesheer Österreich am Golan

AUSBATT UNDOF Seiten - Update vom: 20.11.2010

Versicherungszeiten - Ein Problem mit der Pension haben ehemalige Soldaten die im Rahmen eines Bundesheer Einsatzes als Reservist im Ausland waren - die Zeit im Auslandseinsatz wird nicht angerechnet - keine Anrechnung der Versicherungszeit für UN Legionäre, Soldaten der Reserve, ein Trauerspiel der Österreichischen Bundesregierung mit Eurofighter und Co und Bankenhilfe


PVA Versicherungszeiten vor 1995

Österreichs ehemalige UN Soldaten haben ein Pensionsproblem!

die Zeit im Auslandseinsatz wird nicht angerechnet ! für UN Legionäre Soldaten der Reserve ein Trauerspiel der Österreichischen Regierung die mit Milliarden herumwirft für Eurofighter Tschad Einsatz und Co aber anrechenbare Zeiten von Soldaten der Reserve die vor 1995 in einem Einsatz des österreichischen Bundesheeres einen UN Einsatz absolvierten fallen um diese Zeiten um Ersatzzeiten für Pensionen alle Monate im UNO Einsatz müssen Teuer nachgekauft werden ! ein Skandal !

Heute am 20 November 2010 ! Nichts ist passiert ! 10 Jahre und Keine Änderung !

eMail für Anfragen zum Thema: 

Problem: Anrechnung der Versicherungszeiten - ein Skandal !

Versicherungsdaten Auszug ! der Sozialversicherung SV

Präsenzdienst aus PV Rechtlicher Sicht - Pensionsversicherungsanstalt

  • Zwar scheinen diese Daten auf jedoch werden sie nicht angerechnet !
  • alle solche sind es Ersatz-Zeiten und die müssen TEUER nachgekauft werden
  • bei mir sind es immerhin 5 Jahre !!

Österreich! ehemalige UN Soldaten Pensionsproblem Skandal! österreichische UNO Soldaten der Reserve ehemalige Golanis Auslandseinsatz wird NICHT angerechnet entgegen der damaligen.. Freiwilligenmeldung!


VÖB fordert pensionsrechtliche Verbesserungen für UN Soldaten

Link VÖB (heißt jetzt Vereinigung österreichischer Peacekeeper! ein doppelt Dreifach Deutsch Englisch Masterblaster Mix)

02.2003

Anrechenbarkeit von Auslandseinsatzpräsenzdiensten

Die Vereinigung Österreichischer Blauhelme hat die gegenwärtige Debatte um die Pensionsreform genutzt um erneut auf die völlig ungerechte Situation für Reservisten/Miliz Soldaten in der Frage der pensionsrechtlichen Anerkennung von Auslandseinsätzen hinzuweisen und die Bereinigung gefordert. Um es kurz zu sagen, es ist völlig unverständlich, dass eine längere Dienstzeit beim Bundesheer – auch im Ausland- pensionsrechtlich nicht gedeckt ist. Eine Privatfirma die ähnliches versucht (es gibt hier Beispiele auch aus jüngster Zeit) würde und wird strafrechtlich verfolgt. Dankenswerterweise haben sich einige Kameraden bereits seit längerer Zeit mit dieser Materie befasst und um Abänderung ersucht. Vor allem unser Kamerad Brigadier RA Dr. Hermann HELLER, der auch in einer rechtswissenschaftlichen Arbeit für das BMLV im Jahre 2001 ein erstklassiges Rechtsgutachten erstellt hatte

Weiters muss Oberst Ing. Veit LOACKER erwähnt werden, der im Rahmen der Offiziersgesellschaft diesbezüglich tätig war.Besonders erfreulich war, dass die Zusammenarbeit der VÖB mit der Personalvertretung des BMLV, Herrn Amtsdirektor Wilhelm WALDNER sehr konstruktiv war

Die VÖB führte auch Gespräche im Nationalrat, bei den Sozialversicherungsträgern mit dem Bundeskanzleramt und im BMLV. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (Ende Mai) war noch nicht abzusehen welche Lösung für bisherige Dienstzeiten und auch für zukünftige Dienstzeiten im Ausland für Angehörige des Reserve-/Milizstandes gefunden werden konnte

