Forum Österreich - Alber Homepage

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Forum Österreich zu österreichischen Themen, hauptsächlich geht es um Probleme mit Zeitarbeit, Leiharbeit Firmen und Betriebe, AMD und Bundesheer Forum Austria

Forum Österreich: Österreicher für Österreicher, Rat und Tat, Hilfe bei Problemen mit Firmen

Update: 2016 - das alte Forum wurde regelrecht niedergespammt, das wird in Kürze neu erscheinen alle Einträge sind ja erhalten - immer wieder mal nachschaun..
  • es gibt demnächst doch wieder ein WBB (forum.albernet.at) dazu aber parallel ein phpBB!
  • es gibt auch einen Shop Factory Gold (auf shop.albernet.at)
  • Wir sind keine Firma! Das ist eine rein private Homepage (Hobby)

Wir suchen Forum Admins! und Rechtsanwalt!

Forum Österreich: Wir suchen einen oder zwei Forum Manager zum installieren und warten der neuen Software, das teure Woltlab Burning Board wurde gelöscht, es entspricht nicht unseren Anforderungen - gleichzeitig brauchen wir einen Rechtsanwalt! er sollte unsere Einträge im Griff halten, da viele Firmen mich verklagt (einfach unglaublich) haben, dieser RA wird - da bin ich sicher - hier sehr viele neue Mandanten - als Gegenleistung erhalten - eMail: Portal Austria


Mein Chef zahlt nicht. Was gilt?

Unglaublich aber wahr: es gibt einige Firmen, die sogenannten hochangesehenen, die nicht einmal die Löhne ihrer Mitarbeiter ordentlich bezahlen, keine Lohnzettel versenden und diese MA monatelang hinziehen! selber erlebt und gesehen das sie auch keine Überstunden Zuschläge bezahlen usw...

  • dann gibt es die extremen, die überhaupt nicht oder nur teilweise zahlen

Wann Ihr Gehalt gezahlt werden muss

Bei Angestellten muss das Gehalt spätestens am Monatsletzten gezahlt werden, bei ArbeiterInnen entweder am Ende der jeweiligen Lohnperiode oder an dem durch Kollektivvertrag bzw. Arbeitsvertrag festgelegten Fälligkeitstermin

Rechtzeitig zahlen bedeutet, dass Ihnen das Geld am Fälligkeitstag bereits zur Verfügung stehen muss

Fordern Sie Ihren Chef zum Zahlen auf

Fordern Sie ihren Arbeitgeber schriftlich auf innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu zahlen, was Ihnen zusteht. Angemessen sind in der Regel 10 bis 14 Tage. Drohen Sie für den Fall, dass Ihr Chef innerhalb dieser Frist nicht bezahlen sollte, Ihren berechtigten vorzeitigen Austritt an bzw. erklären Sie diesen bereits bedingt. Tun Sie dies am besten mit einem eingeschriebenen Brief

Berechtigter vorzeitiger Austritt

Wenn ihr Chef auch innerhalb der Nachfrist nicht zahlt, können Sie Ihr Dienstverhältnis durch berechtigten vorzeitigen Austritt beenden. Die Austrittserklärung wird wirksam, sobald sie bei Ihrem Arbeitgeber eingelangt ist. Beim bedingten Austritt endet ihr Arbeitsverhältnis automatisch am Tag nach Ablauf der Nachfrist. Sie erhalten sämtliche Ansprüche, die Ihnen auch bei einer ordnungsgemäßen Arbeitgeberkündigung zustehen. Aber Achtung: Bevor Sie Ihren Austritt erklären, sollten Sie sich unbedingt vergewissern, dass ihre Forderung nicht bereits beglichen wurde und dass kein Insolvenzverfahren gegen Ihren Arbeitgeber eröffnet wurde!

Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, ist ein berechtigter vorzeitiger Austritt wegen Entgeltvorenthaltung beim Arbeitgeber nicht mehr möglich. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt also zumindest vorerst aufrecht. Sie müssen Ihre offenen Ansprüche fristgerecht beim Insolvenzgericht anmelden und Insolvenz- Entgelt bei der IEF-Service GmbH beantragen

albernet: Kündigung oder Entlassung

Kündigung oder Entlassung - ein wesentlicher Unterschied! und die Gründe dafür - Es gibt mehrere Möglichkeiten ein Arbeitsverhältnis zu beenden - In jedem Fall sind betroffene Arbeitnehmer-Innen gut beraten sich bei Kündigung oder Entlassung an die Arbeiterkammer zu wenden und sich über die Rechtslage genau zu informieren: Wie lange dauert die Kündigungsfrist? Steht eigentlich eine Abfertigung zu?

albernet: Abmahnung im Arbeitsrecht

Abmahnung im Arbeitsrecht - Informationen aus dem Arbeitsrecht zu Abmahnungen oder bei Verwarnungen - Wichtig: Bei der Kündigung hat der Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht das heisst er ist zu beteiligen. Eine Kündigung ohne seine Beteiligung ist unwirksam, nicht wirksam! für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Österreich


Alle Infos und Downloads sind und bleiben gratis! Ist ja nicht mehr selbstverständlich heutzutage, ich versuche auch die Links auf solche Seiten zu vermeiden, bzw nehme diese dann heraus, in Zukunft nach dem Forum Umbau werden auch alle Dateien hier gehostet

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