Anmerkung: Anstatt wie bisher 12 Monate, werden ab nun 30 Monate für die Pension angerechnet!


aus dem Jahr 2000

Bericht über die Tätigkeit Volksanwaltschaft im Jahr 2000 an den Nationalrat und den Bundesrat

VA Horst Schender:

Seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung wird für UN Soldaten, die nicht in einem Dienstverhältnis zum Bundesministerium für Landesverteidigung stehen, kein Arbeitgeberbeitrag für die Pensionsversicherung bezahlt. Auch Arbeitnehmerbeiträge sind nicht zu entrichten. Solche Dienstzeiten gelten demzufolge zwar als Ersatzzeiten, nicht jedoch als Beitragszeiten in der Pensionsversicherung. Gegen diese Vorgangsweise richtete sich eine Beschwerde der Vereinigung Österreichischer Blauhelme (VÖB)

Eine gesetzliche Härte liegt nicht vor

Ein Missstand in der öffentlichen Verwaltung konnte im Zusammenhang mit diesem Beschwerdevorbringen nicht vermutet werden. Es wurde nämlich nicht eine fehlerhafte behördliche Entscheidung behauptet, sondern vielmehr die geltende Gesetzeslage betreffend die Anrechnung von Präsenzdienstzeiten für die Pension beanstandet. Der Umstand, dass Präsenzdienstzeiten in pensionsrechtlichem Sinne lediglich als Ersatzzeiten gelten, nicht jedoch als Beitragszeiten anzusehen sind, trifft alle Betroffenen gleich und ist nicht vom Einzelfall abhängig. Von einer gesetzlichen Härte kann deshalb im Gegenstande nicht ausgegangen werden

Aus der Sicht der VA stellt sich die Situation wie folgt dar:

Wie aus der vorliegenden Korrespondenz zwischen der VA und dem Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (VA 27-SV/99) ersichtlich ist, hat dieses Ressort zwar grundsätzlich Interesse an der Einbeziehung von außerordentlichen Präsenzdienst leistenden Soldaten in die Pensionsversicherung, erwartet jedoch diesbezügliche Initiativen des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Dort jedoch besteht offenbar keine Bereitschaft, die derzeitige Situation zu ändern und die budgetäre Last der Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zu übernehmen

Überdies sind folgende Fakten zu berücksichtigen

Die überwiegende Mehrheit der im Auslandseinsatz befindlichen Soldaten leistet lediglich einen bis höchstens zwei Einsätze. Diese Zeiten fallen pensionsrechtlich normalerweise nicht ins Gewicht. Den Freiwilligen geht es in der Regel darum, in möglichst kurzer Zeit so viel Geld als möglich (z.B. für Hausbau, Familiengründung, etc.) zu verdienen. Eine Änderung der geltenden Bestimmungen würde somit für den Großteil der Betroffenen mit Nachteilen (wesentlich geringerer Verdienst wegen Abzug des Arbeitnehmerbeitrages) verbunden sein


Vor 1989 lächerliche 17.500 ATS für Auslandseinsatz

Natürlich kann man diese Fakten vor 1989 nicht geltend lassen, das Einkommen vor 1989 war gering bei meinen Einsätzen zb. ca. ATS 17.500 monatlich !

Nur eine sehr kleine Gruppe von Personen verbringt einen größeren Teil der Lebensarbeitszeit im Auslandseinsatz ("UN-Legionäre"). Jeder Freiwillige wird vor der Entsendung zum Auslandseinsatz ausführlich über die sozialrechtlichen Konsequenzen des Einsatzes belehrt und hat die Möglichkeit der Privatvorsorge. Diese ist angesichts des hohen Einkommens auch zumutbar. Es scheint untunlich, jedes Risiko einer Privatperson letztendlich auf die Allgemeinheit (Staat) überzuwälzen

Aus den dargelegten Gründen wurde der Vereinigung Österreichischer Blauhelme mitgeteilt, dass seitens der VA nicht daran gedacht wird, die gegenständliche Eingabe zum Anlass für ein Herantreten an den Bundesminister für Landesverteidigung zu nehmen (VA 54-LV/00)

  • die Pensionsprobleme by areini.. wird fortgesetzt..

Alber Reinhold Infos Report by Alber Reinhold

Alber - Anmerkung und zusätzliche Informationen

Ohne Ray Ban kann ich nicht Leben